Jetzt ist es offiziell bestätigt: Ein COVID-19-Test ist nach Rückkehr aus Kroatien für Österreicher ab Montag verpflichtend, wie seitens der österreichischen Regierung als Konsequenz aus der heute erlassenen Reisewarnung mitgeteilt wurde.
Im Klartext heißt das: Österreicher, die nicht bis Sonntagabend (16.08.2020), 24 Uhr Kroatien verlassen und die Grenze nach Österreich passiert haben, müssen ab Montag den 17.08.2020 bei der Einreise nach Österreich entweder einen negativen COVID-19-Test vorlegen oder innerhalb von 48 Stunden nach Rückkehr einen entsprechenden Covid-19-Test veranlassen. Bis das Ergebnis des Covid-19-Tests vorliegt, müssen sie in Quarantäne bleiben.
Grenzstaus am Wochenende erwartet
Es ist nach bisherigen Erkenntnissen davon auszugehen, dass es am kommenden Wochenende zu längeren Staus an den Grenzübergängen von Kroatien nach Slowenien und von Slowenien nach Österreich kommen wird, da sich unter den normalen Rückreiseverkehr in der Hauptsaison auch noch die österreichischen Staatsbürger mischen werden, die ihren Urlaub in Kroatien wegen der neuen epidemiologischen Situation in Verbindung mit der Reisewarnung abbrechen, um der Verpflichtung eines Covid-19-Tests und der häuslichen Quarantäne zu entgehen.
Grenzkontrollen werden verschärft
Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang damit zu rechnen, dass auch verschärfte Kontrollen an den Grenzübergängen zu Österreich angeordnet werden, da quasi jeder Österreicher, der ab Montag in sein Heimatland einreist, händisch erfasst werden muss, um nachvollziehbare Daten über seinen Verbleib zu erhalten. Auch das kostet Zeit und sorgt zusätzlich für Staus an der Grenze.
Kroatien für Österreich Risikoland
Hier der genaue Wortlaut der entsprechenden österreichischen Veröffentlichung:
„Daher wird Kroatien, analog zur Reisewarnung des Außenministeriums, ab Montag, dem 17. August, ab 00:00 früh, in der Einreiseverordnung als Risikoland eingestuft. Das bedeutet, dass bei der Einreise nach Österreich ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden muss. Dieses Gesundheitszeugnis muss einen negativen PCR-Test bestätigen, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf. Wenn ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, müssen die ReiserückkehrerInnen innerhalb von 48 Stunden einen Test veranlassen. Bis dann das Testergebnis vorliegt, müssen die ReiserückkehrerInnen in Quarantäne bleiben.“
Außenministerium: Österreicher sollten Land verlassen
Eine Anfrage der SeaHelp-Redaktion beim österreichischem Außenministerium bezüglich der Reisewarnung wurde wie folgt beantwortet: „Die Reisewarnung gilt ab Montag für ganz Kroatien, d.h. kein österreichischer Reisender sollte hinreisen. Österreichische Touristen in Kroatien sollten umgehend die Heimreise antreten. Ab Montag gilt zudem laut Gesundheitsministerium eine Covid-19-Test Pflicht für Kroatienreisende.“ Damit lässt die oben zitierte Meldung keinen weiteren Interpretationsspielraum.
Wassersportler: Hier ist Hausverstand gefragt
Zur Klarstellung sei allerdings erwähnt: Es handelt es sich um eine Empfehlung, deshalb die Formulierung „sollten“. Weil sich diese Empfehlung pauschal an alle Kroatien-Urlauber aus Österreich richtet, die noch einen Urlaub in Kroatien planen oder sich dort bereits aufhalten, darf natürlich auch der vielbeschworene österreichische Hausverstand genutzt werden. Wassersportler generell und auch Chartergäste, die noch einen Kroatien-Törn geplant haben, sollten selbst entscheiden, wo sie sicherer sind: Auf einem Schiff in der Adria oder im Trubel einer Großstadt in Österreich.