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Achtung E-Scooter-Fahrer: In Kroatien besteht seit 30. Juli 2022 Helmpflicht

E-Scooter: Helmpflicht in Kroatien
Ab sofort nur noch mit Helm und nachts mit Schutzweste: Kroatien hat den Betrieb der beliebten eScooter jetzt gesetzlich geregelt. Einige meinen allerdings, der Gesetzgeber sei hier ein wenig über das Ziel hinausgeschossen. Es bleibt abzuwarten, wie das in die Praxis umgesetzt wird.© MOOVI

Das Fahren mit den beliebten eScootern in Kroatien unterlag bisher einer Grauzone, da diese Kategorie von Fahrzeugen im kroatischen Gesetz über die Straßenverkehrssicherheit einfach nicht vorkam. Mit Wirkung vom 30. Juli 2022 hat sich das geändert: E-Scooter zählen jetzt als sogenannte Personenbeförderungsmittel, dürfen nicht schneller als 25 km/h fahren und die Fahrer von eScootern müssen einen Fahrradhelm tragen. Nachts und bei eingeschränkter Sicht ist zusätzlich das Tragen einer Warnweste ab 30. 7. 2022 beim Betrieb von eScootern in Kroatien verpflichtend.

E-Scooter: Helmpflicht in Kroatien

Da E-Scooter wie beispielsweise der beliebte Moovi nicht nur für die sogenannte „letzte Meile“, sondern auch bei Städtetouristen, Wassersportlern und Campern sich wachsender Beliebtheit erfreuen, war eine gesetzliche Regelung in Kroatien für diese Art von Fortbewegungsmitteln absolut überfällig. Die kleinen Elektroroller bewegten sich in einer rechtlichen Grauzone. Jetzt hat Kroatien mit dem Gesetz über die Verkehrssicherheit auch hier den Regelungsbedarf nachgeholt. Ob die Helmpflicht allerdings bei allen Fahrern von eScootern gut ankommt, dürfte fraglich sein.

Kroatisches Gesetz über Verkehrssicherheit regelt Helmpflicht

Hier einmal die übersetzte Neuregelung aus dem kroatischen Gesetz über die Verkehrssicherheit zur Definition des Verkehrsmittels „E-Scooter“, um Klarheit zu schaffen:

„Personenbeförderungsmittel“ ist ein Fahrzeug, das nach besonderen Vorschriften keiner Fahrzeugkategorie zugeordnet ist, ohne Sitzplatz, dessen Arbeitsvolumen des Motors nicht größer als 25 cm³ ist oder dessen Dauerleistung der Elektromotor beträgt nicht stärker als 0,6 kW und die auf ebener Straße auf der Straße nicht mehr als 25 km/h erreichen können, d. h. die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreitet (selbst balancierendes Fahrzeug, Einrad mit Motor bzw. Elektroantrieb, Tretroller mit Motor oder Elektroantrieb (eScooter, Anm. d. Red.)“

E-Scooter auf Radwegen oder Gehwegen

Auch die Nutzung der Verkehrswege für E-Scooter in Kroatien ist jetzt festgeschrieben:

„Elektroroller dürfen nur noch auf Radwegen und dort, wo es keine gibt, auf Gehwegen mit erhöhter Vorsicht gefahren werden.“

Schutzhelm und nachts mit Schutzweste

Generell gilt die Pflicht, beim Fahren mit den eScootern einen Schutzhelm zu tragen, wobei ein einfacher Fahrradhelm ausreichend sein dürfte. Im Gesetz heißt es dazu:

„Alle Fahrer von Elektrorollern müssen einen Schutzhelm und nachts und bei eingeschränkter Sicht eine Warnweste tragen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des E-Mobils beträgt 25 km/h, die Leistung 600 W. Kopfhörer dürfen während der Fahrt nicht auf beiden Ohren verwendet werden.“

Bei Verstößen: Bis zu 1000 Kuna Bußgeld

Wer sich ab 30. Juli 2022 nicht an die Vorschriften hält, dem droht eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit Geldbuße, denn das Fehlverhalten beim Betrieb von eScootern wird entsprechend sanktioniert: Die Geldstrafe für das Nichttragen eines Helms beträgt 300 HRK. Für das Fahren außerhalb der Radwege und anderer ausgewiesener Bereiche beträgt die Geldstrafe 500 HRK. Für die Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit werden die Fahrer mit einer Geldstrafe von 1.000 HRK belegt.

In Marinas und auf Campingplätzen

Auch wenn noch keine Erfahrungen bezüglich der Auslegung des Gesetzes vorliegen, dürften diese neuen Regelungen für E-Scooter wahrscheinlich nur im öffentlichen Straßenverkehr Gültigkeit besitzen. In Marinas und auf Campingplätzen, die nicht zum öffentlichen Verkehrsraum zählen, dürfte die Helmpflicht wohl nicht bestehen. Hier kann aber der Betreiber der Anlage über sein Hausrecht möglicherweise die Vorschriften des neuen Gesetzes zum Betrieb für E-Scooter in Kroatien übernehmen.

E-Scooter-Helmpflicht nur in Kroatien und Portugal

Generell herrscht auf EU-Ebene immer noch nicht so richtig Klarheit, wer welchen E-Scooter mit welcher Höchstgeschwindigkeit betreiben darf, deshalb empfehlen wir, wer im Urlaub einen E-Scooter verwenden will, sollte sich vorab über die rechtlichen Vorschriften in seinem Urlaubsland informieren. Die Helmpflicht für E-Scooter gilt aber derzeit neben Portugal innerhalb der EU nur in Kroatien.

E-Scooter Moovi mit Straßenzulassung

Übrigens: Wer einen kleinen, leistungsfähigen E-Scooter sucht, an dem sich sowohl ein Einkaufskorb als auch eine Transporthalterung für Kisten befestigen lässt, wird unter den SeaHelp-Vorteilspartnern fündig. Der dort vorgestellte „Moovi“ erfüllt all diese Voraussetzungen und verfügt zusätzlich noch über die in Deutschland erforderliche Straßenzulassung.

 

E-Scooter Moovi Pro Comfort
E-Scooter Moovi Pro Comfort mit Straßenzulassung als Transportlösung für Skipper.© MOOVI
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