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Aktion „Sicherheit auf See“ der kroatischen Behörden: Bei 398 kontrollierten Schiffen 142 Verstöße festgestellt

398 kontrollierte Schiffe
Kroatischen Behörden führen Kontrollen durch.
In einer konzentierten Aktion führten die kroatischen Behörden, die für die Seefahrt zuständig sind, am 31. Juli 2019 wieder den Aktionstag „Sicherheit auf See“ durch, in dessen Rahmen von 101 Mitarbeitern insgesamt 398 Schiffe verschiedener Kategorien kontrolliert wurden. Dabei stellten sie 142 Verstöße fest, die sie insgesamt mit einem Bußgeld von 260.219 Kuna ahndeten.

Aus einer Pressemeldung des kroatischen Marineministeriums geht hervor, das „im Durchschnitt rund 170.000 Charterschiffe, 30.000 Sport- und Freizeitschiffe während der Saison das kroatische Meer befahren und in den Häfen der Adria über 750.000 Fahrten und Abfahrten registriert werden, was einer Steigerung von 10% pro Jahr entspricht. Deshalb wurde die diesjährige koordinierte Aktion in erster Linie von den Büros und Außenposten durchgeführt, mit dem Ziel, positive Veränderungen für die Verkehrsteilnehmer in drei wichtigen Punkten vorzunehmen: pädagogisch im Hinblick auf die Verbesserung der Sicherheit auf See einzuwirken; vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der Unfälle und Vorkommnisse auf See auf ein Minimum zu reduzieren und auf diese Weise positive Auswirkungen auf die Erreichung des vorrangigen Ziels, den Schutz des menschlichen Lebens, des empfindlichen Ökosystems der Adria sowie des Eigentums auf See zu erzielen (frei übersetzt aus dem Kroatischen)“.

Die häufigsten Ursachen, die immer wieder zu schweren Unfällen führen, sieht das Ministerium im Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit in einer Entfernung von unter 300 Metern zur Küste und der daraus resultierenden Gefährdung von Schwimmern. Erst kürzlich kam es durch solch ein Vergehen, dass auch ohne einen Zwischenfall als Straftat eingeordnet wird, im Bereich Malinska wieder zu einem tödlichen Unfall, als ein Sportboot mit einer 21-jährigen Taucherin kollidierte.

Außerdem weist das Ministerium darauf hin, das auch zukünftig verstärkt kontrolliert wird, ob Skipper unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln am Ruder stehen. Auch Vollzähligkeit der Ausrüstung und das mögliche Überschreiten der höchstzulässigen Zahl an Passagieren soll künftig verstärkt kontrolliert werden.

SeaHelp weist bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hin, dass die Regelung, dass nicht der Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis, sondern auch eine von ihm benannte zuverlässige Person das Schiff führen darf, sofern er sich selbst an Bord befindet, in Kroatien keine Gültigkeit besitzt. Hier muss der Inhaber des gültigen Bootsführerscheins selbst am Ruder stehen.

Update vom 12.9.2019:

Der SeaHelp-Hinweis am Ende dieses Beitrags, dass in Kroatien stets der Rudergänger in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein muss, hat doch in Skipperkreisen für einige Diskussionen gesorgt, zumal es in anderen Ländern auch anders gehandhabt wird.

Hierbei handelt es sich nicht etwa um eine Meinung von SeaHelp, sondern die Übersetzung des entsprechenden kroatischen Gesetzestextes ins Deutsche durch einen erfahrenen Übersetzer. Wir sahen uns dazu veranlasst, über diese Vorschrift unsere Mitglieder zu informieren, da einige davon berichteten, das sie bereits ein Bußgeld hätten zahlen müssen, weil der Rudergänger nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. In jedem Fall befand sich jedoch der Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis an Bord.

Trotz des eindeutigen Gesetzestextes, der allerdings nur in kroatischer Sprache vorliegt, hat SeaHelp das kroatische Marineministerium schriftlich um Stellungnahme gebeten. Sobald eine Antwort der zuständigen Behörde vorliegt, werden wir unsere Mitglieder über den entsprechenden Wortlaut informieren.

Tabelle mit Verstößen
Übersicht über die Verstöße und die fälligen Bußgelder
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