Österreichs Politiker, allen voran der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Rudolf Anschober (Grüne) machen das Einreise- und Quarantäne-Chaos perfekt. Die Anerkennung, die es aus weiten Teilen der Bevölkerung und des Auslands für die strikte Umsetzung der Kontaktbeschränkungen und der weiterführenden Maßnahmen zur effektiven Eindämmung der COVID-19-Pandemie gab, wird derzeit gerade größtenteils wieder verspielt, wenn es darum geht, ob die Österreicher eines ihrer Lieblings-Urlaubsländer, nämlich Kroatien, wieder bereisen dürfen.
Fassen wir einmal zusammen:
Die sogenannte Quarantäne-Verordnung wurde quasi in letzter Minute kurz vor Pfingsten vom 31. Mai auf den 15. Juni verlängert. Da hatten sich schon zahlreiche Österreicher auf ein Pfingsten an der Adria eingestellt und die Koffer gepackt. Auch viele österreichische Gastronomen, gerade in den Fremdenverkehrsregionen, freuten sich schon auf Gäste, unter anderem aus Deutschland. Insbesondere die aus Bayern, einem der einwohnerstärksten Bundesländer mit zweiwöchigen Pfingstferien nutzen traditionell gern die schulfreie Zeit in den Bergen und an den Seen Österreichs.
Grenzen offen – oder doch nicht?
Dann meldeten die Medien die Regierung habe verlauten lassen, die Grenzkontrollen zu den Nachbarländern wie u.a. auch Slowenien würden eingestellt. Eine Beendigung der Kontrollen an der slowenisch-österreichischen Grenze beinhaltet dem Wortlaut nach, dass es bei der Einreise von Slowenien nach Österreich keinerlei Kontrollen mehr geben soll. Bekanntlich kann man aber nicht direkt von Kroatien nach Österreich einreisen, da es keine gemeinsame Grenze gibt. Und wenn Österreich nach Slowenien öffnet, die Slowenen nach Kroatien (wie von der Politik kommuniziert), dann sollte das mit normalem Menschenverstand bedeuten, dass man auch problemlos von Kroatien nach Österreich reisen kann. Nur in der Politik scheint das anders zu sein.
Einreise-Chaos nach Österreich setzt sich fort
Dann kam die neue Verordnung in der es wörtlich hieß:
1. Nach § 4a wird folgender § 4b eingefügt:
§4b. (1) Diese Verordnung gilt nicht für Personen, die aus der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Ungarn oder Slowenien nach Österreich einreisen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Staaten haben.
(2) Diese Verordnung gilt weiters nicht für österreichische Staatsbürger oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und die aus der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Ungarn oder Slowenien nach Österreich einreisen.
(3) Die von Abs. 1 und 2 erfassten Personen haben glaubhaft zu machen, dass sie in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder den genannten Nachbarstaaten aufhältig waren.
Wie glaubhaft machen?
Die in Absatz 1 und 2 genannten Personen müssen an der Grenze glaubhaft machen, nicht aus Kroatien, sondern aus Slowenien einzureisen. Die Frage, die sich dabei stellt: Wie sollen sie das glaubhaft machen und gegenüber wem, wenn nach Angaben der Regierungsvertreter überhaupt keine Kontrollen stattfinden sollen? Kroatiens Tourismusminister Gari Cappelli brachte es auf den Punkt: „Jeder will anscheinend seine wirtschaftlichen Interessen schützen!“
Fazit
SeaHelp kann nur Fakten kommunizieren. Im Klartext heißt das: Wer die Grenze von Slowenien nach Österreich überquert, wird angeblich nicht kontrolliert. Deshalb kann er auch nichts irgendwo glaubhaft machen, wie es die Verordnung fordert. Wird er entgegen der Ankündigungen doch kontrolliert, hat der Beamte an der Grenze einen Ermessensspielraum, ob er die Angaben des Reisenden akzeptiert oder nicht. Rechtsunsicher für Österreicher, die zu Besuch in Slowenien waren, nicht nachvollziehbar für kontrollierende Grenzer. Jeder muss letztlich für sich selbst entscheiden, wie er es mit der Rückreise hält. Notfalls kann man aber immer noch die Quarantäne mit einem COVID-19-Test schnell und sicher abkürzen.
Deutsche Grenzer erfuhren österreichische Öffnung aus Medien
Und das „abgestimmte Verhalten mit den Nachbarländern“, wie zum Beispiel Deutschland, fand erst gar nicht statt. In Deutschland mussten Grenzer erst aus den Medien erfahren, das Österreich die Grenzen geöffnet hat. Österreicher fuhren nach Deutschland und wurden zurückgeschickt nach Österreich. Man wartet schon jetzt gespannt auf den nächsten Akt der Polit-Posse um die Einreisebestimmungen. Zu hoffen bleibt, dass die Einreise-Thematik nach 15. Juni endgültig ein Ende findet. Dann tritt die maßgebende Verordnung – mit heutigem Stand – nämlich außer Kraft. Eine verbindliche Aussage kann diesbezüglich jedoch derzeit noch nicht getätigt werden.