Deutschland hat die bestehende partielle Reisewarnung für die kroatischen Regionen Split und Sibenik wegen erheblich angestiegener COVID-19-Neuinfektionen mit Wirkung vom 2. September 2020 um die Region Zadar erweitert. Damit überraschte das deutsche Auswärtige Amt wohl auch noch eine nicht unerhebliche Anzahl deutscher Touristen, die derzeit in der Region Zadar noch ihren Urlaub verbringen.
Kroatienurlauber über Nacht im Risikogebiet
Die SeaHelp-Redaktion frage beim Auswärtigen Amt nach, wie sich diese Touristen jetzt verhalten sollen. Hierzu teilte ein Pressesprecher des Auswärtigen Amtes mit: „Bei Reisewarnungen handelt es sich dem Charakter nach um einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, nicht um ein Reiseverbot. Reisende entscheiden in jedem Fall in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten oder – sofern sie sich bereits im Land befinden – fortsetzen. Das Bestehen einer Reisewarnung kann jedoch weitergehende rechtliche Auswirkungen haben, beispielsweise für die Gültigkeit einer Reisekrankenversicherung. Hierzu sollten sich Reisende mit ihrem Versicherungsdienstleister in Verbindung setzen. Im Übrigen verweisen wir auf die Reise- und Sicherheitshinweise, welche die Teilreisewarnung für mehrere kroatische Gespanschaften, darunter Zadar, enthalten. Die Reisewarnung gilt unmittelbar ab dem Moment der Veröffentlichung gestern.“
Vorlauf zur Reisewarnung fehlte
Der fehlende Vorlauf hat für die Urlauber, die sich in der Region Zadar aufhalten, jedoch nicht unerhebliche Folgen bei der Rückreise, wie sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit zeigt: „Wer einreist und sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss nach der Testpflichtverordnung des BMG auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle entweder ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen oder innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise einen Test machen. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer“, heißt es dort.
Quarantäneregelungen nach Bundesländern
Weiter wird ausgeführt: „Die Regelung zur Quarantänepflicht wird von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen. Bitte erkundigen Sie sich daher auf der Internetseite des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. untergebracht sein werden, wie die Quarantäneregelung dort konkret aussieht.“ Zehn bis 14 Tage Quarantäne, die nach dem fünften Tag durch einen negativen PCR-Test auf COVID-19 nach Erhalt des Ergebnisses abgebrochen werden kann, sind möglich, aber letztlich Ländersache.
COVID-19-Test in Kroatien schwierig
Zwar bietet Kroatien auch die Möglichkeit an, sich vor Ort testen zu lassen, doch die Ergebnisse werden nicht immer termingerecht an die auf COVID-19 getesteten Personen übersandt. Generell gilt offiziell für all die Urlauber, die sich noch in der Region Zadar aufhalten: „Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter www.rki.de/covid-19-tests aufgeführten Staat durchgeführt worden sein. Falls das Testergebnis bei Einreise mitgeführt wird, darf der Test höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein.“
Kosten für COVID-19-Test werden übernommen
Viel diskutiert wird derzeit auch noch darüber, wer die Kosten der COVID-19-Tests derzeit noch übernimmt. Auch in diesem Punkt gilt: „Einreisende aus Risikogebieten und aus Nicht-Risikogebieten können sich kostenlos testen lassen. Die Kosten dafür werden seit dem 1. August übernommen, wenn der Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt. Es werden auch die Kosten für einen Wiederholungstest pro Person übernommen.“
Quarantäne
Hingewiesen sei trotz der Vielzahl an Fakten aber nochmals darauf: Eine Reisewarnung ist eben kein Reiseverbot, kann sich aber doch nachteilig auf das Berufsleben auswirken, wenn der Chef seinen Mitarbeiter erholt am Arbeitsplatz erwartet, der aber wegen angeordneter Quarantäne maximal aus dem Homeoffice arbeiten kann.
Keine Panik
Wer davon nicht betroffen ist, sollte jetzt nicht in Panik verfallen. Je nach Urlaubsform, also ob Boots-, Yachturlaub, Charter, Appartement oder Campingplatz bzw. Hotel kann der Urlauber immer noch nach eigenem Ermessen entscheiden, wie hoch sich das persönliche Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus darstellt. Und das ist auch gut so.
Ständig aktualisierte Tabelle der COVID-19-Infektionen in Kroatien
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