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EU-Empfehlungen zur Reisefreiheit trotz Pandemie: Kroatien, Italien und Slowenien touristisch auf dem Weg zur Normalität

Einreise Kroatien, Italien und Slowenien auf dem Weg zur Normalität mit gültigem EU-Corona-Zertifikat
In der derzeitigen Phase der Corona-Pandemie ist es fast schon unmöglich, brenzligen Situationen mit erhöhtem Infektionsrisiko aus dem Weg zu gehen. Da hilft nur noch testen. Gut, dass die zuständige E-Kommission dem jetzt Rechnung getragen hat und zumindest versucht, den Reiseverkehr zu normalisieren.

Um in Zeiten der Corona-Pandemie die Einreise unter anderem nach Kroatien zu erleichtern, haben die EU-Mitgliedstaaten Corona-Regeln in Form von allgemeinen Empfehlungen für den Reiseverkehr aufgestellt, die natürlich auch ab dem 1. Februar 2022 für Kroatien, Italien, Deutschland, Slowenien und Österreich Gültigkeit besitzen und mit einem Corona-Pass ein gewisses Maß an Freizügigkeit garantieren sollen. Doch wohlgemerkt: Es handelt sich um Empfehlungen, die – wie so oft in der EU – nicht unbedingt sofort in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Deshalb empfiehlt es sich immer noch, vor Reiseantritt einen Blick auf die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes zu werfen, damit die Urlaubsreise nicht schon an der Grenze endet.

Positive Botschaft für alle Reisenden

Generell lässt sich jedoch eine positive Botschaft für alle Reisenden nach Italien, Kroatien, Slowenien, Österreich oder Deutschland verkünden: Die 27 Mitgliedsstaaten der EU bemühen sich um eine einheitliche Reiseregelung, ganz gleich, wie lange die Pandemie noch andauern wird. Ein hoher Grad der Immunisierung gegen das Coronavirus, entweder durch Impfung oder nach überstandener Erkrankung haben diesen Schritt erst ermöglicht. Weil aber letztlich die Gesundheitspolitik weitestgehend in den Kompetenzbereich der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten fällt, handelt es sich um eine Empfehlung.

EU-Corona-Zertifikat ausschlaggebend

Generell darf man dabei aber schon von einem Paradigmenwechsel sprechen: Ein gültiges EU-Corona-Zertifikat künftig wichtiger sein als das Infektionsgeschehen im Abreise- oder Zielland, wenn die Empfehlungen in nationales Recht umgesetzt werden. Das heißt im Klartext: Ganz gleich, wie hoch die Inzidenzwerte im Abreiseland auch sein mögen, mit dem EU-Corona-Zertifikat für Geimpfte oder Genesene öffnet sich der (virtuelle) Schlagbaum. Oder noch einfacher: Wer nachweislich geimpft oder genesen ist, kann nach Willen der EU die neue Reisefreiheit in den EU-Mitgliedsstaaten genießen, für alle anderen gilt weiterhin die Testpflicht.

Benötigte Nachweise zur Einreise

Welche Nachweise benötigt man für den Corona-Pass? Der einfachste Weg geht über die Impfung. Bereits 14 Tage nach dem letzten Pieks zur vollständigen Impfung erhält man das begehrte Papier. Doch auch ein PCR-Test frühestens 72 Stunden vor der Abreise oder ein Schnelltest 24 Stunden vor der Abreise reichen aus. Entsprechende Tests sollen auch noch nach der Ankunft gemacht werden können, so dass lästige Grenzkontrollen mit langen Wartezeiten wohl künftig entfallen dürften.

Die Begründung zur Lockerung der Maßnahmen liefert die zuständige EU-Kommission gleich mit: Weil Omikron die derzeit dominierende Variante in den meisten EU-Ländern sei, sollten die Mitgliedsstaaten prüfen, ob Reisebeschränkungen noch aufrecht zu erhalten sind, da sie Reisen in der ganzen EU erschweren würden. Will heißen: Wenn Deutschland oder Österreich ebenso hohe Inzidenzwerte wie beispielsweise Italien, Slowenien oder Kroatien aufweisen, machen für diese Länder Reisebeschränkungen keinen Sinn mehr.

Einreise Italien

Italien hat bereits entsprechend reagiert und fordert für die Einreise nach Italien entweder einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen negativen Corona-Test. Bis zum 1. Februar 2022 mussten alle Reisenden, die nach Italien einreisten, einen negativen Test mitführen, auch wenn sie geimpft oder genesen waren.

Einreise Kroatien

Kroatien verlangt weiterhin einen Corona-Pass, den geimpfte oder genesene Personen generell vorweisen können, also 2 G und PCR-Test oder alternativ 2 G und Booster-Impfung. Die kroatischen Maßnahmen entsprechen im Prinzip den Vorgaben der EU.

Einreise Slowenien

Anders sieht es derzeit noch bei der Einreise nach Slowenien aus: Hier wird derzeit noch ein negativer PCR-Test für zweifach geimpfte Personen verlangt, lediglich Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht befreit.

Rückreise Österreich

Für die Rückreise nach Österreich gilt für Österreicher derzeit noch die Regelung 2 G +, dass heißt, zweifach geimpfte müssen zusätzlich einen PCR-Test vorweisen, wer geboostert ist, gilt damit als von der Testpflicht befreit.

Rückreise Deutschland

Bei der Rückreise nach Deutschland gilt allgemein die 3-G-Nachweispflicht. Nähere Auskunft dazu geben die Corona-Einreiseregeln in Kurzform.

Aktuelle Inzidenzwerte

Wer sich über die aktuelle Situation in seinem Zielgebiet informieren will, sollte den entsprechenden SeaHelp-Service nutzen. Dem zufolge lagen die Inzidenzwerte (7-Tage-Inzidenz) am 2. Februar in Kroatien bei 1354,8, in Italien bei 1484,5 und in Slowenien bei 4909,3. In Deutschland betrug die 7-Tage-Inzidenz 1.227,5, in Österreich 2.571,6.

Gelernt, mit der Pandemie zu leben

Vor dem Hintergrund fast identischer Inzidenzwerte kann man der Auffassung der EU-Kommission nur zustimmen, dass innerhalb Europas angesichts fast identischer Inzidenzwerte Reisebeschränkungen kaum noch Sinn machen. Man darf davon ausgehen, dass die Vorschläge der EU-Kommission in den nächsten Tagen weiter umgesetzt werden. Für Urlauber mit Ziel Kroatien, Slowenien und Italien heißt das letztlich: Wer Urlaub auf seinem Boot oder seiner Yacht geplant hat oder an einen Charterurlaub denkt, kann diese Planungen durchaus fortsetzen, denn ganz offensichtlich hat Europa gelernt, mit der Pandemie zu leben.

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