Boot, Kosten und Freude teilen: Eignergemeinschaft oder Haltergemeinschaft?
Der Traum, ein eigenes Boot zu besitzen ist bei vielen von uns groß. Oft scheitert dieser Wunsch aber an den finanziellen Voraussetzungen oder die Zeit ist einfach nicht vorhanden, um sein Boot/seine Yacht ausgiebig nutzen zu können. Das Missverhältnis zwischen stolzem Bootsbesitz und realer Bootsnutzung ist in der Realität oft dramatisch schlecht.
Tatsache ist: In einer Wassersportsaison wird ein Boot in der Regel nur zu 20 bis zu maximal 35 Prozent der zur Verfügung stehenden Zeit genutzt. Das Boot ist da, wird aber nicht bewegt, was in jedem Fall schlecht für den Motor, die technische Ausrüstung und das Unterwasserschiff mit seinen ungebetenen Anhaftungen ist, aber dem Eigner auch zuhause mindestens Unbehagen verursacht.
Diese Tatsachen – Ausnahmen bestätigen die Regel – spricht im Prinzip schon mal gegen ein eigenes Boot, es sei denn man chartert ein Boot oder man teilt die Freude an einem Boot mit Gleichgesinnten. Hier kann die Gründung einer Halter- oder Eignergemeinschaft eine gute Idee sein; zumindest eine zu prüfende Überlegung und im Idealfall eine praktikable Alternative zum Kauf oder zum Chartern eines Bootes.
Geteilte Freude ist doppelte Freude
Um mit Freunden oder dem erweiterten Familien-/Bekanntenkreis die Kosten für ein Boot und nicht zuletzt die Freude am Wassersport teilen zu können, bedarf es klarer Vereinbarungen, denn wenn ein Boot/eine Yacht über Jahre hinweg gemeinsam genutzt werden soll, gilt es zunächst wichtige Punkte, die im Wesentlichen auch bei einem „normalen“ Bootskauf geklärt sein wollen, abzuarbeiten: Art des Bootes, Kaufpreis, gegebenenfalls Finanzierung, Betriebskosten, Nutzung, Wartung und das präferierte Revier zu finden sind vor dem gemeinschaftlichen Entschluss verbindlich unter allen Beteiligten in einem bindenden Vertrag zu klären.
Revierwahl
In welchem Land beziehungsweise in welchem Revier soll das schwimmende Projekt zuhause sein? Das Mittelmeer und die Küsten an Nord- und Ostsee bieten unterschiedliche Reviere. Von anspruchsvoll mit entsprechenden nautischen/seemännischen Herausforderungen bis hin zu eher geschützten Revieren mit vielen Buchten/Inseln zum gemütlichen Urlauben auf dem „schwimmenden Ferienhaus“ mit in der Regel moderaten Winden. Dies führt uns direkt zur nächsten Frage.
Bootstyp
Neben der generellen Entscheidung für ein Motor- oder Segelboot, Sport- oder Angelboot etc. geht es dabei unter anderem auch um die ideale Bootsgröße und um weitest gehende Berücksichtigung der Vorlieben aller Beteiligten; sollen eher Tagesausflüge oder ausgedehnte Törns stattfinden, geht die Tendenz in Richtung gemütliches Raumwunder oder spartanische Rennziege usw. Nun, zu allen diesen fundamentalen Fragen kommt dann auch noch das emotionale Element.
Emotionen fehl am Platz
Zum eigenen Boot baut man eine mehr oder weniger enge Beziehung auf, beim gemeinsam genutzten Boot geht das so nicht. Zu unterschiedlich können hier die individuellen Ansprüche und Ansichten zum Umgang damit sein: Wann ist ein Boot sauber, wann sind Leinen fachmännisch aufgeschossen und ordentlich verstaut. Auch die tiefe Schramme im Gelcoat an der Backbordseite war vor vier Wochen noch nicht da und warum wurde der Verbandskasten nicht aufgefüllt usw. Bereits „kleine“ Themen, die dem Einen eher unwichtig erscheinen, aber für andere große Bedeutung im Sinne guter Seemannschaft haben, können eine Gruppe von langjährigen Freunden, die als Crew schon so manche stürmische Überfahrt abgewettert hat, zur echten Herausforderung/Prüfung und sogar zum „No go“ werden.
Wir alle sind nur Menschen mit Eigenarten und Vorstellungen, aber keiner ist perfekt. Gewisse Eigenheiten oder persönliche Vorlieben mögen bei einem einmal im Jahr stattfindenden Chartertörn nicht sonderlich in’s Gewicht fallen beziehungsweise werden als verschmerzbare Marotte während einer relaxten Woche unter Freunden in Kauf genommen, solange keine Abstriche bei der Seemannschaft gemacht werden müssen. Ganz anders muss es sich natürlich verhalten, wenn ein Boot/eine Yacht über Jahre hinweg gemeinsam genutzt werden soll. Natürlich funktioniert es nur, wenn sich die Eigner/Teilhaber kennen und sich auch bei auftretenden Tücken beim Nutzen des schwimmenden Projektes verstehen, damit es sich nicht ganz schnell vom Traum zum Alptraum entwickelt!
Fragen über Fragen
Aber bis es soweit ist, müssen in jedem Fall Fragen unter den interessierten Personen geklärt sein.
Teilhabe: Wieviele Personen (und zu welchen Anteilsgrößen) sind am Boot beteiligt.
Finanzrahmen: Wie sieht das zur Verfügung stehende gemeinsame Budget für den Bootskauf sowie für die laufenden Kosten wie Liegeplatz, Versicherung und Wartung aus. Oder soll das Boot finanziert werden.
Vertrag: Wenn alle Punkte geklärt sind, muss in jedem Fall ein schriftlicher rechtsgültiger Vertrag die Basis für den Besitz, den Betrieb und auch die anteilige Nutzung des schwimmenden Hobbys sein. Dort wird auch festgehalten wie verfahren wird, falls ein Anteilseigner aussteigen möchte oder die Gemeinschaft aufgelöst werden soll.
Eignergemeinschaft oder Haltergemeinschaft?
Die Wahl zwischen den beiden Möglichkeiten hängt stark von den individuellen Bedürfnissen ab. Wenn alle Mitglieder gleichberechtigte Eigentümer des Bootes sein wollen, ist die Eignergemeinschaft zu bevorzugen. Jeder Miteigentümer kann dann frei über seinen Bootsanteil verfügen, beispielsweise kann er diesen auch beleihen oder verkaufen.
Wenn nicht unbedingt Miteigentum am Boot, sondern nur eine festgelegte Nutzung angestrebt wird, könnte eine Haltergemeinschaft Sinn ergeben und man hält damit selbst keine Anteile am schwimmenden Objekt. Unabhängig von einer Überlegung zu einer privaten Bootsgemeinschaft werden für attraktive Reviere auch professionelle Teilhaberschaften an Luxusyachten mit Kapitän und kompletter Crew offeriert, wo anteilige Wochen in der Vor-, Haupt- und Nebensaison „gekauft“ werden oder auch Anteile am Unternehmen angeboten werden, aber das ist eine andere Geschichte aus einer anderen Liga.
Ein Boot mit Freunden teilen
Fazit von SeaHelp: Ein Boot in einer Gemeinschaft zu nutzen stellt eine ganz wunderbare Möglichkeit dar, Bootfahren mit Freude und Freunden zu genießen und dabei die Kosten zu teilen. Wer dabei seine eigenen Vorstellungen und Ideen von Boot/Revier/Zeit/Vergnügen übereinander bringt, sollte sich darüber in Ruhe mit seinem persönlichen Umfeld Gedanken machen. Ohne rechtliche Beratung und fachliche Begleitung bis zur Vertragsunterschrift kann der realistische Traum vom Gemeinschaftsboot aber bereits vor dem ersten Probeschlag zum Scheitern verurteilt sein. Zwar gilt dann die Floskel „Geteiltes Leid ist halbes Leid“, aber ein Gewinn an Freude und Lebensqualität muss immer das Ziel einer Boots- oder Yachtgemeinschaft sein, getreu nach dem Motto „Geteilte Freude ist doppelte Freude“.