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Flaggenführung auf Yachten: Wo und wann werden Nationale und Gastlandflagge gesetzt?

Das Setzen von Flaggen auf Segelyachten folgt einer langen seemännischen Tradition und ist nicht nur eine Frage der Etikette, sondern teilweise auch rechtlich und völkerrechtlich bedeutsam – insbesondere bei der Gastlandflagge (Courtesie-Flagge). Tipps der SeaHelp-Redaktion zur korrekten Flaggenführung, Teil 1.

Immer wieder erreichen uns Fragen zur Flaggenführung: welche Flaggen sind auf Yachten korrekt zu führen, und vor allem: wo genau ist ihr Platz an Bord? Aus diesem Grund hier eine kurze Übersicht über die wichtigsten Flaggen Nationale, Gastlandsflagge und Vereinsflagge / bzw. -wimpel.

Zunächst: die Beflaggung stammt aus der Seefahrt des 18. und 19. Jahrhunderts, damals diente sie vor allem zur Identifikation von Schiffen auf See – noch lange bevor Funk oder AIS existierten. Das Zeigen der Gastlandflagge entwickelte sich als höfliche Geste beim Einlaufen in fremde Hoheitsgewässer. Auch heute gilt sie als Symbol für „Willkommen“ und „ich respektiere eure Regeln“.

Die Nationale ist immer dann zu führen, wenn das Boot in Fahrt ist

Die Nationale, auch: Nationale Flagge (Heimatflagge) ist auf See immer dann zu führen, wenn das Boot in Fahrt, also unterwegs ist bzw. manövriert. In ausländischen Gewässern wird die Nationale ebenfalls jederzeit sichtbar geführt – das gilt übrigens auch beim Liegen in einem Hafen (nachts nicht zwingend, aber üblich).

Der passende Ort zum Führen der Heimatflagge ist das Heck, und zwar möglichst weit achtern am sogenannten Flaggenstock. Bei modernen Yachten, die über keinen Flaggenstock verfügen, ist die Nationale am Achterstag oder zum Beispiel an der Reling-Halterung achtern zu befestigen.

Die Nationale ist die bedeutsamste Flagge an Bord, denn sie kennzeichnet die Staatszugehörigkeit des Schiffes (rechtlich relevant). Sie zu führen ist verpflichtend etwa bei der Einreise in ein anderes Land – dort dient sie auch als Grundlage für Zoll und Behörden.

Die Gastlandflagge ist ein Zeichen des Respekts gegenüber dem Gastland („Courtesie“)

Die Gastlandflagge (Courtesie-Flagge) ist zu führen, sobald man in die Hoheitsgewässer eines anderen Staates einläuft, spätestens jedoch beim Festmachen im Hafen des Gastlandes. Die Flagge ist so lange zu führen, wie man in dem betreffenden Gebiet bleibt – und zwar unter der Steuerbord-Saling, nie an backbord.

Die Gastlandflagge ist ein Zeichen des Respekts gegenüber dem Gastland („Courtesie“), und darüber hinaus ist sie Ausdruck guter Seemannschaft. Behörden schauen oft sehr genau hin, ob korrekt beflaggt ist – Fehler bei der Beflaggung können durchaus als Missachtung gegenüber dem Gastland gewertet werden.

Tipp: die Crew sollte stets eine hochwertige, saubere Gastlandflagge verwenden – zerschlissene Flaggen wirken respektlos.

In Kroatien steht eine zerschlissene Flagge übrigens nicht nur für ein Zeichen mangelnden Respekts, dort kann durchaus auch eine Geldstrafe fällig werden – wegen Missachtung des Staates, der Flagge bzw. des Wappens.

 

SeaHelp-Tipp: Flagge, Flaggenführung – was beim Charter-Törn beachtet werden sollte
© Adobe Stock

 

Und… wo genau wird eigentlich der Vereinsstander gefahren?

Oft herrscht bei den Skippern auch Unsicherheit darüber, wo genau der Vereinswimpel bzw. die Segelclub-Flagge hingehört. Skipper, die ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Segel- (oder Motorboot-) verein zum Ausdruck bringen wollen, können diese, solange man an Bord ist oder das Boot bewegt, führen.

Der korrekte Ort für Vereinswimpel oder Club-Flagge ist unter der Backbord-Saling, nie unter der Steuerbordsaling (denn dieser Platz ist ja schon, wie oben beschrieben, der Gastlandflagge vorbehalten).

Im Gegensatz zur Nationalen / Heimatland-Flagge und Gastland-Flagge / Cortesie-Flag gibt es bei dem Vereinswimpel bzw. dem Clubstander kein verbindliches, rechtliches „Muss“; dabei handelt es sich mehr um ein „freundliches Erkennungsmerkmal“ unter Skippern, besonders unter Seglern. Diese wollen mit der Flagge vor allem ihre Identifikation mit dem Club zeigen.

Eine korrekte Flaggenführung kann rechtlich relevant sein – und zeugt von Guter Seemannschaft

Die korrekte Flaggenführung sollte keinesfalls unterschätzt werden: im rechtlichen Sinne ist die nationale Flagge vor allem völkerrechtlich relevant. Fehler hierbei können bei Kontrollen zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei führen. Zudem können falsch gesetzte oder gar gänzlich fehlende Gastlandflaggen von den Behörden als unhöflich oder ignorierend gewertet werden.

Und: eine inkorrekte Flaggenführung gilt unter Sportskippern nicht nur als Verstoß gegen „gute Seemannschaft“ – besonders in Seglerkreisen wird verstärkt darauf geachtet, und Fehler fallen sofort negativ auf, besonders bei Einfahrten in Marinas oder bei „offiziellen“ Anlässen. Sondern: darüber hinaus schreibt z.B. für die kroatischen Gewässer das „Pravilnik o načinu vijanja zastave i isticanja znakova na brodovima i jahtama“ (Verordnung über die Art des Hissens der Flagge und das Anbringen von Zeichen auf Schiffen und Yachten) auch eindeutig das Führen der Gastlandflagge vor.

Sollte man als einlaufendes Boot „lieber gar keine als eine stark zerschlissene Gastlands-Flagge“ führen? Nun, das kommt darauf an. Beide Fälle zeugen zunächst nicht von Guter Seemannschaft. Anerkannte Praxis ist jedoch, dass, wer aus irgendeinem Grund gerade keine Gastlandsflagge an Bord hat (zum Beispiel Kroatien), trotzdem einlaufen darf.

Fehlt die Gastlandsflagge, darf man mit seiner Yacht trotzdem einlaufen

Konkret: das Setzen der Gastlandsflagge ist zwar vorgeschrieben, es handelt sich aber um keine völkerrechtliche Voraussetzung, um ein Land anzulaufen. Oder anders ausgedrückt: fehlt die Gastlandsflagge, gibt es kein Einlaufverbot.

In diesem Fall darf man jedoch keine andere Nationalflagge „als Ersatz“ setzen bzw. keine Fantasie- oder Signalflagge anstelle der kroatischen Flagge führen. Es gilt der Grundsatz: entweder keine Gastlandsflagge oder die richtige – alles andere gilt als unhöflich oder provokant.

Entscheidend ist in diesem Fall vielmehr das ordnungsgemäße Einklarieren, das heißt: direkt zur amtlich vorgesehenen Stelle (in Kroatien meist Hafenamt / Lučka kapetanija), Reisepässe, Schiffspapiere, ggf. Crewliste vorlegen, Gebühren und Vignetten korrekt erledigen. Das ist wesentlich wichtiger als die Flagge. Die Gastlandsflagge sollte dann jedoch baldmöglichst beschafft werden. Gerät man ohne Gastlandsflagge in eine Kontrolle, sollte man ruhig erklären, dass die Flagge fehlt / verlorengegangen ist und die Bereitschaft zeigen, sie umgehend zu besorgen.

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