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Einreise nach Kroatien Ostern 2021: Einreise-Bestimmungen Kroatien im Wortlaut in deutscher Sprache

Einreisebestimmungen Kroatien zu Ostern 2021: Übersetzung des Original-Textes ins Deutsche.
Die Einreisebestimmungen nach Kroatien liegen jetzt im Originaltext vor. Wer länger bleiben will als zehn Tage, sollte für die Einreise nach Kroatien besser gleich einen PCR-Test verwenden.

Das kroatische Innenministerium hat heute, den 1. April 2021 die gültigen Einreisebedingungen für Reisen nach Kroatien über Ostern und darüber hinaus auf seiner Homepage in deutscher Sprache veröffentlicht. Wegen der kurzfristigen Änderung der Einreisebestimmungen einerseits und des bevorstehenden erhöhten Reiseaufkommens nach Kroatien andererseits hatte die SeaHelp-Redaktion die neuen Bestimmungen zunächst durch eine Anfrage bei den zuständigen Stellen vorab eingeholt und im letzten Beitrag zum Thema darauf hingewiesen, dass der Wortlaut der neuen Maßnahmen zur Einreise nach Kroatien noch publiziert wird, was hiermit auch geschehen ist.

Auszug aus dem Verordnungstext zur Einreise nach Kroatien

In der für die Einreise nach Kroatien entscheidenden Passage der Verordnung heißt es wörtlich:

Alle anderen Reisenden, die aus EU/EWR-Mitgliedstaaten/Regionen in die Republik Kroatien kommen und sich derzeit nicht auf der sogenannten grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten befinden, müssen eine der folgenden Angaben vorweisen:

  • negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest – AST auf SARS-CoV-2 nicht älter als 48 Stunden (gerechnet vom Zeitpunkt der Tupfernahme bis zur Ankunft am Grenzübergang) und, wenn es sich um einen Antigen-Schnelltest handelt und der Aufenthalt länger als 10 Tage in der Republik Kroatien dauert, dann muss der Test bis zum zehnten Tag ab dem Ausstellungsdatum dieses Tests wiederholt werden.
  • Impfbescheinigung für Personen, die vor mehr als 14 Tagen eine zweite Dosis des COVID-19-Impfstoffes erhalten haben. Ausnahmsweise, im Falle eines Einzeldosis-Impfstoffes, eine Bestätigung über den Erhalt einer Einzeldosis, wenn sie die Dosis mehr als 14 Tage vor dem Datum des Überschreitens der Staatsgrenze erhalten haben;
  • Zertifikat das bestätigt, dass sich der Zertifikatsinhaber von der SARS-COV-2-Virusinfektion erholt hat, nachdem er zuvor einen positiven PCR oder Antigen-Schnelltest hatte. Dieses Zertifikat ist frühestens am elften Tag ab dem Datum des Eintreffens des positiven Tests gültig und spätestens am 180. Tag ab dem Tag des ersten positiven Tests;
  • oder einen PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests – AST auf SARS-CoV-2 unmittelbar nach Ankunft in die Republik Kroatien durchführen (auf eigene Kosten) mit der Verpflichtung zur Selbstisolierung bis zum Eintreffen eines negativen Befundes. Falls es nicht möglich ist, einen Test durchzuführen, ist die Person verpflichtet, die Selbstisolierungsmaßnahme für einen Zeitraum von zehn (10) Tagen anzuwenden.

Testpflicht für Kinder bei der Einreise nach Kroatien

Auch die Frage, wann Kinder eine Testbescheinigung bei der Einreise nach Kroatien vorweisen müssen, wurde im Text der Verordnung geklärt. Hier ebenfalls der genaue Wortlaut:

Falls das Kind jünger als sieben Jahre ist (noch nicht 7 Jahre alt) und in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten reist, dann stellt es eine Ausnahme von der Verpflichtung dar, ein negatives Testergebnis zu haben und die Selbstisolierung anzuwenden, bzw. falls die Eltern/Erziehungsberechtigten einen negativen PCR oder AST-Test haben oder eine von den Mitgliedstaaten verabreichte Impfbescheinigung gegen COVID-19 erhalten haben (gültig, wenn seit der zweiten Dosis des Impfstoffs 14 Tage vergangen sind, und für die erste und einzige Dosis von Johnson & Johnson) oder falls sie sich von COVID-19 erholt haben (positiver PCR oder Antigen-Schnelltest (AST), der älter als 11 Tage, jedoch nicht älter als 180 Tage nach dem Zeitpunkt der Tupfernahme oder eine Bestätigung, dass sie sich von COVID-19 erholt haben, ausgestellt wurde, unter Angabe des Datums des Ausbruchs der Krankheit, ab dem mehr als 11, aber nicht mehr als 180 Tage vergangen sind).

Liste der in der EU anerkannten Antigentests

Und zusätzlich hier die Auflistung der Antigen-Tests, die derzeit von allen EU-Staaten anerkannt werden, da sie sich auf der gemeinsamen Liste der europäischen Kommission befinden:

  • Abbott Rapid Diagnostics, PanbioTM COVID-19 Ag Rapid Test
  • AMEDA Labordiagnostik GmbH, AMP Rapid Test SARS-CoV-2 Ag
  • Becton Dickinson, BD Veritor System for Rapid Deteciton os SARS-CoV-2
  • Beijing Lepu Medical Technology, SARS-CoV-2 Antigen Rapid Test Kit (Colloidal
    Gold immunochromatography)
  • BIOSYNEX SWISS SA, BIOSYNEX COVID-19 Ag BSS
  • CerTest Biotect S.L., CerTest SARS-CoV-2 CARD TEST
  • Healgen Scientific Limited, Coronavirus Ag Rapid Test Cassette (Swab)
  • LumiraDX UK LTd, LumiraDx SARS-CoV-2 Ag Test
  • nal von minden GmbH, NADAL COVID -19 Ag Test
  • Quidel Corporation, Sofia 2 SARS Antigen FIA
  • SD BIOSENSOR, Inc.; Roche, STANDARD F COVID-19 Ag FIA
  • SD BIOSENSOR, Inc.; Roche, STANDARD Q COVID-19 Ag Test
  • Siemens Healthineers, CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Test
  • Xiamen Boson Biotech Co, Rapid SARS-CoV-2 Antigen Test card
  • Zhejiang Orient Gene Biotech Co.,Ltd, Coronavirus Ag Rapid Test Cassette (Swab)

Wir empfehlen, darauf zu achten, dass der Hersteller des Antigentests auf der Bescheinigung vermerkt ist.

Klartext: Bei Aufenthalt, länger als 10 Tage, gleich mit PCR-Test nach Kroatien einreisen

Im Klartext heißt das: Wenn vom Zeitpunkt der Abstrichnahme bis zur Ausreise aus Kroatien nicht mehr als zehn Tage vergehen, reicht ein Antigentest aus. Wer plant, länger als zehn Tage in Kroatien zu bleiben, muss entweder am 10. Tag seines Aufenthalts in Kroatien einen Antigentest durchführen lassen oder er reist gleich mit einem PCR-Test. Beim PCR-Test gilt die 10-Tage-Regel nicht.

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