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Offener Brief an die österreichische Bundesregierung: Forderung nach ungehinderter Instandhaltung von Booten / Immobilien im Ausland

Offener Brief an die österreichische Bundesregierung
Sehnsuchtsziel Biograd: Nach den ersten Winterstürmen wollen viele Österreicher einen Kurztrip zu ihren Booten starten, um nach dem Rechten zu sehen. Für Alexandra Kosmus wie auch für viele andere Bootseigner dürfte solch ein „Arbeitsurlaub“ aber zu aufwendige Maßnahmen nach sich ziehen.

Wer sich im Augenblick auf den Weg nach Kroatien macht, muss dafür wirklich einen triftigen Grund vorweisen, denn bei Temperaturen teilweise um den Gefrierpunkt, schneebedeckten Straßen im Hinterland, geschlossenen Restaurants und zeitweise recht nervigen Grenzkontrollen käme wohl kaum jemand auf die Idee, dort einen vergnüglichen, geselligen Urlaub verleben zu können. Doch gerade weil sich in den Wintermonaten an der Adria Jugo und Bora quasi die Klinke in die Hand geben, sorgen sich viele Boots- und Yachteigner sowie Immobilienbesitzer um den Zustand ihrer Objekte. Nur – eben mal nach dem Rechten schauen, wie in den vergangenen Jahren üblich, ist nicht möglich. Bei der Heimreise nach Österreich oder Deutschland droht Quarantäne. Da wird aus dem kurzen „Arbeitsurlaub“ übers Wochenende schnell eine längere Abwesenheit vom Arbeitsplatz.

Boot in Biograd nach Sturm inspizieren

So erging es auch dem SeaHelp-Mitglied Alexandra Kosmus aus Graz, das ihrem Ärger über die Quarantäne-Vorschriften bei der Wiedereinreise nach Österreich in Form eines offenen Briefes an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler sowie den Bundesministern Rudolf Anschober und Karl Nehammer Luft verschaffte. Alexandra Kosmus zur SeaHelp-Redaktion: „Wir würden gern bei unserem Boot in Biograd mal schauen, ob alles in Ordnung ist. Die Unwetter haben in der Region gewütet, da kann es immer zu Schäden kommen. In der Nähe unseres Bootes soll sogar ein Blitz eingeschlagen haben.“

Eigner muss vor Ort sein

In der Tat: Die Marina-Mitarbeiter schauen zwar immer wieder nach den ihnen anvertrauten Schiffen, doch in erster Linie geht es darum, ob sie richtig vertäut sind und man vom Steg aus keine Schäden entdeckt. Der Teufel steckt jedoch meistens im Detail. Ein durch den Wind gerissener Reißverschluss an der Persenning, der Wasser eindringen lässt oder andere kleine Schäden können sich nach längerer Standzeit äußerst negativ entwickeln. Da ist es schon wichtig, dass der eine oder andere Eigner mal einen Blick auf sein Schiff werfen kann.

Derzeit keine feierwütigen Urlauber unterwegs

Und dann gibt es ja auch noch den Zusammenhalt unter den Eignern. Wer Schäden an den Schiffen von Bekannten entdeckt, schafft dort auch relativ schnell Abhilfe, jedoch nur, wenn er sich vorher auch die Erlaubnis dazu eingeholt hat. Und dann ist es natürlich mehr als ärgerlich, wenn bei der Rückkehr Quarantäne droht. Alexandra Kosmus: „Ein Liegenschafts- oder Bootsbesitzer fährt nicht dorthin, um zu feiern oder Kontakte zu haushaltsfremden Personen zu suchen, sondern um seinen Besitz zu pflegen und im Wert zu erhalten.“

Sorgen von Boots- und Immobilienbesitzern beschrieben

Hier der offene Brief in Gänze, der die Sorgen und Nöte vieler Liegenschafts- und Bootsbesitzer aus unserer Sicht treffend, aber nicht polemisch beschreibt und den Finger in die Wunde der Verordnung legt, die trotz unbestritten sinnvoller Maßnahmen letztlich keine Ausnahmen zulässt und berechtigte Interessen vernachlässigt.

 

Offener Brief an die österreichische Bundesregierung:

Reisebeschränkungen verursachen wirtschaftlichen Schaden an im Ausland befindlichem Besitz

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Sebastian Kurz!
Sehr geehrter Herr Vizekanzler Werner Kogler!

Sehr geehrter Herr Bundesminister Rudolf Anschober!
Sehr geehrter Herr Bundesminister Karl Nehammer!
Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung!

Die Notwendigkeit von Maßnahmen, die die Ausbreitung des SARS-Cov2-Virus eindämmen sollen, ist mir durchaus bewusst und ich versuche nach bestem Wissen und Gewissen sämtliche Anordnungen und Empfehlungen genau einzuhalten.

Auch die Einschränkung von Reisen zu touristischen Zwecken ist für mich weitestgehend nachvollziehbar. Was ich aber als vollkommen überzogene Maßnahme sehe, ist die Tatsache, dass auch Fahrten zum Zweck der Wartung und Erhaltung zu im Ausland befindlichen Liegenschaften oder Booten, die sich im Besitz von in Österreich ständig wohnhaften Menschen befinden, im gleichen Maß eingeschränkt werden, wie eine Reise, die lediglich dem Vergnügen oder einem persönlichen Bedürfnis dient. Das grenzt an Enteignung und hat für viele auch große wirtschaftliche Nachteile: nämlich dann, wenn dadurch die Möglichkeit genommen wird, die Wohnung/das Haus/das Boot im notwendigen Ausmaß zu warten und pflegen, und dadurch materieller Schaden entsteht. Außerdem ist es eine Benachteiligung gegenüber jenen, deren Zweitwohnsitz sich auf österreichischem Territorium befindet: hier wird trotz Lockdown volle Reisefreiheit gewährt, mit dem für mich nicht nachvollziehbaren Argument der „Deckung des Wohnbedürfnisses“ – das sollte doch auch am Hauptwohnsitz möglich sein. Hier wurde den Betroffenen damit aber sehr wohl die Möglichkeit gegeben, sich um ihren Besitz auch entsprechend kümmern zu können, und vermutlich war das in Wahrheit der Beweggrund für die Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung: die Möglichkeit, wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Hier wurde aber mit zweierlei Maß gemessen, und es wurden jene, die diesen Besitz innerhalb der Staatsgrenzen haben, eindeutig bevorzugt.

Es handelt sich bei Besitzern von Zweitwohnsitzen – egal ob in Österreich oder im nahen Ausland – ja nicht nur um Vermögende, sondern in deutlich höherer Zahl um Personen, die sich diesen Besitz mühsam erarbeitet haben und diesen auch selbst pflegen und vor Ort schon aus Kostengründen kein Personal haben, das diese Aufgabe wahrnimmt. Ein Liegenschafts- oder Bootsbesitzer fährt nicht dorthin, um zu feiern oder Kontakte zu haushaltsfremden Personen zu suchen, sondern um seinen Besitz zu pflegen und im Wert zu erhalten.

Ich ersuche Sie daher dringend, diesen Umstand in Ihre Überlegungen hinsichtlich Ausnahmeregelungen von der verpflichtenden Quarantäne einfließen zu lassen und hier, bei entsprechendem Nachweis, ebenfalls eine Ausnahme für die Einreise nach Österreich zu formulieren (analog etwa der Ausnahme für Geschäftsreisende). Damit würde diesem Personenkreis, zu dem auch ich gehöre, die Möglichkeit gegeben, das Hab und Gut im Wert zu erhalten, ohne danach Urlaub für eine allfällige Quarantäne beim Arbeitgeber beantragen zu müssen. Dies würde auch die Gleichstellung von allen in Österreich dauernd wohnhaften Besitzern von Zweitwohnsitzen bedeuten, egal ob sich dieser Zweitwohnsitz inner- oder außerhalb Österreichs befindet.

Freundliche Grüße
Alexandra Kosmus

 

Viele österreichische Boots- und Immobilienbesitzer betroffen

Es bleibt zu hoffen, dass dieser offene Brief in Teilen der Regierung auf fruchtbaren Boden fällt. Der Anteil der Österreicher, die von diesen Maßnahmen betroffen sind, scheint größer zu sein, als es die Regierung wahrhaben möchte. Eine Frage konnte dabei noch nicht geklärt werden: Sind solche Regelungen, wie sie hier für die vorgenannten Personengruppen mit getroffen wurden, überhaupt EU-konform?

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