Sportskipper sollten stets aktuelle Seekarten an Bord haben. Das müssen – neben elektronischen Kartenwerken – nicht immer notwendigerweise neue (Papier-) Karten sein; unter Umständen lohnt auch eine Berichtigung älteren Materials. Das gilt auch für kroatische Gewässer. SeaHelp erklärt, worauf geachtet werden sollte.
Papier-Seekarten stellen (neben den inzwischen weitverbreiteten elektronischen Seekarten) in einem bestimmten Seegebiet unter anderem dessen Seewege, Küstenlinien, Seezeichen, Tiefenangaben, Gefahrenstellen und Sperrgebiete dar, um eine sichere Navigation und Planung für die Schifffahrt zu ermöglichen.
Für Deutschland gestaltet sich die Situation überschaubar: hier produziert das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Papier-Seekarten für den Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO). Dazu gehören Flüsse, das Küstenmeer sowie die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone, einschließlich der zum Teil angrenzenden Gebiete der Nachbarstaaten.
In Deutschland gibt es bald nur noch internationale Seekarten im Format DIN-A0 und nationale Karten im Format DIN-A1
Aktuell befindet sich das deutsche Seekartenwerk in einer Umstellungsphase. Die ursprünglich 66 großformatigen Papierseekarten des deutschen Seegebietes mit den jeweiligen Plankarten und den verbliebenen sieben Serien der Klein- und Sportschifffahrts-Karten für die deutsche und polnische Ostseeküste werden schrittweise eingezogen. Sie werden durch internationale Seekarten (INT-Karten) im Format DIN-A0 und durch nationale Karten im Format DIN-A1 ersetzt.
Das zukünftige nationale Kartenwerk wird bei Abschluss der Neukartierung mit circa 100 Kartenblättern das gesamte Küstengebiet der deutschen Nord- und Ostsee abdecken. Die Karten liegen in vereinheitlichten Maßstäben vor: 1: 12 500 (Ausnahme 1: 3 000 und 1: 6 000) für Hafenkarten, 1: 30 000 oder 1: 50 000 für Ansteuerungen, 1: 150 000 als Küstenkarten und 1: 375 000 für die Küstenübersicht.
Das Seekartenwerk des BSH ist Bestandteil des weltweit gültigen IHO-Standards und verfügt über eine doppelte Nummerierung
Das internationale Seekartenwerk des BSH ist Bestandteil des weltweiten IHO-Seekarten-Portfolios und verfügt über eine doppelte Nummerierung. Diese besteht aus Karten-Nummer und INT-Nummer. Die Karten-Nummer (siehe Nautischer Produktkatalog) wird vom BSH vergeben. Die INT-Nummer wird von der IHO vergeben und leitet sich aus der Region und dem Maßstabsbereich ab. Beide Kartennummern sind ist auf den Seekarten aufgedruckt.
Alle Papierseekarten des BSH werden nach der internationalen Zeichenvorschrift Karte 1 / INT 1 strukturiert. Sie ist fester Bestandteil des Standards S-4 (Regulations of the IHO for international (INT) charts and chart specifications of the IHO). Amtliche Seekarten müssen gewissen anerkannten Standards entsprechen, um eine sichere Navigation in der Schifffahrt zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Seekarten müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden – durch Neukauf oder Berichtigungen
Dafür müssen Sportskipper stets die jeweils gültigen Ausgaben der Seekarten und Seebücher benutzen, sie fortlaufend berichtigen und damit auf dem aktuellen Stand halten. Alle Änderungen, die nach Herausgabe einer Seekarte oder eines Seebuches eingetreten sind, findet man (für Deutschland und angrenzende Gewässer) in den Nachrichten für Seefahrer (NfS). Sie enthalten Berichtigungen und Meldungen über Maßnahmen und Ereignisse von größerem Umfang oder überregionaler Bedeutung.
Die NfS berichtigen die neuesten Ausgaben der amtlichen deutschen Seekarten und Seebücher, die im Katalog der Seekarten und Bücher aufgeführt sind. Sie enthalten außerdem Mitteilungen und Vorschriften von Behörden, soweit sie für die Schiffsführung von Bedeutung oder vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Die NfS erscheinen wöchentlich sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form.
Auch in kroatischen Gewässern gilt: neben bestimmten Dokumenten muss die für das Seegebiet passende nautische Literatur mitgeführt werden
So weit, so gut. Doch wie verhält es sich bei einem Törn durch kroatische Gewässer? Zunächst gilt: bestimmte Dokumente müssen bei einem Törn durch Kroatien mitgeführt werden. Dazu gehören neben dem Nachweis über gezahlte Gebühren in Kroatien (Kurtaxe, Permit) und einer gültigen Bootsregistrierung auch ein Haftpflicht-Versicherungsschein.
Desweiteren sollte ein Eigentumsnachweis bzw. beglaubigte Vollmacht, ein Bootsführerschein, der Reisepass oder Personalausweis sowie ggf. der Nachweis über die gezahlte Umsatzsteuer (T2L-Papier oder Originalrechnung) vorgezeigt werden können.
Zusätzlich sollte schließlich auch entsprechende, für das Seegebiet passende nautische Literatur mitgeführt werden. Neben Hafenhandbüchern und einem Adria-Nautikführer gehören dazu zuvörderst aktuelle Karten. Diese gibt es entweder in elektronischer Form – oder eben als Papierseekarten (Achtung: die Papier-Seekarten sind die „offiziellen“ Karten, nicht die digitalen Kartenwerke!).
Amtliche kroatische Karten werden vom HHI herausgegeben; auch diese können selbst berichtigt werden
Zu beachten ist, dass die in Deutschland z.B. von Delius-Klasing herausgegebenen Sportbootkarten für Kroatien (Adria I + II, 3 Übersegler und 25 Revierkarten, neu ab März 2023, erhältlich z.B. bei DK direkt oder bei Hanse Nautic) nicht als „offizielle“ Seekarten gelten; die „amtlichen“ kroatischen Karten des HHI (Hrvatski Hidrografski Institut) gibt es z.B. bei Freytag & Berndt (Kroatien gesamt, 29 Karten).
Was ist jedoch, wenn man bereits kroatischen Karten, z.B. aus dem letzten oder vorletzten Urlaub, besitzt? Können diese ebenso wie ihre deutschen Pendants berichtigt werden? Die Antwort lautet: ja – wenn man weiß, wie!
Zwar gab es bis vor einigen Jahren mit der jährlich neuen Kroatien-Vignette eine Übersichtskarte (Nr. 101, kann aktuell in Nautik-Shops erworben werden), diese sollte jedoch nicht zum Navigieren genutzt werden. Vielmehr sollten die offiziellen kroatischen Seekarten verwendet werden. Wer will, ergänzt ältere Karten wie folgt:
Alle Infos zur Berichtigung der kroatischen (Papier-) Seekarten gibt es im Internet unter hhi.hr
Zuerst die offizielle Website öffnen. Im Menü erst den Punkt „e-Services“ wählen, dann den Unterpunkt „Notice to Mariner (NTM)“. Nun öffnet sich eine Tabelle, man geht nun bis zum Erstellungsdatum seiner jeweiligen Papierkarte zurück (Datum ist auf jeder Karte vermerkt) und führt selbst die „Male Korrekture“ durch.
Dazu öffnet man das jeweilige PDF (gibt es auf englisch und kroatisch), und ändert bzw. ergänzt das jeweilige Dokument lt. den Anweisungen des HHI. Auf der jeweiligen Karte sollte nach der Berichtigung jedenfalls vermerkt werden das Stichwort „Male Korrekture“ sowie das Datum und die Unterschrift des Berichtigenden.
In Kürze in Neuauflage erhältlich: der „Beständig“, ein Standerdwerk der nautischen Literatur für Kroatien
Im Januar 2023 erscheint auch wieder die Neuauflage des beliebten Standardwerkes 888 Häfen und Buchten – Kroatien, Montenegro und Slowenien mit 760 Plänen und 46 Karten.
Hierbei handelt es sich zwar um ein zuverlässiges Nachschlagewerk, das die örtlichen Gegebenheiten erklärt, es sei jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der „Beständig”, wie dieser nautische Führer auch gerne genannt wird, keine nautischen Kartenwerke ersetzt.