Rechtzeitig vor dem Beginn der Osterferien scheinen die Adria-Anrainerländer, aktuell Slowenien, ihre durch Corona bedingten Einreisebestimmungen zu lockern. Man darf davon ausgehen, dass andere Länder, insbesondere auch Kroatien, diesem Beispiel in Kürze folgen werden. Erwähnenswert vor dem Hintergrund: Ab sofort erlaubt Slowenien die freie Einreise für geimpfte Personen.
Slowenien: Mit Corona-Schnelltest keine Quarantäne
Für Slowenien gilt ab sofort: Wenn bei der Einreise nach Slowenien ein negativer COVID-19-Test der nicht älter als 48 Stunden sein darf oder ein Corona Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden vorgelegt wird, erfolgt keine Quarantäne-Anordnung seitens der slowenischen Behörden. Ausschlaggebend sei das Datum des Abstrichs, heißt es weiter.
Gültig, wenn Test innerhalb der EU durchgeführt
Die Tests müssen in einem EU-Mitgliedsstaat, einem Schengen-Mitgliedsstaat, in Slowenien oder von einem der folgenden von den slowenischen Gesundheitsbehörden zertifizierten Labore in anderen Staaten durchgeführt worden sein.
Auch Corona-Schnelltest nach Einreise Slowenien
Wer ohne PCR- oder Antigen-Schnelltest nach Slowenien einreist, muss sich eigentlich in zehntätige Quarantäne begeben. Die kann allerdings sofort durch einen in Slowenien durchgeführten PCR- oder Antigen-Schnelltest beendet werden.
Keine Quarantäne für geimpfte Personen in Slowenien
Bemerkenswert vor dem Hintergrund: Wer bereits eine Corona-Infektion nachweislich überstanden hat oder nachweislich geimpft wurde, kann ebenfalls ohne Quarantäne oder zusätzlichen Test einreisen. Einzige Bedingung: Beim Impfstoff von Biontech/Pfizer müssen seit der 2. Verabreichung mindestens sieben Tage vergangen sein. Die Frist für den Moderna-Impfstoff beträgt 14 Tage und nach der Verabreichung der ersten Dosis des Vakzins von AstraZeneca müssen mindestens 21 Tage vergangen sein. Der Transit durch Slowenien ist von den Regelungen nicht betroffen.
Auch EU befürwortet Anerkennung von Antigen-Schnelltests
Die Maßnahmen entsprechen den Regelungen der EU: Die 27 EU-Staaten haben sich bekanntlich im Ausschuss für Gesundheitssicherheit auf eine gemeinsame Liste von COVID-19-Antigen-Schnelltests, die gegenseitige Anerkennung von Schnelltest-Ergebnissen und einen gemeinsamen standardisierten Datensatz für Testergebnisse geeinigt. Gerade die unkomplizierten, kostengünstigen Schnelltests könnten schon Ostern wieder Reisen an die Adria, auch nach Kroatien, unter gewissen Umständen erlauben, weil sie beispielsweise in den Marinas oder nach Charterreisen einfach und relativ verlässlich durchgeführt werden können.
Problem: Quarantäne bei Rückreise nach Deutschland/Österreich
Was bleibt, sind jedoch immer noch die Quarantäneregeln bei der Rückreise. Verpflichtend für österreichische Staatsbürger: Die Einreisenden müssen auf eigene Kosten eine zehntägige Quarantäne antreten. Diese kann jedoch durch einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorzeitig, jedoch frühestens am fünften Tag, beendet werden. Für Deutsche gilt: Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem sonstigen Risikogebiet (weder Hochinzidenzgebiet noch Virusvariantengebiet) aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise über einen Testergebnis verfügen und dieses auf Anforderung den zuständigen Behörden vorlegen. Quarantänevorschriften werden durch die Verordnungen der Bundesländer geregelt.
Corona-Inzidenzwerte im Blick behalten
Generell sollte man aber bei Reisen nach Slowenien und Kroatien immer die Inzidenzwerte in den jeweiligen Regionen im Blick behalten. SeaHelp liefert täglich die Zahlen auf Basis der offiziellen Stellen der jeweiligen Länder, aufbereitet nach 7-Tage-Inzidenz und 14-Tage-Inzidenz.