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Corona-Beschlüsse Deutschland vom 22. März 2021: Urlaub in Istrien/Kroatien weiter ohne Quarantäne bei Rückreise

Beschluss Videokonferenz Deutschland 22.03.2021: Urlaub Ostern Kroatien
Wer als Deutscher mit eigenem PKW nach Istrien/Kroatien reist, muss derzeit bei der Einreise in Deutschland keine Quarantäne fürchten, da es sich bei Istrien/Kroatien nicht um ein Corona-Risikogebiet handelt. Auch Transit durch Österreich, Italien, Slowenien ist problemlos möglich.

Kroatien Urlauber aus Deutschland, die über Ostern und für die Zeit nach Ostern eine Reise nach Istrien/Kroatien geplant haben, können aufatmen: Im Rahmen der Videokonferenz der deutschen Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 22. März 2021 wegen der Eindämmung des Coronavirus blieb für sie alles auf dem bisherigen Stand. Das heißt: Istrien gilt derzeit (Stand 23.3.2021) nicht als Corona-Risikogebiet, deshalb entfällt bei der Rückreise nach Deutschland weiterhin sowohl die Quarantäne als auch die digitale Reiseanmeldung.

Deutschland: Mallorca-Tourismus bereitet Sorge

Der Grund für die Diskussionen über mögliche Beschränkungen bei der Einreise lag auf dem Fokus Mallorca. Wegen niedriger Inzidenzzahlen (ca. 21 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche) hatten die Fluggesellschaften wieder Flüge nach Mallorca aufgenommen, innerhalb kürzester Zeit machten sich bereits mehr als 8.000 Urlauber, vorwiegend aus Deutschland, auf, um die Baleareninsel zu besuchen. Hier befürchtet man jetzt eine Ausbreitung des Coronavirus-Infektionsgeschehens und verlangt konsequente Tests der Flugpassagiere bei der Rückreise nach Deutschland. Nicht ganz zu Unrecht, denn auf Mallorca steigen die Inzidenzzahlen wieder und die Innengastronomie wurde bereits wieder behördlich geschlossen.

PKW-Anreise nach Istrien problemlos

Da es in dem Beschluss allerdings in erster Linie um Flugreisen, speziell nach Mallorca ging, haben Urlauber mit Reiseziel Istrien derzeit wenig zu befürchten, da sie überwiegend über den Landweg mit eigenem PKW anreisen. Ob auch das Thema „PKW-Anreise“ in der geplanten Änderung des deutschen Infektionsschutzgesetzes Berücksichtigung finden wird, steht noch nicht fest.

In der Tourismusindustrie hält sich standhaft das Gerücht, Schnelltests bei der Einreise nach Deutschland könnten schon in wenigen Tagen zum Standard werden. Sie sind nicht nur deutlich kostengünstiger und einfacher zu handhaben, sondern liefern, wie der Name schon sagt, auch schnell recht zuverlässige Ergebnisse, so dass mit dieser Lösung ein wenig mehr Normalität in das Reisegeschehen Einzug halten wird.

Beschlussfassung der Länderchefs im Wortlaut

Hier die für Touristen mit Reiseziel Kroatien relevante Passage der Beschlussfassung aus der Konferenz der deutschen Regierungschefs der Länder:

Ziffer 9: Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht.

Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies gilt aufgrund der jetzt vielfach beschriebenen längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten seit dem 8. März ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten. Darüber hinaus ist bei der Rückreise aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten zu rechnen.

Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien. Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.

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