Aufgrund der stetig steigenden Zahl der Coronavirus-Neuinfektionen in Kroatien hat der kroatische Innenminister Davor Bozinovic eine ab dem 1. Dezember 2020 gültige neue Einreisebestimmungen für Kroatien verfügt: Zunächst bis zum 15. Dezember 2020 ist bei der Einreise nach Kroatien ein aktueller Corona-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden und der nachweist, dass die betroffene Person nicht am Coronavirus erkrankt ist, vorzulegen.
Corona-Test oder Quarantäne in Kroatien
Wer diesen Corona-Test nicht vorlegen kann, aber trotzdem nach Kroatien einreisen möchte, muss einen PCR-Test auf das Coronavirus in Kroatien durchführen lassen und dort in häuslicher Quarantäne das Testergebnis abwarten.
Einreise nach Kroatien nur aus „grünen Zonen“ der EU ohne Quarantäne
Ohne den Nachweis eines negativen Coronatests dürfen nur Bewohner eines EU-Landes bzw. einer Region einreisen, die auf der sogenannten „Corona-Ampel“ der europäischen Gesundheitsagentur ECDC als Grüne Zone deklariert ist. Man hätte es allerdings auch einfacher formulieren können: Die Einreise nach Kroatien ist derzeit nur mit einem negativen PCR-Test auf das Coronavirus gestattet.
PCR-Test bei Einreise Kroatien für (fast) alle EU-Staaten
Derzeit stehen in der Karte der EU-Corona-Ampel alle EU-Länder auf „Rot“, lediglich, so will der kroatische Innenminister Davor Bozinovic ausgemacht haben, die finnische Ostsee-Inseln des Fasta Aland-Archipels mit ihren knapp 26.000 Bewohnern ist mit „Grün“ klassifiziert. Ob deren Bewohner im Winter allerdings über das Verlangen verfügen, nach Kroatien zu reisen, sei mal dahingestellt.
Wirkung der Maßnahmen für Einreise nach Kroatien zweifelhaft
Ausnahmen gelten lediglich für den Transit, der innerhalb von 12 Stunden zu erfolgen hat sowie für Grenzgänger und LKW-Fahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme und deren Auswirkungen auf die epidemiologische Lage rund um das Coronavirus in Kroatien mag allerdings bezweifelt werden, denn der Tourismus in Kroatien befindet sich derzeit gerade im Winterschlaf, lediglich Besucher aus den benachbarten Ländern des ehemaligen Jugoslawien dürften derzeit vermehrt nach Kroatien einreisen. In diesen Ländern liegt die Zahl der Neuinfektionen teilweise noch deutlich höher als in Kroatien selbst, doch verfügen viele dieser Grenzgänger über eine doppelte Staatsbürgerschaft und fallen so durch das Raster.
Strafen für Missachtung der Corona-Maßnahmen
Ein deutlich wirksameres Instrument dürften da die Strafen sein, die ab sofort fällig sind, wenn die Hygiene-Regeln nicht eingehalten werden: Die Geldstrafe für juristische Personen liegt zwischen 10.000 Kuna und 40.000 Kuna, für verantwortliche Personen in den Unternehmen oder bei Handwerkern beträgt die Geldstrafe 5.000 Kuna bis 10.000 Kuna.
Bürger, die keine Maske tragen, werden mit einer Geldstrafe von 500 Kuna belegt. Bei direkter Zahlung während der Maßnahme können die einschreitenden Beamten die Geldstrafe von 500 auf 250 HRK reduzieren.
Corona-Kontrollen durch Staatsorgane
Für eine Privatperson, die eine illegale Versammlung organisiert, beträgt die Geldstrafe 5.000 bis 10.000 Kuna. Die Organisation einer privaten Party kann je nach Umfang mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Kuna belegt werden. Ob Unternehmen und Bürger die Maßnahmen einhalten, wird von Polizeibeamten, Zivilschutzbeamten und Inspektoren der staatlichen Aufsichtsbehörde kontrolliert.
Verstöße überwiegend in südlichen Regionen
Letztlich entscheidet über die Wirksamkeit der jetzt eingeführten Maßnahmen allerdings auch der Wille der staatlichen Institutionen, diese entsprechend umzusetzen. In den kroatischen Medien und sozialen Netzwerken kursieren immer wieder Berichte über massive Verstöße, die oftmals nicht von den einschreitenden Kontrollorganen verfolgt werden. Das gilt insbesondere für die südlichen Regionen.
Kroatiens 14-Tage-Inzidenz auf Höchststand
Zeit wird es, wenn die kommende Tourismussaison wegen des Coronavirus nicht erheblich beeinträchtigt werden soll. Kroatien weist derzeit (Stand 30. November 2020) eine 14-Tage-Inzidenz von 1040,3 auf, in Österreich liegt der Wert bei 843,1, in Slowenien bei 977,4, in Italien bei 673,7 und Deutschland verfügt über einen geringen Inzidenzwert von 304,2.