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Österreich stuft Reisewarnung für Kroatien herab: Sicherheitsstufe 4 statt 6 für Istrien, Sibenik, Zadar

Reisewarnung Kroatien: Österreich ändert Sicherheitsstufe für Teile Kroatiens
Werden Österreicher bei der Wiedereinreise künftig wieder kontrolliert, damit Kroatienreisende sich in Quarantäne begeben oder einen PCR-Test absolvieren?
UPDATE: 16.10.2020 | 10:30 Uhr
Quarantäne/PCR-Test entfallen bei Einreise aus Istrien, Sibenik, Zadar – mehr am Ende dieses Beitrags!

Da hat Österreichs Regierung offensichtlich die Gebete der Boots- und Yachteigner und der Immobilienbesitzer endlich erhört: Ab Samstag, dem 17. Oktober wird die Reisewarnung der Stufe 6 wegen des Coronavirus für einige kroatische Küstenregionen durch eine partielle Reisewarnung der Sicherheitsstufe 4 ersetzt. Das gilt für Urlauber, insbesondere auch Wassersportler, die in die relevanten Regionen Istrien, Sibenik-Knin und Zadar reisen. Hier heißt es allerdings, dass „von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Land (bzw. die Region, Anm. d. Red.) wird abgeraten. Ob bei der Wiedereinreise jedoch ein PCR-Test oder Quarantäne notwendig werden, ließ der Gesetzgeber zumindest bis Redaktionsschluss offen.

Jetzt partielle Reisewarnung für Kroatien

Auf der Homepage des österreichischen Außenministeriums heißt es: „A 17.10.2020 gilt in Kroatien im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) eine Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) für das gesamte Staatsgebiet mit Ausnahme der Regionen Brod-Posavina, Istrien, Koprivnica- Križevci, Osijek -Baranja, Šibenik-Knin, Varaždin und Zadar.“

Küstenregionen mit geringen Inzidenzzahlen

„Für diese Regionen (Brod-Posavina, Istrien, Koprivnica- Križevci, Osijek -Baranja, Šibenik-Knin, Varaždin und Zadar) gilt ab 17.10.2020 ein Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4).“

Quarantäne und PCR-Test trotz Sicherheitsstufe 4?

Zur Erinnerung: Sicherheitsstufe 4, also hohes Risiko hat im Sommer 2020 quasi noch freies Reisen nach Kroatien erlaubt, ohne Quarantäne und PCR-Test bei der Rückreise. Doch jetzt kommt die schlechte Nachricht: „In der gesamten Rechtsvorschrift für Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2, Fassung vom 15.10.2020“ heißt es ganz anders:

„Für Österreichische Staatsbürger…gilt: Wenn diese Personen aus einem in der Anlage A2 genannten Staat einreisen, haben sie ein ärztliches Zeugnis gemäß Abs. 1 mit sich zu führen und bei der Kontrolle vorzuweisen, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Der darin bestätigte durchgeführte molekularbiologische Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Kann das Gesundheitszeugnis nicht vorgewiesen werden und ist die unverzügliche Ausreise nicht sichergestellt, haben diese Personen eine selbstüberwachte Heimquarantäne oder die Quarantäne in einer geeigneten Unterkunft, über deren Verfügbarkeit eine Bestätigung vorzulegen ist, anzutreten.

Die Kosten dieser Unterkunft sind selbst zu tragen. Diese darf für den Quarantänezeitraum nicht verlassen werden. Die Quarantäneverpflichtung ist mit eigenhändiger Unterschrift zu bestätigen. Die Personen haben binnen 48 Stunden einen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 zu veranlassen, dessen Kosten sie selbst zu tragen haben. Wenn der Test negativ ist, darf die Quarantäne beendet werden.“ (Siehe § 2, Absatz 2, Ziffer 2 bzw. § 2, Abs. 2). Und in der Anlage A2 wird Kroatien explizit genannt.

Unklare Verordnung

Allgemeinverständlich bedeutet das: Die für Wassersportler relevanten Regionen Istrien, Sibenik und Zadar wurden zwar von Warnstufe 6 auf Warnstufe 4 runtergesetzt, Quarantänepflicht bzw. PCR-Test bleiben bei der Wiedereinreise nach Österreich allerdings bestehen.

SeaHelp fragt Ministerium – keine Antwort

Um Rechtssicherheit in dieser Frage zu erlangen, fragte SeaHelp beim zuständigen Ministerium an: „Ist für Österreicher, die aus diesen Gebieten (Reisewarnung Stufe 4) zurückreisen, ein aktueller PCR-Test oder alternativ eine Quarantäne erforderlich?“

Quarantäne/PCR-Test – Interpretation liegt beim Urlauber

Entsprechende Antworten gingen bis zur Veröffentlichung dieses Beitrags nicht ein, es hieß nur, daran werde noch geschrieben. Die SeaHelp-Redaktion bemüht sich immer um rechtlich belastbare Berichterstattung. In diesem Fall müssen wir die Interpretation allerdings leider dem Leser überlassen. Die Frage die sich stellt: War das Absicht oder hat man es schlichtweg vergessen, zu ändern.

Update folgt

Wir werden diesen Beitrag updaten, sobald uns verlässliche Informationen vorliegen. Es Trost bleibt: Bei Reisewarnstufe 4 sind in den Regionen die Rechtsfolgen für Urlauber deutlich anders als bei Reisewarnstufe 6.

UPDATE: 16.10.2020 | 10:30 Uhr

Jetzt ist es amtlich: Quarantäne bzw. PCR-Test entfallen unter anderem bei Einreise nach Österreich aus den kroatischen Gespanschaften Istrien, Sibenik, Zadar.
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH (445. Verordnung: COVID-19-Einreiseverordnung – COVID-19-EinreiseV):
In der Anlage B heißt es wörtlich: „Kroatien (mit Ausnahme der Regionen Brod-Posavina, Istrien, Koprivnica-Križevci, Osijek-Baranja, Šibenik-Knin, Varaždin, Zadar)“.
 

Reisewarnung Kroatien: Österreich hebt Reisewarnung für die Regionen Bord-Posavina, Istrien, Kopivnica-Krizevci, Osijek-Baranja, Sibenik-Knin, Varazdin, Zadar auf
Für alle Fälle haben wir einen Screenshot der Veröffentlichung auf der Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Österreich) vom 16.10.2020 hier hinterlegt.

Weitere Informationen:

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Coronavirus Kroatien: Aktuelle Informationen zu Covid-19

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