Bereits seit 2017 gibt es in Kroatien ein offizielles Verkaufsverbot für Produkte wie Plastik-Rührstäbchen, -Ohrstöpsel, -Strohhalme, -Besteck und -Teller. Ebenfalls verboten sind nach dem Gesetz Behälter für Speisen und Getränke aus sogenanntem expandiertem Polystyrol (EPS) einschließlich deren Stöpsel und Deckel und Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, wie kroatien-nachrichten.de berichtet.
Expandiertes Polystyrol beschreibt einen allgemein unter dem Markennamen Styropor bekannten Schaumstoff. Als Basis von EPS dient der Kohlenwasserstoff Styrol, der seit ca. 150 Jahren kommerziell verarbeitet wird. Bei oxo-abbaubaren Kunststoffen (englisch oxo-degradable plastics) handelt es sich um Kunststoffe, die nach ihrer Nutzung schnell fragmentieren.
Das kroatische Abfallwirtschaftsgesetz umfasst auch expandiertes Polystrol und sogenannte oxo-abbaubare Kunststoffe
Erreicht wird dies, indem konventionellen Polymeren, wie beispielsweise Polyethylen, Metall-Ionen wie z.B. von Cobalt, Mangan oder Eisen beigefügt werden. Bei Anwesenheit von UV-Licht bzw. Wärme sowie Sauerstoff werden die Oxidation und der Kettenabbau, also der Fragmentierungs-Prozess, ausgelöst.
Dies führt dann zu einer Bildung von kleinen – mit bloßem Auge nicht erkennbaren – Fragmenten, die jedoch – anders als oft behauptet – kaum weiter abgebaut werden. Der sogenannte Oxo-Abbau ist dabei nicht zu verwechseln mit der biologischen Abbaubarkeit.
Grund: ein fragmentierbarer Kunststoff ist zwar ein Kunststoff, der abbaubar ist, aber eben nicht gemäß den geltenden Normen zur organischen Verwertung oder der biologischen Abbaubarkeit von Kunststoffen und Verpackungen. Nach diesen Bio-Normen muss nämlich eine vollständige Zersetzung durch Mikroorganismen gewährleistet sein, was beim Oxo-Abbau nicht der Fall ist.
2022 wurden bereits Tragetaschen aus Plastik verboten, ab dem nächsten Jahr müssen alle PET-Flaschen mindestens 25 Prozent recycelten Kunststoff enthalten
Bereits seit Anfang 2022 ist zudem das Inverkehrbringen von Plastiktragetaschen verboten. Verantwortlich für die Erstellung eines Abfallwirtschafts-Plans sind nach dem neuen Gesetz der Staat und die Landkreise.
Mit dem Gesetz über Einweg-Kunststoffartikel zum Einmalgebrauch hat sich Kroatien jedoch noch weitergehende Ziele gesetzt. So sei eines der Ziele, dass alle ab 2025 in der Republik Kroatien auf den Markt gebrachten PET-Flaschen im Durchschnitt mindestens 25 Prozent und ab 2030 mindestens 30 Prozent recycelten Kunststoff enthalten müssen, schreibt Sunčica Šimić auf kps-law.com.
Danach sehe das Gesetz neben der Zusammensetzung der Einweg-Kunststoffartikel für den Einmalgebrauch auch zusätzliche Kennzeichnungspflichten vor. Der Hersteller eines Produkts, der ein Einweg-Kunststoffprodukt in der Republik Kroatien in Verkehr bringe, sei verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Produkt u.a. einen Hinweis über die korrekte Entsorgung bzw. der Möglichkeit der Vermeidung der Entsorgung enthalte.
Kroatien setzt mit dem Gesetz die EU-Richtlinie 2019/904 (Einwegkunststoff-Richtlinie – EWKR) um
Mit dem Gesetz soll die EU-Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie – EWKRL, auch bezeichnet als Single Use Plastics Directive, SUP-D oder SUP-Richtlinie) umgesetzt werden.
In dieser werden zehn Produktkategorien mit Maßnahmen belegt, die 86 Prozent der in der Umwelt gefundenen Einwegkunststoff-Produkte ausmachen. Die Einwegkunststoffrichtlinie zielt darauf ab, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu mindern.
Das Ziel ist, den Konsum von Einwegprodukten aus Kunststoff sowie deren Folgen für die Umwelt durch das achtlose Wegwerfen von Abfällen (sog. Littering) sowie die damit einhergehende Meeres-Vermüllung zu verringern.
Dies soll unter anderem durch Verbrauchsminderung (Artikel 4 EWKRL), Verbote (Artikel 5 EWKRL), Vorgaben zur Produktgestaltung (Artikel 6 EWKRL), Kennzeichnungspflichten (Artikel 7 EWKRL) und auch eine erweiterte Herstellerverantwortung (Artikel 8 EWKRL) erreicht werden.
Bereits vorher trat die Verpackungs-Richtlinie (EU) 2018/852 und die Abfallrahmen-Richtlinie (EU) 2018/851 in Kraft, die ebenfalls ein europarechtlich übergreifendes Framework für verpackungsrechtliche Pflichten enthält.
Kroatien setzte die EU-Richtlinien zwar in nationales Recht um, es fehlen jedoch bisher weitere Maßnahmen der Legislative zur Umsetzung
Im Oktober 2020 übermittelte die Kommission Kroatien ein Aufforderungsschreiben, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Juni 2021. Kroatien antwortete im Juli 2021 und teilte der Kommission mit, dass die Richtlinie durch das Abfallwirtschaftsgesetz und legislative Maßnahmen (Pravilnik) für Verpackungen und Verpackungsabfälle umgesetzt würde.
Zwar trat das kroatische Abfallwirtschaftsgesetz am 31. Juli 2021 in Kraft, die erforderlichen Legislativmaßnahmen zur Umsetzung dieses Gesetzes, die sechs Monate nach diesem Zeitpunkt verabschiedet werden sollten, wurden jedoch weder verabschiedet noch der Kommission mitgeteilt.
Aus diesem Grund hatte die Europäische Kommission im November 2023 beschlossen, Kroatien, das am am 1. Juli 2013 der EU beigetreten war, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichtmitteilung der Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/852 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle in nationales Recht zu verklagen.
Die kroatische Insel Zlarin ging mit gutem Beispiel voran: seit 2018 ist sie Einwegplastik-frei
Eine kroatische Insel ist beim Plastik-Bann freiwillig mit gutem Beispiel vorangegangen: Zlarin, eine kleine Insel in der Nähe von Šibenik, ist die erste ihrer Art in Kroatien, die seit 2018 komplett Einweg-Kunststoff-frei ist, berichtet Tonči Petrić auf glashrvatske.hrt.hr (HRT). Seit nunmehr sechs Jahren gebe es auf der Insel ein Verbot von Einwegplastik-Produkten wie Einkaufstüten, Trinkhalmen, Tassen und Bechern.
Damit habe die nur acht Quadratkilometer große Insel einen „großen Schritt in Richtung langfristiger Nachhaltigkeit der Insel, der Adria und Kroatiens insgesamt“ getan. Mit der Initiative, die von der Adriatic Plastic Challenge als beste ausgewählt worden sei, wolle Zlarin ihren Teil dazu beitragen, das „alarmierende Anwachsen der Plastikverschmutzung“ (zu) reduzieren.
Während der Tourismussaison steige die Anzahl der Menschen auf der Insel um mehr als das 25fache der normalen Bevölkerung, zitiert HRT die Verantwortlichen des Projekts; dadurch müssten mehr als eintausend Plastiktüten entsorgt werden – und zwar täglich.
Sport-Skipper können viel tun, um die Bemühungen Kroatiens zur Förderung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Entwicklung zu unterstützen
Den Menschen laufe die Zeit davon: wenn keine sofortigen Änderungen vorgenommen würden, könnten die Gewässer des Archipels von Šibenik einer globalen Statistik zum Opfer fallen, befürchteten die Initiatoren: „Wissenschaftler haben vorausgesagt, dass bis zum Jahr 2050 im Meer mehr Plastik als Fische schwimmen werden“. (Mehr zum Thema)
Auch und gerade die Sport-Skipper aus Deutschland und Österreich, die ihren Urlaub mit dem eigenen oder gecharterten Boot in kroatischen Gewässern verbringen, können viel tun, um die Bemühungen Kroatiens zur Förderung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Entwicklung zu unterstützen.
In Österreich wurde die Einwegkunststoff-Richtlinie der EU etwa im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und in der Verpackungsverordnung 2014 in nationales österreichisches Recht umgesetzt; auch Deutschland hat die Vorgaben der EU fast 1 : 1 übernommen. Die Haftung nach der EWKR sowie bei den darauf beruhenden nationalen Gesetzen liegt jeweils beim Hersteller bzw. beim Händler (die Gesetze sprechen von Inverkehrbringen).
Wenn also zum Beispiel Urlauber aus Deutschland oder Österreich in großem Stil Getränke zum Eigenbedarf in Einweg-Plastikflaschen von zu Hause im Auto nach Kroatien einführen (teilweise um die höheren kroatischen Preise zu umgehen bzw. um nicht ständig nachbunkern zu müssen), so ist dies aktuell zwar durchaus erlaubt.
Voraussetzung dafür ist, dass die leeren Plastik-Flaschen bzw. Getränkedosen in Kroatien ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Gelben Tonnen entsorgt werden bzw. der entstandene Plastikmüll wieder mit in die Ausgangsländer zurückgenommen und dort ordnungsgemäß entsorgt wird.
Auch Österreich erhält ab 2025 ein Einweg-Pfandsystem, ab 2024 wird eine verpflichtende Mehrweg-Quote eingeführt
Problematisch war bisher, dass es – im Gegensatz zu Deutschland – in Österreich bisher kein Einweg-Pfandsystem gab, und dass Getränke in Mehrweg-Systemen nicht überall zur Verfügung standen. Doch das soll sich bereits im nächsten Jahr ändern: ab 2025 soll dann auch Österreich ein Einweg-Pfandsystem erhalten.
Wer dann Plastikflaschen oder Alu-Dosen kauft, bezahlt 25 Cent als Pfand. Gibt man die leeren Flaschen und Dosen wieder ab, erhält der Käufer das Geld zurück. So soll sichergestellt werden, dass die Verpackungen tatsächlich recycelt werden und letztlich nicht in der Natur landen. Die entsprechende Pfandverodnung hat Klimaministerin Leonore Gewessler im September des vergangenen Jahres erlassen.
Bereits ab Januar dieses Jahres wird in Österreich eine verpflichtende Mehrwegquote eingeführt. Dann soll es bald auch flächendeckend Mehrweg im Angebot geben, auch bei Discountern. Neben Bier und Mineralwasser sollen dann auch Fruchtsäfte und andere Getränkesorten in Mehrwegflaschen regulär erhältlich sein.
Im Kern geht es bei der EWKR darum, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu mindern – ein unterstützenswertes Ziel
Doch schaut man sich das Ziel der Einwegkunststoff-Richtlinie EWKR an, so geht es im Kern darum, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu mindern. So sollen etwa die Umweltfolgen durch eine Verringerung des Konsums solcher Produkte generell reduziert und die Vermüllung des öffentlichen Raums – auch und insbesondere des Wassers – und deren negative Folgen möglichst gestoppt werden, ein unterstützenswertes Anliegen.
Vor diesem Hintergrund sollten sich Skipper und Crew vor dem nächsten Kroatien-Urlaub überlegen, ob sie durch ihr konkretes Tun dieses Ziel unterstützen wollen – auf freiwilliger Basis sozusagen.
Eigentlich ist das ganz einfach: statt beispielsweise beim Bunkern in großem Stil Getränke und Speisen in Einweg-Kunststoff-Verpackungen (bzw. in Dosen) zu kaufen, sollte – soweit wie möglich – auf Mehrweg-Systeme zurückgegriffen werden; Plastik-Tüten sollten durch Mehrweg-Taschen und -Beutel ersetzt werden.
Schließlich: wer vor Ort kauft, spart Sprit (was die teilweise höheren Kosten für den Einkauf vor Ort wieder aufwiegen dürfte) – und stärkt ganz nebenbei die lokale kroatische Wirtschaft.