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Deutschland-Österreich-Vergleich der Kriterien der Reisewarnung Kroatien: Derzeit kein Problem für deutsche Urlauber in Kroatien – Österreich übervorsichtig?

Unterschiedliche Kriterien für Reisewarnung Kroatien von Österreich und Deutschland
Glaubt man den Medien, werden viele österreichische Touristen jetzt aus Kroatien heimkehren, denn bereits am Montag müssen Rückkehrer zumindest so lange in Quarantäne, bis das Ergebnis des COVID-19-Tests vorliegt. Dann dürften die Strände merklich leerer werden.

Die österreichische Reisewarnung für Kroatien in Verbindung mit einer Aufforderung, das Land Kroatien umgehend zu verlassen, kam wohl selbst für einige Regierungsstellen so überraschend, dass die Pressesprecher bei offiziellen Anfragen am Freitag um 11.00 Uhr noch nicht wussten, was die österreichische Regierung kurz darauf kommuniziert. Bevor jetzt allerdings Urlauber in Kroatien in Panik verfallen, sollte zunächst einmal ein Blick auf die Regelung geworfen werden, die für deutsche Urlauber in Kroatien gilt. Die SeaHelp-Redaktion enthält sich vor diesem Hintergrund jeglicher Wertung, die sollten die Urlauber für sich selbst treffen.

Gültig für Deutsche: Kabinettsbeschluss vom 3. Juni 2020

Für deutsche Urlauber hat das Bundeskabinett einen Beschluss am 3. Juni 2020 gefasst, der das Thema Reisewarnungen bis dato abschließend regelt. Um hier eine zusätzliche Bestätigung der Richtigkeit der Auslegung zu erhalten, fragte die SeaHelp-Redaktion am 14. August 2020 bei der Pressestelle des Auswärtigen Amtes in Deutschland an und erhielt folgende Antwort auf die Frage, ob denn auch von deutscher Seite eine Reisewarnung für Kroatien zu erwarten sei. Die Antwort lautet:

Klare Vorgaben für Reisewarnung

„Wir beobachten die Entwicklungen auch in Kroatien sehr genau. Wie für alle Länder innerhalb Europas gilt auch für Kroatien aufgrund des Beschlusses des Bundeskabinetts vom 03.06.2020, dass Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wenn das jeweilige Land oder einzelne Regionen die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen überschreiten. Art und Umfang dieser Schutzmaßnahmen richten sich nach der Pandemieentwicklung; Lockerungen und Verschärfungen sind auch kurzfristig möglich. Maßgeblich für die Entscheidungsfindung sind tatsächliche Trends, nicht Momentaufnahmen.

Reisewarnung keine Reiseverbot

Bei Reisewarnungen handelt es sich dem Charakter nach um einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, nicht um ein Reiseverbot. Reisende entscheiden in jedem Fall in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten. Das Bestehen einer Reisewarnung kann jedoch weitergehende rechtliche Auswirkungen haben, beispielsweise für die Gültigkeit einer Reisekrankenversicherung. Hierzu sollten sich Reisende mit ihrem Versicherungsdienstleister in Verbindung setzen.“

Deutsche Reisewarnung bei 2100 Neuinfektionen in 7 Tagen

Den Sachverhalt haben wir einmal für Kroatien umgerechnet: Bei einer angenommenen Bevölkerungszahl von 4,2 Mio. Einwohnern und 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern müssten sich 2.100 Einwohner in den letzten 7 Tagen in Kroatien neu infiziert haben. Hier der Rechenweg: 4.200.000 geteilt durch 100.000 ergibt 42. Daraus folgt: 42 x 50 Fälle ergibt 2100 Fälle innerhalb von sieben Tagen. Kroatien wies bis zur Reisewarnung Österreichs exakt 792 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage auf. Da der Teufel gerade bei der Formulierung von Verordnungen manchmal im Detail steckt, ließ sich die Redaktion diesen Rechenweg ausdrücklich noch einmal vom deutschen Auswärtigen Amt am 15. August bestätigen.

Letzte 7 Tage Kroatien vor Reisewarnung Österreich: Nur 792 Neuinfektionen

Im Klartext heißt das: Deutschland gibt eine Reisewarnung für Kroatien aus, wenn innerhalb von sieben Tagen 2100 Neuinfektionen auftreten und schreibt das verbindlich fest, so dass jeder Urlauber, der sich über die Entwicklung der Neuinfektionen informiert, absehen kann, ob eine Reisewarnung erfolgt. Österreich entscheidet einfach mal bei 792 Neuinfektionen in Kroatien, eine Reisewarnung auszugeben und fordert sogar noch seine Bürger freitags auf, umgehend heimzukehren, weil sonst ab Montag ein bis auf Tirol wohl kostenpflichtiger COVID-19-Test droht, verbunden mit Quarantäne. Übrigens nebenbei: Deutsche Rückkehrer aus Kroatien können sich ohne Quarantänemaßnahmen kostenlos testen lassen. Soviel zum „abgestimmten Handeln innerhalb der EU“ und zum Vergleich der länderspezifischen Maßnahmen.

Reisewarnung – Kriterien des Robert-Koch-Instituts

Der Ordnung halber sei hier noch auf die ausführliche Beschreibung zur Handhabung der Thematik „Reisewarnung“ auf der Homepage des deutschen Robert-Koch-Instituts verwiesen:

„Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab.

In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Für Bewertungsschritt 2 liefert insbesondere das Auswärtige Amt auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen.“

Lagebeurteilung den einzelnen Urlaubern überlassen

Vor diesem faktenbasierten Hintergrund, bestätigt von den amtlichen Stellen in Deutschland, mag jeder einzelne die österreichische Maßnahme der Reisewarnung für sich selbst werten. Deutsche Urlauber in Kroatien können aufatmen: Für sie gibt es derzeit keine Reisewarnung hinsichtlich eines Kroatien-Urlaubs. Und anhand der offen kommunizierten Zahlen ist es ihnen möglich, die Entwicklung entsprechend zu verfolgen.

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