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Mit Sondergenehmigung auch eher… Italien will ab 3. Juni 2020 die Einreise für alle EU-Bürger wieder erlauben

Einreise Italien aus triftigem Grund schon eher möglich

Italien will, wenn die Lage wegen der COVID-19 Pandemie sich wieder ändern sollte, ab 3. Juni die Grenzen für alle EU-Bürger öffnen und auch Touristen wieder ins Land lassen. Beim Blick in den Kalender trübt sich allerdings die Freude: Beim 3. Juni handelt es sich um den Mittwoch nach Pfingsten und damit dürfte für viele Yachteigner und SeaHelp-Mitglieder, deren Schiffe überwiegend im norditalienischen Lignano beheimatet sind, der Pfingsturlaub in Italien buchstäblich ins Wasser fallen.

Italien will Beschränkungen aufheben

SeaHelp erkundigte sich zur Sicherheit wegen der zwar über zahlreiche Medien verbreiteten Aussage von Ministerpräsident Giuseppe Conte zur Grenzöffnen und dem beabsichtigten Wegfall der Einreise-Beschränkungen nach Italien noch einmal bei der italienischen Botschaft in Berlin, ob die Aussagen auch tatsächlich umgesetzt werden.

Dort hieß es, am 3. Juni werde man die Grenzen zur Einreise von EU-Bürgern öffnen und auch die Beschränkungen zwischen den einzelnen Regionen wegen der durch SARS-CoV-2 verursachten COVID-19 Pandemie werden aufgehoben. Allerdings schränkte man ein: Eine Einreise nach Italien kann nur erfolgen, wenn sich das Infektionsrisiko weiterhin positiv entwickelt.

Pfingsten ist Einreise mit triftigem Grund möglich

Wer allerdings schon zu Pfingsten einen Besuch bei seiner Yacht in Lignano plant und dazu einen triftigen Grund vorweisen kann, dem steht es frei, ein schriftliches Gesuch bei der Grenzstation (mit Eigenerklärung / Anschriften siehe unten) zu stellen, über die er eine Einreise nach Italien plant. Wer solch einen Grund vorweisen kann und den auch schlüssig begründet, kann bereits am Pfingstsamstag einreisen, ohne sich in Quarantäne begeben zu müssen.

Das Antwortschreiben, so berichten SeaHelp-Mitglieder, die sich schon in Lignano aufhalten, kommt in der Regel relativ zügig und wird in den meisten Fällen wohlwollend positiv beschieden. Dennoch sollte man sich bei der Begründung, warum man unbedingt nach Italien einreisen möchte, entsprechend Mühe geben. Urlaub als Argument oder der bloße Besitz einer Yacht mit Liegeplatz in Italien sei wohl nicht ausreichend, so hieß es.

Anfrage bei Grenzpolizei schriftlich

Kommt die positive Bestätigung von der Grenzpolizei per Mail, gilt die zunächst für 72 Stunden, also drei Tage. Notfalls kann sie vor Ort ohne bürokratischen Aufwand eigenmächtig um weitere 48 Stunden verlängert werden, womit der Aufenthalt für fünf Tage gesichert ist. Genau dann entfallen aber aller Voraussicht nach generell die Beschränkungen.

Die italienische Botschaft bestätigte, dass die schriftliche Genehmigung durch die Grenzpolizei unter den besonderen Einschränkungen der COVID-19 Pandemie auch die Fahrt zum Aufenthaltsort beinhaltet.

Wer also einen triftigen Grund für die Italien-Einreise geltend machen kann, für den besteht die Möglichkeit, schon am Pfingstsamstag zu starten. Dann besteht nach Erledigung der notwendigen Vorhaben vor Ort die Möglichkeit, nach dem Wegfall der Beschränkungen noch ein paar Urlaubstage hinten dran zu hängen.

Solch eine Lösung ist gerade für Eigner interessant, die aus Bayern kommen die verlängerten Pfingstferien für einen Adriaaufenthalt nutzen wollen. Immerhin sind die Pfingstferien in Deutschlands südlichen Bundesland vom 2.6. bis zum 12.6. terminiert.

Einreise Italien ab Juni voraus. wieder möglich
Ab 3. Juni sollen die Grenzen nach Italien wieder offen sein. Aus triftigem Grund für einige Reisende auch schon eher. Derzeit wird von nachlassender Kontrolltätigkeit an der italienischen Grenze berichtet

Erste Eigner aus EU-Ländern schon in Lignano

Auch der SeaHelp-Stützpunkt Lignano bestätigte, dass dort offensichtlich schon jetzt Eigner aus Deutschland und Österreich mit schriftlicher Genehmigung der Grenzstationen aufhältig seien. Sie berichteten von einer problemlosen Beantragung der Sondergenehmigung und einer ebenso problemlosen Einreise, teilweise ganz ohne Kontrollen an der Grenze zu Italien.

Wohlgemerkt: Dieser Beitrag soll nicht dazu dienen, die berechtigten Maßnahmen der italienischen Behörden zu unterlaufen. Da sich aber in den vergangenen Tagen vermehrt Eigner an SeaHelp gewandt haben, die unaufschiebbare Tätigkeiten rund um ihr Boot bzw. der Marina zu erledigen haben, wollen wir es an dieser Stelle nicht versäumen, auf Möglichkeiten zur kurzfristigen Einreise hinzuweisen, falls der offizielle Einreisetermin am 3. Juni nicht ausreicht. Und die Entscheidung, die dann getroffen wird, liegt letztlich im Ermessen der jeweiligen Grenzstationen, an denen der Grenzübertritt geplant ist.

Link zum Antragsformular

Coronavirus: Situation in Italien
Formular: Eigenerklärung für Einreise aus triftigem Grund

Hier die Kontaktdaten für Anfragen zur Einreise:

Chiasso:
Telefono: +39 031 533911
Fax: +39 031 533966
Email: frontpolterra.pontechiasso.co@pecps.poliziadistato.it

Brennero:
Telefono: +39 0472 635311
Fax: +39 0472 635321
Email: comm.brennero.bz@pecps.poliziadistato.it

Tarvisio:
Telefono: +39 0428 412411

Quarantäne Österreich

Übrigens: Was die Quarantäne-Regelungen für Österreich bei der Rückreise angeht, über die in den sozialen Netzwerken kontrovers diskutiert wird: Es gilt immer noch, Stand heute (26.5.2020, 15.30 h) die Maßgabe, dass die sogenannte Quarantäneverordnung (Gesamte Rechtsvorschrift für Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten, Fassung vom 26.05.2020, Anm. d. Red.) mit Wirkung vom 31.5. gemäß § 6, Abs. 2 außer Kraft tritt. Sollte sich an der Situation etwas ändern, werden wir darüber an dieser Stelle zeitnah informieren, aber natürlich hat auch jeder, der eine Reise plant, sich die Möglichkeit, hier unter dem Link zu informieren.

 

Update bezüglich Quarantäne bei der Rückreise nach Österreich:

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