Ab dem 24. Oktober 2021 gilt ganz Kroatien aus der Sicht von Deutschland als Coronavirus-Hochrisikogebiet, wie das deutsche Robert Koch-Institut auf seiner Homepage bekanntgab. Der Grund dürfte in dem anhaltend hohen Inzidenzwert von 401,7 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern zu suchen sein. Die Entwicklung war erwartbar, denn mit dem Ende des Sommers finden die meisten Aktivitäten wieder in Innenräumen statt, was die Infektionsgefahr vergrößert. Eine im europäischen Vergleich geringe Impfquote in Kroatien sowie ebenfalls hohe Infektionszahlen in den Anrainerstaaten wie Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Slowenien, die bereits als Hochrisikogebiet eingestuft wurden trugen ebenfalls dazu bei, dass das Coronavirus auch in Kroatien wieder stärker um sich greift.
Bei Einreise Deutschland neue Vorschriften
Damit ändern sich auch wieder die Einreisebedingungen bei der Rückkehr nach Deutschland bei einem Voraufenthalt in Kroatien, wie das RKI mitteilt: „Reisende nach Voraufenthalt in einem Risikogebiet sind verpflichtet, die digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Neue Risikogebiete erscheinen jeweils am Tag des Inkrafttretens um 0:00 Uhr in der digitalen Einreiseanmeldung. Die Bestätigung wird durch den Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung kontrolliert.“
2-G oder Quarantäne
Weiterhin gilt: Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne).
Beendigung der Quarantäne
Weiter heißt es: „Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung übermittelt wird. Für den Upload der Nachweise sollte der individuelle Link auf der Anmeldebestätigung (PDF-Dokument) genutzt werden. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Nach Voraufenthalt in Hochrisikogebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden („Freitestung“ ab Tag fünf nach Einreise möglich). Geimpfte und Genesene können die Quarantäne ab dem Zeitpunkt beenden, an dem der Impf- oder Genesenennachweis über das Einreiseprotal übermittelt wird. Erfolgt die Übermittlung vor Einreise (wird dringende empfohlen), muss die Quarantäne nicht angetreten werden.“
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss in Quarantäne
Das heißt im Klartext für alle Deutschen gemäß der Corona-Einreiseverordnung: Kroatien-Heimkehrer, die beim Ausfüllen der digitalen Einreiseanmeldung gleich den Nachweis hochladen, der bestätigt, dass Sie entweder geimpft oder genesen sind, können ohne weiteres eigenes Tätigwerden nach Deutschland einreisen. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss sich laut RKI in Quarantäne begeben und kann sich erst am fünften Tag nach der Einreise freitesten lassen.
Hochrisikogebiet Kroatien
Zur Einstufung als Hochrisikogebiet führt das Robert Koch Institut aus: „Hochrisikogebiete können Gebiete mit besonders hohen Fallzahlen sein, z.B. beim Vergleich der Höhe des Mehrfachen der mittleren 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohnern in der Bundesrepublik Deutschland. Indiz ist regelmäßig eine 7-Tage-Inzidenz von deutlich über 100.
Es kann sich auch um Gebiete handeln, in denen aufgrund quantitativer oder qualitativer Kriterien (zum Beispiel aufgrund der dort vorhandenen Ausbreitungsgeschwindigkeit, einer hohen Hospitalisierungsrate, einer geringen Testrate bei gleichzeitig hoher Positivitätsrate oder aufgrund nicht ausreichend vorhandener oder verlässlicher epidemiologischer Daten) Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens vorliegen.
Möglich ist auch, dass es sich um ein Gebiet handelt, in dem festgestellt wurde, dass eine Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden ist, die mit Eigenschaften eines erhöhten Risikos für die Gesundheit – wie z.B. erhöhte Transmissibilität oder Morbidität – einhergeht, von der jedoch zugleich von einer hinreichenden Schutzwirkung bei vollständiger Impfung oder Genesung ausgegangen werden kann.“
Ganz Kroatien: 7-Tage Inzidenz bei 401,9, Istrien bei 115,8
Während in Kroatien (Stand 23.10. 2021) die 7-Tage-Inzidenz bei 401,9 liegt und Slowenien einen Inzidenzwert von 517,1 ausweist, können sich Italien-Urlauber über einen äußerst niedrigen Wert von nur 34,8 freuen. In Istrien lag die Inzidenz allerdings nur bei 115,8 und damit nur knapp über dem Niveau von Deutschland.
Österreich: Kroatien mit geringem epidemiologischen Risiko
Übrigens: Österreich stuft Kroatien gemäß der COVID-19-Einreiseverordnung immer noch als einen Staat „mit geringem epidemiologischen Risiko“ ein, dass heißt, die Einreise kann mit dem 3-G-Nachweis erfolgen.