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Eigner können teilweise Rückerstattung der Kurtaxe Kroatien beantragen: Hier geht es zu den Voraussetzungen und dem Formular

Kurtaxe Kroatien: Antrag Rückerstattung
Die Kroatische Zentrale für Tourismus erstattet einigen Eignern zum Teil die Kurtaxe. Hier geht es zum Antragsformular und den Voraussetzungen.

Nach der Ankündigung der Minderung der Kurtaxe für Eigner in Kroatien im Jahr 2020 um 20 Prozent wegen der Covid-19-Pandemie hat das zuständige Ministerium nun auch eine Möglichkeit geschaffen, dass alle Eigner, die von dieser Regelung betroffen sind, zu viel gezahlte Gelder zurück erhalten bzw. sich auf das kommende Jahr anrechnen zu lassen. Die verbindliche Regelung dazu ist in der Verordnung 73/2020 NN in Artikel 14 festgeschrieben.

Kriterien der Rückerstattung der Kurtaxe

Um unseren Lesern das Verstehen des teilweise schwierigen Verordnungstextes zu ersparen, haben wir an dieser Stelle die Kriterien für eine Rückerstattung einmal allgemeinverständlich zusammengefasst.

Eigner erhalten 20 % zurück

Nach der oben genannten Verordnung haben ein Anrecht auf Rückerstattung von 20 % der (anteiligen) Kurtaxe, die für das Jahr 2020 gezahlt wurde:

  1. Eigner, die die Pauschale im Jahr 2019 bezahlt haben, wenn die Zahlungen auch gewisse Zeiten im Jahr 2020 betreffen.
  2. Eigner, die im Jahr 2020, spätestens bis zum 29. Juni 2020, die Pauschale für das komplette Jahr 2020 im Hafenamt oder in einer Zweigstelle des Hafenamtes bezahlt haben

Ein Anrecht auf Befreiung von der Kurtaxe haben:

  • Eigner, deren Pauschale den Zeitraum vom 23. März bis 11. Mai beinhaltet

Rückzahlung oder Verlängerung

Wahlrecht für Rückerstattung:

  1. Eigner können die Rückzahlung/Rückerstattung der zu viel gezahlten Kurtaxe auf ihr Bankkonto beantragen
  2. Eigner können die Verlängerung des Zeitraums, für den die Kurtaxe berechnet wurde, beantragen und mit der Überzahlung verrechnen lassen Die Kroatische Zentrale für Tourismus stellt hierfür eine Zahlungsbestätigung aus.

Die Kurtaxe wird erstattet, wenn man das Formular, das hier zum Download bereit steht, ausfüllt und mit einer Kopie oder einem Foto der Rechnung für die Kurtaxe, aus der ein Teil zu viel bezahlt wurde, an nautika@htz.hr sendet.

Kroatische Behörde prüft gründlich

Da die zuständige Behörde die Anträge auf Rückerstattung der Kurtaxe einer gründlichen Prüfung unterzieht, sollten Eigner sich zunächst einmal in Geduld üben. Vor diesem Hintergrund wäre es generell wichtig, hier einen Austausch über Facebook zu starten, damit sich Eigner, die solch einen Antrag gestellt haben, informieren können, wie die Dauer der Bearbeitungszeit einzuschätzen ist – auch, um unnötige Nachfragen bei der Kroatischen Zentrale für Tourismus zu vermeiden.

Übersetzung des Textes der kroatischen Verordnung

In der Verordnung, in der der Sachverhalt geregelt wird, heißt es sinngemäß (keine wörtliche Übersetzung) in Artikel 14:

Eigner, die 2019 die Gebühr bezahlt haben für einen Zeitraum innerhalb 2020, müssen für diesen Zeitraum nicht erneut zahlen – die bezahlte Gebühr bleibt bis zum Ablauf gültig.
Wegen der COVID-19 Epidemie wird die Kurtaxe für Eigner in 2020 um 20% gesenkt.
Wenn der Zeitraum, für den die Eigner die Gebühr bezahlt haben, innerhalb der COVID-19-Epidemie (auf kroatischen Grund) lag, kann der Eigner den Teilbetrag der bezahlten Gebühr zurück beantragen, oder die proportionale Verlängerung des Zeitraums beantragen.

Beide Anträge werden beim kroatischen Tourismusverband gestellt.

Rückerstattung kann nur eigenhändig beantragt werden

Generell ist dabei zu beachten, dass die Rückerstattung der Kurtaxe nicht über Dritte erfolgen kann, sondern jeder Bootseigner selbst und eigenhändig einen Antrag an die Kroatische Zentrale für Tourismus stellen muss und die Rücküberweisung der zu viel bezahlten Kurtaxe ausschließlich auf sein angegebenes Konto erfolgen kann.

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