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Osterurlaub in Istrien (Kroatien) nicht von Corona-Testpflicht betroffen: Testpflicht aus Nicht-Risikogebieten nur bei Flugreisen nach Deutschland

Deutschland: Testpflicht für Flugreisen zu Ostern, Rückreise mit dem PKW aus dem Urlaub in Istrien / Kroatien ohne Testpflicht.
Wer sich als deutscher Staatsbürger mit dem eigenen PKW auf den Weg nach Kroatien/Istrien (kein Corona-Risikogebiet) macht, muss sich vor der Wiedereinreise nach Deutschland nicht auf das Coronavirus testen lassen. Die Testpflicht gilt ausschließlich für Flugreisen.

Achtung: Keine Corona-Testpflicht bei PKW-Einreise nach Deutschland aus Nicht-Risikogebieten wie Istrien (Stand: 26.03.2021) – wie in zahlreichen Medien berichtet wird, besteht für deutsche Urlauber, die aus dem Ausland, wie beispielsweise Kroatien, nach einem Oster-Urlaub per Flugzeug heimkehren, wegen der Corona-Pandemie noch vor der Rückreise die Pflicht, sich am Urlaubsort testen zu lassen, und zwar selbst dann, wenn es sich nicht um ein Coronavirus-Risikogebiet handelt. Damit keine Missverständnisse auftreten: Diese Verordnung gilt ausschließlich für Flugreisende und wird nur an den Flughäfen überwacht, nicht für Urlauber, die mit dem eigenen Fahrzeug die Urlaubsreise antreten oder angetreten haben.

Keine Testpflicht bei Selbstanreise Istrien mit PKW

Das betrifft gerade vor Ostern zahlreiche Istrien-Urlauber. Wegen der niedrigen Inzidenzzahlen in Istrien wurde der nördliche Teil Kroatiens von der Liste der RKI-Risikogebiete gestrichen. Es bedeutet für deutsche Urlauber, die Ostern in Istrien die ersten warmen Sonnenstrahlen des Jahres genießen wollen: Bei der Rückkehr nach Deutschland entfallen sowohl Quarantäne als auch die digitale Einreiseanmeldung, sofern sie als Verkehrsmittel den eigenen PKW und nicht das Flugzeug wählen.

Bundesgesundheitsministerium: Gilt nur für Flugreisen

Da das für die Regelung zuständige Bundesministerium für Gesundheit die neue Verordnung erst am Freitag, den 26.3.2021 gegen 16.00 h veröffentlicht, hat die SeaHelp-Redaktion sich schon einmal vorab die Bestätigung der Pressestelle des Bundesgesundheitsministeriums eingeholt, aus der hervorgeht, dass sich die Regelung ausschließlich auf Flugreisen, nicht aber auf Selbstanreise mit PKW bezieht.

Hier schon einmal die wichtigsten Fragen und Antworten, die das Gesundheitsministerium übermittelte:

Für wen gilt die neue Testpflicht? Gilt die neue Testpflicht nur für Rückkehrer aus Mallorca?

Alle Einreisenden, die per Flugzeug ab 30. März 0 Uhr in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen sich verpflichtend vor Abreise testen lassen. Crews sind von dieser Verpflichtung nicht betroffen.

Wo und von wem werden die Tests durchgeführt? Was mache ich, wenn ich im Ausland nicht an einen Test komme?

Die Testung erfolgt an den zugelassenen Stellen im Ausland. Wenn den zu befördernden Personen die Erlangung eines Testnachweises nicht möglich ist, können Beförderer vor Abreise eine den Anforderungen entsprechende Testung durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen.

Wann genau muss man sich testen lassen?

Das Testergebnis muss vor Abreise vorliegen, um es dem Beförderer vorlegen zu können. Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.

Wer zahlt die Tests?

Die Flugreisenden tragen die Kosten der Tests grundsätzlich selbst.

Kann ich gezwungen werden, mich testen zu lassen?

Nein, aber die Beförderung durch die Flugverkehrsunternehmen ist nur bei Vorlage eines negativen Testergebnisses gestattet.

Was, wenn der Test positiv ausfällt? Kann ich dann nicht zurück nach Deutschland?

Eine Beförderung durch die Beförderungsunternehmen ist nur mit negativem Testnachweis gestattet. Eine Isolierung nach den örtlichen Vorschriften ist auf eigene Verantwortung durchzuführen.

Wer zahlt die Quarantäne im Urlaubsland?

Die infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen richten sich nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sich die Person im Ausland aufhält. In der Regel trägt der Reisende die dafür entstehenden Kosten selbst.

Gilt die Testpflicht nur für Flugreisende oder auch für Reisen mit dem Auto?

Nur für Flugreisende. Für Reisende aus Risikogebieten sind auch Einreisen mit anderen Verkehrsträgern betroffen.

Wie wird die Testpflicht kontrolliert?

Auch bei der neuen allgemeinen Testpflicht im Flugverkehr kontrollieren die Beförderer das Vorliegen eines Testnachweises. Zusätzlich können auch die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständige Behörde (in der Regel: Gesundheitsamt) und die mit der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung beauftragte Behörde (in der Regel: Bundespolizei) die Vorlage eines Testnachweises anfordern.

Wie wird die Testpflicht durchgesetzt?

Die Beförderung in die Bundesrepublik Deutschland ist zu unterlassen, wenn die zu befördernden Personen im Rahmen der Kontrolle keinen Testnachweis vorgelegt haben; dies gilt auch, wenn die angegebenen Daten offensichtlich unrichtig sind. Ein Verstoß gegen diese Pflichten ist für die Beförderungsunternehmen bußgeldbewehrt.

Wer registriert die Testergebnisse?

Die Meldepflicht des Infektionsschutzgesetzes für Testergebnisse gilt für die in § 8 IfSG genannten Personen und Stellen in Deutschland.

Ist die neue Regelung zeitlich befristet?

Die neue Testpflicht gilt vorerst bis einschließlich 12. Mai 2021

Einreise Kroatien: Nur mit PCR-Test und EnterCroatia

Damit keine Missverständnisse entstehen: Diese Regelung gilt für die Rückreise, nicht für den Weg nach Istrien/Kroatien. Hier ist immer noch ein negativer PCR-Test und die Registrierung unter EnterCroatia erforderlich.

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