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Aktuelle Reisebestimmungen für Italien, Slowenien, Kroatien: Maßnahmen, die Urlauber in Zeiten der Corona-Pandemie beachten müssen

Maßnahmen und Reisebestimmungen für österreichische und deutsche Urlauber zu Covid-19 Zeiten bei Reisen nach Kroatien, Italien, Slowenien
Welche Bestimmungen muss man beachten, wenn man jetzt noch die Nachsaison in Kroatien genießen will? Wir geben Antworten auf die Fragen der Reisenden.

Die Nachsaison an der Adria in Italien, Slowenien und Kroatien lockt in diesem Jahr mit viel Sonne, besonders leeren Stränden aber auch unterschiedlichen Bestimmungen und Maßnahmen für deutsche und österreichische Urlauber wegen des Coronavirus bei der Ein- und Ausreise sowie im Transit. Wir haben den Versuch gewagt, die unterschiedlichsten Regelungen und Maßnahmen einmal zusammen zu fassen für Urlauber, die die Nachsaison noch an der Adria trotz COVID-19 genießen wollen.

Welche Maßnahmen und Reisebestimmungen gelten für Urlauber aus Österreich?

Österreich hatte sich frühzeitig mit Slowenien auf einheitliche Maßnahmen und Reisebestimmungen einigen können, doch Kroatien, eines der beliebtesten Reiseländer der Österreicher, blieb dabei auf der Strecke. Während beispielsweise Österreich generell vor Reisen nach Kroatien warnt, sprach Deutschland als Maßnahme lediglich eine partielle Reisewarnung aus.

Maßnahmen für Länder mit stabiler COVID-19-Situation

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (Österreich) beschreibt auf seiner Internetseite die Maßnahmen für Reisen: „Die Einreise nach Österreich aus Ländern, in denen eine stabile COVID-19-Situation herrscht, ist ohne Einschränkungen möglich. Die entsprechenden Länder sind derzeit (Stand: 24.08.2020): Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (nur Kanaren), Tschechien, Ungarn, Vatikan, Vereinigtes Königreich und Zypern.“

Maßnahmen für Länder, in denen keine stabile COVID-19-Situation herrscht

Die Einreise nach Österreich aus Ländern, in denen keine stabile COVID-19-Situation herrscht, ist nun mehr mit einem Gesundheitszeugnis möglich. „Die entsprechenden Länder sind derzeit (Stand: 24.08.2020): Ägypten, Albanien, Bangladesch, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Kroatien, Mexiko, Moldau, Montenegro, Nigeria, Nord Mazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Spanien (mit Ausnahme der Kanaren), Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten (USA) und die Provinz Hubei in China.“

Welche Maßnahmen drohen in Österreich bei Einreise aus Ländern mit instabiler COVID-19-Situation?

Hat sich eine Person innerhalb der vergangenen 10 Tage in einem Land mit instabiler COVID-19-Situation aufgehalten, ist die Einreise entweder mit einem ärztlichen Gesundheitszeugnis möglich, das einen negativen PCR-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt oder es muss nach der Einreise eine 10-tägige (Heim-)Quarantäne angetreten werden. Dafür ist eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen und möglicherweise anfallende Kosten dafür müssen selbst bezahlt werden. Die Quarantäne kann beendet werden, wenn ein durchgeführter PCR-Test negativ ist.

Welche Maßnahmen müssen Österreicher noch beachten?

Um längere Wartezeiten an den slowenisch-österreichischen Grenzübergängen zu vermeiden, wird von der österreichischen Regierung in Form von Maßnahmen empfohlen, schon vor der Einreise das dafür vorgesehene Formular vollständig und korrekt auszufüllen. Hier finden Sie die Formulare in deutscher und englischer Sprache. Dieses Formular wird jedoch bei stichprobenartigen Kontrollen, nicht in jedem Fall benötigt. Je nach Stausituation können sich die Maßnahmen an der Grenze zu Österreich bei der Einreise jedoch ändern.

COVID-19-Tests in Kroatien mit Vorsicht genießen

Außerdem sollten Reiserückkehrer, die sich noch in Kroatien testen lassen wollen, beachten, dass die dortigen Labore nach Informationen zurückkehrender Urlauber nicht immer termingerecht die Ergebnisse liefern. Wenn die Tests allerdings über größere Hotelketten oder Charterunternehmen organisiert werden, gab es bisher nach Erfahrungsberichten, die die SeaHelp-Redaktion erreichten, bisher keine Probleme.

Maßnahme gegen Grenzstaus: Ausweichroute wählen

Wer sich über die aktuelle Stausituation an den einzelnen Grenzübergängen informieren möchte, findet auf promet.si, einer slowenischen Internetseite, ständig aktualisierte Hinweise. Als wirkungsvolle Maßnahme gegen Staus bei der Einreise nach Österreich empfiehlt es sich für Österreicher, gegebenenfalls auf kleinere Grenzübergänge auszuweichen.

Was gilt für deutsche Urlauber?

Maßnahmen bei Einreise bzw. Ausreise Österreich/Italien

Deutsche Urlauber, die noch ihren Urlaub in Italien, Slowenien oder Kroatien verbringen möchten, sollten wissen: Bei einer Anreise und Rückreise über Italien, ein Weg, den wohl die meisten Istrien-Urlauber wählen, sind die Grenzübergänge für die Einreise von Österreich nach Italien geöffnet.

Besonderheit Maßnahmen Italien

Wer aus Kroatien kommt und sich länger in Italien aufhalten möchte, für den gilt gemäß der Veröffentlichung des deutschen Auswärtigen Amtes: „Für Reisende aus Griechenland, Malta, Spanien und Kroatien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich.“ Und weiter heißt es: „Die Durchreise durch Italien ist aus den … EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich.“

Für Yachteigner, die vom Törn aus Kroatien nach Italien zurückkehren, um dann weiter zu reisen nach Österreich oder Deutschland bedeuten die Maßnahmen konkret: Wer nach dem Anlegen innerhalb von 12 Stunden weiterreist, hat nichts zu befürchten, für ihn wird der Vorgang noch als Transit gewertet, wie die italienische Botschaft in Berlin auf Anfrage mitteilte.

Geöffnete Grenzübergänge

Auch die Haupt-Grenzübergänge an den Autobahnen, die von Österreich nach Slowenien führen, sind sowohl für die Einreise nach Slowenien als auch für die Ausreise aus Slowenien geöffnet. Kleinere Grenzübergänge nach Slowenien wie beispielsweise die Grenze am Wurzenpass sind nur aufgrund eines bilateralen Abkommens für österreichische Staatsbürger geöffnet, im Fall einer Kontroll-Maßnahme werden Deutsche bei der Einreise von Österreich nach Slowenien oder umgekehrt auf die für sie zugelassenen Grenzübergänge verwiesen.

Vorher ausgefüllte Unterlagen

Bei der Einreise von Slowenien nach Kroatien sollten sich Urlauber, sowohl aus Österreich als auch aus Italien, generell unter „enter croatia“ registrieren. Deutsche Urlauber sollten sich vor Urlaubsbeginn bereits zusätzlich das Formular „Ein- und Durchreise Österreich“ aus dem Internet herunterladen und ausfüllen. Ob es dann an der Grenze benötigt wird, sei dahingestellt und liegt im Ermessen eines jeden Grenzbeamten, der den Vollzug der angeordneten Maßnahmen übernimmt.

Quarantäne-Maßnahmen für deutsche Urlauber

Jeder, der aus dem Ausland nach Deutschland einreist, kann sich innerhalb von 72 Stunden kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Einreisende aus Risikogebieten sind seit dem 8. August zum Test verpflichtet, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. Zu den derzeitigen Risikogebieten in Kroatien zählen Split, Sibenik und Zadar laut Liste des Robert-Koch-Instituts.

Keine Quarantäne bei Transit

Weiter heißt es hier: „Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort 14 Tage lang zu isolieren. Das gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat. Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Quarantäneverpflichtung. Die Regelung zur Quarantänepflicht wird von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen. Bitte erkundigen Sie sich daher auf der Internetseite des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. untergebracht sein werden, wie die Quarantäneregelung dort konkret aussieht.“

Fazit für Deutsche und Österreicher

Wer die Nachsaison an der Adria genießen möchte, sollte sich vor Reiseantritt über die entsprechenden Maßnahmen und Reisebestimmungen informieren. In diesem Beitrag sind die wichtigsten Links zusammengefasst, doch auch deren Verfallsdatum kann die SeaHelp-Redaktion nicht abschließend einschätzen. Viel hängt auch von der epidemiologischen Entwicklungen in den jeweiligen Länder ab. Ein Blick auf unsere Homepage vor Reiseantritt kann in keinem Fall schaden. Generell gelten allerdings folgende Maßnahmen: Österreicher müssen nach der Kroatienreise in Quarantäne, die nur durch einen negativen COVID-19-Test abgebrochen werden kann, Deutsche nur dann, wenn sie sich (Stand 6. September 2020) in den Regionen Zadar, Sibenik oder Split aufgehalten haben. Transit durch Slowenien und Österreich ist für deutsche Urlauber möglich, aber mit gewissen Einschränkungen.

SeaHelp-Umfrage:

Wer derzeit noch einen Kroatien-Urlaub plant und sich vor Ort vernünftig im Sinne der Corona-Schutzmaßnahmen verhält, muss sich nicht weniger Sorgen um eine Infektion mit dem Coronavirus machen, wie bei einem Aufenthalt in Deutschland oder Österreich, wie das Zwischenergebnis der Umfrage zeigte. Dennoch würden wir es begrüßen, wenn sich weitere Wassersportler an der SeaHelp-Umfrage beteiligen, um ein möglichst umfassendes Gesamtbild zu erhalten.

 

Umfrage: Im Urlaub in Kroatien mit Covid-19 (Corona) infiziert?
Zwei Minuten, die über künftige Maßnahmen, die Wassersportler in Kroatien betreffen, entscheiden. Die SeaHelp-Umfrage soll Antwort auf die Frage geben, wie hoch die Gefahr einer COVID-19-Infektion für Boot- und Yachteigner sowie Chartergäste in Kroatien wirklich zu bewerten ist.
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