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Test vor Rückreise nach Deutschland: Ganz Kroatien zum Hochinzidenzgebiet erklärt

Einreise Deutschland aus einem Coronavirus / Covid-19 Risikogebiet: Quarantäne Bestimmungen der Bundesländer
Da ganz Kroatien zum Hochrisikogebiet erklärt wurde, ändern sich die Einreisevorschriften nach Deutschland. Ein Negativtest bei der Einreise ist Pflicht, nur NRW verzichtet noch auf Quarantänemaßnahmen.

Ganz Kroatien wurde mit Wirkung von Sonntag, dem 11. April 2021, 00.00 h vom deutschen Auswärtigen Amt, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Innenministerium laut Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts vom 9. April 2021 zum Hochinzidenzgebiet erklärt, eine Maßnahme, die sich auf die Einreise nach Deutschland auch teilweise hinsichtlich der Quarantänepflicht sowie der Testung zur Einreise auswirkt, denn für ganz Deutschland wird jetzt bei der Einreise ein Negativtest erforderlich, Quarantäne kann überwiegend nach 5 Tagen mit einem zusätzlichen Test beendet werden.

Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete, Virusvarianten-Gebiete

In § 3 der Einreise-Verordnung des Bundes wird zwischen normalen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten unterschieden.

  • (Normale) Risikogebiete sind Gebiete, die im Sinne des § 2 Nr.17 des Infektionsschutzgesetzes mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-als Risikogebiet eingestuft und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht worden sind.
  • Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete, in denen eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
  • Virusvarianten-Gebiete sind Risikogebiete, in denen bestimmte Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet aufgetreten sind.

Die jeweils aktuellen Listen aller drei Risikogebietstypen finden sich auf der RKI-Webseite.

Bemerkenswert ist allerdings die Tatsache, dass einige Bundesländer Hochinzidenzgebiete in ihrer Quarantäneverordnung nicht berücksichtigen. Aufgrund der kurzfristigen Einstufung Kroatiens als Hochinzidenzgebiet sind Änderungen der Landesverordnungen erwartbar, die derzeit noch nicht in der Tabelle aufgeführt sind. Deshalb empfehlen wir zu Sicherheit für alle Reisenden, unter den jeweiligen Links tagesaktuell nachzuschauen, da wir für kurzfristige Änderungen der Landesverordnung keine Gewähr übernehmen können.

Sonderstellung Nordrhein-Westfalen

Eine Sonderstellung nimmt derzeit noch das Bundesland NRW ein. Da heißt es in der Einreiseverordnung.

„Die Pflicht nach Satz 1 besteht nicht für Personen, die sich höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen oder unterzogen haben (Einreisetestung). Soweit eine Testmöglichkeit nicht unmittelbar am Ort der Einreise verfügbar ist, kann der Test innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden.“

Das heißt im Klartext: Wer aus Kroatien heimkehrt, dem reicht eine Testung 24 Stunden nach Rückkehr oder bereits am Urlaubsort.

 

Die einzelnen Landesverordnungen (Stand 10. April 2021) unterliegen einer gewissen Dynamik, deshalb raten wir dazu, vor der Einreise aktuell zu prüfen, welche Vorschriften in welchem Bundesland gerade Gültigkeit besitzen.
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