Das uns derzeit zahlreiche Anfragen wegen der Einstufung ganz Kroatiens als Risikogebiet erreichen und die unvorhergesehene Quarantäne bei der Rückreise viele Urlauber in der Region Istrien hart trifft, hier nochmals zur Erklärung: Die Maßnahmen treten Ostersamstag, den 3. März 2021 um 00.00 Uhr in Kraft, das bedeutet, wer nicht spätestens an Karfreitag bis 24.00 Uhr nach Deutschland zurückgekehrt ist, für den gelten die Quarantäne-Regelungen der einzelnen Bundesländer. Über mögliche „Kulanzregelungen“ ist uns nichts bekannt.
Achtung, es ist kein Aprilscherz, auch wenn man es auf den ersten Blick so wahrnehmen könnte: Deutschland stuft heute, am Gründonnerstag, dem 1. April 2021 ganz Kroatien als Coronavirus Risikogebiet ein, ohne Rücksicht darauf zu nehmen, dass viele Deutsche wegen der geringen 7-Tage-Inzidenz einen Urlaub in Istrien/Kroatien geplant haben beziehungsweise schon angetreten haben. Dabei liegt Istrien mit einer 7-Tage-Inzidenz am heutigen Tag von 53,6 dauerhaft zwischen 30 und 60 Coronavirus Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten Wochen, während die deutsche 7-Tage-Inzidenz bei 134 liegt.
Die Maßnahmen treten mit Wirkung vom 3. April, 00.00 Uhr in Kraft.
Überraschende Einstufung Istriens (Kroatien) durch Deutschland als Risikogebiet
Für Urlauber aus Deutschland, die über Ostern die ersten Sonnenstrahlen an der Adria genießen wollen, hat diese plötzliche, logisch kaum nachvollziehbare Entscheidung drastische Folgen, wie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums geschrieben steht:
- Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Auf diese Regelungen haben sich Bund und Länder geeinigt. Hinweis: Die Umsetzung der Quarantäneregelungen erfolgt durch Rechtsverordnungen der Bundesländer. Letztendlich verbindlich ist das Recht des Bundeslandes, in das Sie einreisen beziehungsweise in dem Sie sich aufhalten.
- Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können mit Bußgeldern geahndet werden!
- Die häusliche Quarantäne kann in der Regel mit einem negativen Testergebnis frühestens nach fünf Tagen beendet werden. Beachten Sie bitte für die Quarantäneregelungen die Regelungen Ihres Bundeslandes.
Klagen gegen Quarantäne-Anordnung könnten Aussicht auf Erfolg haben
Ein Spanien-Urlauber hatte im letzten Jahr bereits erfolgreich gegen das Land NRW geklagt mit der Begründung, bei der Rückkehr aus einem Gebiet mit niedrigerer Inzidenz als in seiner Heimat sei eine Quarantäne nicht gerechtfertigt. Daraufhin musste das Bundesland NRW die Quarantäne-Verordnung außer Kraft setzen. SeaHelp berichtete seinerzeit über das Verfahren. Hier der Link zum Urteil.
Spanien-Urteil des OVG Münster liefert Argumente
Da es sich bei dem vorliegenden Sachverhalt um um einen ähnlich gelagerten Fall handeln dürfte, könnten die Argumente aus dem NRW-Urteil durchaus weiterhin Gültigkeit besitzen. Im Urteil heißt es unter anderem: „Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stellt sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten aber nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären.“ Weiter führt das Urteil aus: Die Annahme, die von diesen Reisenden ausgehenden Infektionsrisiken seien deshalb höher zu bewerten als diejenigen die Reisenden innerhalb des Bundesgebiets oder von nicht verreisten Personen ausgehen, sei in dieser Pauschalität nicht zutreffend.
Unvorhersehbare Quarantäne-Verpflichtung mit drastischen Folgen
Was bedeutet die plötzliche Erklärung zum Risikogebiet für ganz Kroatien, die auch Istrien ab dem 3. April 2021 mit einschließt, für Reiserückkehrer aus dem Osterurlaub in Istrien jetzt konkret?
- Es besteht die Pflicht einer digitalen Einreiseanmeldung die bei Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze vorgezeigt werden muss. Gleichzeitig wird das zuständige Gesundheitsamt offensichtlich über die Einreise aus einem Coronavirus-Risikogebiet informiert und kann prüfen, ob die Quarantäneverpflichtung eingehalten wird.
- Gemäß der Quarantäne-Verordnung des jeweiligen Wohnsitz-Bundeslandes ergibt sich die Pflicht zur häuslichen Quarantäne, nach der man sich frühestens nach dem 5. Tag freitesten kann.
Verantwortung tragen Gesundheitsminister, Innenminister und Außenminister
Aus Sicht der meisten Urlauber ist die Einstufung Istriens als Coronavirus-Risikogebiet nicht nachvollziehbar und war so auch nicht vorhersehbar, schon gar nicht in der Kürze der Zeit. Viele Istrien-Urlauber wurden auf dem Weg nach Kroatien bzw. in Kroatien von der Entscheidung überrascht und müssen sich jetzt auf eine Quarantäne nach der Heimkehr einstellen, die auch für Probleme beim Arbeitgeber sorgen dürfte. Wer das zu verantworten hat, sollte nicht unerwähnt bleiben. Wie heißt es doch auf der Internetseite des RKI: „Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit (Gesundheitsminister Jens Spahn), das Auswärtige Amt (Außenminister Heiko Maas) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Innenminister Horst Seehofer).“