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Sportschifffahrt in Kroatien: Update zur neuen SSVO hinsichtlich des Festmachens und des Ankerns

SSVO (Schifffahrtsverordnung in Kroatien): Update zum Thema Ankern
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In Kroatien gibt es eine neue Rechtsverordnung, die Sportskipper beim nächsten Törn kennen sollten, die „Verordnung über die Sicherheit der Seeschifffahrt in den Binnenmeeres-Gewässern und im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien sowie über die Art und Bedingungen der Überwachung und Verkehrsregelung auf See“(SSVO), SeaHelp hatte die wichtigsten Regelungen in den News vom 10. und 14.7.2025 bereits ausführlich vorgestellt. Nun wurden erneut Änderungen der SSVO angekündigt.

Unklar war etwa bis zum Inkrafttreten der neuen SSVO im letzten Jahr, was genau die neue Verordnung u.a. für das Ankern und Festmachen von Booten an der Küste hinsichtlich des „50 Meter-Abstandes“ (Art. 53 Abs. 7) vorschreibt.

In der Rechtsnorm heißt es: „Es ist Wasserfahrzeugen untersagt, an der Küste so festzumachen, dass ein Teil oder Zubehör des Wasserfahrzeugs 50 Meter oder mehr von der Küste entfernt ist“.

Die Ankerzone soll nun in der SSVO von 50 auf 70 m erweitert werden

Diese Ankerzone (von der Küste bis zum Punkt, an dem die Ankerkette ins Meer einläuft), soll nun von 50 auf 70 m erweitert werden, wie der kroatische Verkehrs- und Infrastrukturminister Oleg Butković jüngst in einem Statement mitteilte, in welchem er zehn neue Vorschriften und Regelungen für Straßenverkehr, Schifffahrt und die Verwaltung maritimer Güter vorgestellt hatte.

 

SSVO (Schifffahrtsverordnung in Kroatien): Update zum Thema Ankern - Skizze
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Bei dem „Zehnpunkte-Plan“ des Ministers, bei dem nach eigener Aussage auch die Einwände eines Teils der heimischen Bootsbetreiber berücksichtigt worden seine, geht es neben der Anhebung des Ankerketten- Bereichs außerdem um

  • Einführung neuer Regeln für Fahrzeuge mit Flüssiggas-Antrieb (LPG), einschließlich regelmäßiger Kontrollen der Tanks und klarer Nutzungsfristen.
  • Beim Sondertransport werden QR-Codes auf Genehmigungen eingeführt. Fahrzeuge und Begleitpersonen müssen künftig im System registriert sein; Anträge sollen auch per App möglich sein.
  • Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter werden an EU-Recht angepasst. Es werden neue Regeln für Inspektionen, Berichte und Vertragsverletzungen eingeführt.
  • Die Ausbildung von Fahrern für Gefahrguttransporte wird modernisiert. Räume, Ausstattung und Lehrmittel der Ausbildungsstätten müssen neuen Standards entsprechen.
  • Im maritimen Bereich werden Dokumente, Genehmigungen und Datenaustauschsysteme mit den EU-Vorgaben harmonisiert. Das nationale maritime Informationssystem wird stärker mit europäischen Systemen vernetzt.
  • Neue Regeln für die Sicherheit der Schifffahrt betreffen Binnengewässer und das Küstenmeer Kroatiens. Schleppboote müssen künftig AIS-Identifikationssysteme verwenden. Auch Vorschriften für Wasserflugzeuge werden präzisiert.
  • Für hydrographische Vermessungen werden neue Standards und Verfahren für Genehmigungen, Aufsicht und Berichte eingeführt.Eine neue Verordnung zum „Single Maritime Window“ soll Verwaltungsformalitäten im Seeverkehr vereinfachen und den Datenaustausch mit EU-Systemen verbessern.
  • Bei Veranstaltungen auf maritimem Staatsgut können Kommunen die Mindestgebühr von 1.000 Euro pro Tag senken oder ganz darauf verzichten, wenn die Veranstaltung von öffentlichem Interesse ist.
  • Kroatien setzt außerdem neue EU-Regeln für emissionsarme Kraftstoffe in der Schifffahrt um. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen bis 2050 um bis zu 80 % zu senken und verstärkt erneuerbare Energien sowie Landstromversorgung in Häfen zu nutzen.

Im Prinzip geht es dabei darum, dass Kroatien seine Vorschriften im Straßenverkehr und in der Schifffahrt umfassend modernisieren will, wobei im Mittelpunkt mehr Sicherheit, Digitalisierung, bessere Überwachung, Vereinfachung von Verfahren und die Anpassung an europäische Standards stehen dürften.

Besondere Bedeutung misst die Behörde dabei den neuen Regeln für Sondertransporte, Gefahrguttransporte, maritime Sicherheit und die Reduzierung von Emissionen im Seeverkehr zu.

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