Kinder ab 10 Jahren müssen getestet werden, darunter zählt der Immunitätsstatur der Eltern bzw. der Aufsichtsberechtigten. Die Quarantäneverpflichtung gilt grundsätzlich auch für Kinder, entfällt aber, wenn die Eltern bzw. Aufsichtsberechtigten von der Quarantäne befreit sind.
Das ist schon mehr als nur ein Silberstreif am Horizont für alle Boots- und Yachteigner und generell für alle Kroatien-Touristen die auf den Urlaub zu Pfingsten hinfibern: Mit den neuen Maßnahmen, die Österreich voraussichtlich ab dem 19. Mai einführen wird, können voraussichtlich die drei „G“, also Getestete, Geimpfte und Genesene bald wieder ohne Quarantäne nach Österreich einreisen, wenn sie sich zuvor in Kroatien, Italien oder Slowenien aufgehalten haben und diese Länder auf der „grünen Liste“ der EU/ECDC nicht als Hochinzidenzgebiete klassifiziert sind. Aktuell (12.5.21) liegt die 14-Tage-Inzidenz für Kroatien bei 473,5 mit stark fallender Tendenz, für Italien bei 234,1 und für Slowenien bei 426,5.
Deutschland: Quarantäne weiterhin Ländersache
Für Deutschland gilt immer noch die Vorgabe, dass die einzelnen Bundesländer eigenständig über die jeweiligen Einreise- und Quarantänebestimmungen bei Rückreisen aus dem Urlaub im Ausland aus Corona-Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten entscheiden, doch die Redaktion geht nach Gesprächen mit den zuständigen Stellen in Deutschland auf Landesebene von möglichen Änderungen noch bis Pfingsten aus.
Tourismusministerium Österreich: Neue Regelungen ab 19. Mai
In einem Gespräch mit einem Sprecher des österreichischen Gesundheitsministeriums teilte man mit, Österreich wolle sich langfristig an der Einschätzung der EU und damit an den ECDC-Daten orientieren, die sowohl die 14-Tage-Inzidenz als auch die Anzahl der positiv auf das Corona Virus Getesteten in Relation zur Gesamtzahl der auf das Corona Virus getesteten Personen berücksichtigt, wie Daniel Kosak, Pressesprecher und stellvertretender Kabinettschef im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf schriftliche Anfrage der SeaHelp-Redaktion mitteilte. Eine eigene Gewichtung, welche Länder künftig zu den Anlage-A-Staaten zählen, fließt anhand der in Österreich 14-tägig erfolgenden Lagebeurteilung mit in die Entscheidungsfindung ein wie auch sich abzeichnende Trends über die zukünftige Entwicklung. Einen allgemeinen Algorithmus für die Einstufung gebe es allerdings nicht, hieß es weiter.
Geplante Maßnahmen in Österreich für Österreich-Urlauber und Reiserückkehrer aus dem Urlaub
Hier die Stellungnahme des Tourismusministeriums zu den relevanten Punkten zur Einreise nach Österreich einschließlich der Quarantäne-Regelung:
Gemeinsam mit den Öffnungsschritten erfolgt auch eine Anpassung der COVID-19-Einreiseverordnung. Nachfolgend sind die jeweiligen Kategorien des Gesundheitsministeriums für die zukünftigen Einreisebestimmungen abgebildet. Grundlage für die Entscheidung zwischen sicheren EU/EWR-Staaten und Hochinzidenzstaaten innerhalb der EU/EWR ist die entsprechende Einstufung nach der ECDC-Karte.
Kategorie 1: Bestimmungen für Staaten und Gebiete mit niedriger Inzidenz
- Staaten und Gebiete mit niedriger Inzidenz werden in einer Anlage der COVID-19-Einreiseverordnung angeführt. Das sind sämtliche EU-/EWR-Staaten, wenn sie sich auf keiner anderen Anlage befinden sowie weitere sichere (im Sinne von Niedriginzidenzien) Drittstaaten.
- Personen können aus diesen Staaten und Gebieten unter folgenden Voraussetzungen einreisen: Nachweis eines negativen Tests, einer Impfung oder Genesung – in deutscher oder englischer Sprache
Kategorie 2: Bestimmungen für Hochinzidenzstaaten oder -gebiete
- Hochinzidenzstaaten oder –gebiete werden ebenfalls eigens in einer Anlage der Einreiseverordnung angeführt.
- Personen können aus diesen Staaten und Gebieten unter folgenden Voraussetzungen einreisen: Nachweis einer Impfung oder Genesung – in deutscher oder englischer Sprache. Kann kein Nachweis einer Impfung oder Genesung vorgezeigt werden, ist ein negatives Testergebnis mitzuführen und weiters unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn ein PCR- oder Antigen-Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt wird und das Testergebnis negativ ist.
Die Einreiseverordnung ist aktuell noch in Erarbeitung und soll in den nächsten Tagen vorliegen.
Grundlage für die Unterscheidung zwischen sicheren EU/EWR-Staaten (diese sind gemeinsam mit sicheren Drittstaaten auf Anlage A) und hochinzidenten EU/EWR Staaten (diese sind auf Anlage B1) erfolgt anhand der ECDC-Einschätzung. Dabei werden mehrere Parameter (Testrate, Inzidenz, Positivitätsrate, Variantengeschehen, etc.) miteinbezogen. Diese gesammelten Überlegungen bilden die Basis für die Einordnung von Staaten in der Anlage A.
Kategorie 1 = Anlage A
- Anlage A umfasst sichere EU/EWR-Staaten (Deutschland, Schweiz, Liechtenstein) + gleichgestellte Drittstaaten (z.Bsp Neuseeland, Australien, Südkorea)
Kategorie 2 = Anlage B1 + restliche Drittstaaten (= alle, die nicht in Anlage A oder Anlage B2 aufscheinen)
- in Anlage B1 sind alle hochinzidenten EU/EWR Staaten (derzeit zB Kroatien) + nicht-gleichgestellte Drittstaaten (zB Botswana, Peru, Thailand) aufgeführt.
Weiters wird die Registrierungspflicht bei der Einreise (Pre-Travel-Clearance) für alle aufrecht bleiben.
Inzidenzzahlen in Kroatien nur ein Parameter
Nicht erfolgen soll, so hieß es weiter, eine partielle Reisewarnung für Kroatien, die auch die Inzidenzzahlen der einzelnen Gespanschaften berücksichtigt, weil man nicht sicherstellen könne, wo sich die Kroatien-Touristen im Urlaub tatsächlich aufgehalten haben. Einziger Knackpunkt: Wann eine Region wie beispielsweise Kroatien vom Hochinzidenzgebiet zum Risikogebiet herabgestuft wird, darauf wollte sich das Tourismusministerium partout nicht festlegen. Daniel Kosak: „Zu konkreten Werten können wir uns leider nicht äußern. Das zuständige Gesundheitsministerium prüft die Staaten anhand mehrerer Parameter. Der Inzidenzwert ist einer davon.“
European Green Certificate – Grüner Pass – soll kommen
Gleichzeitig setze man künftig auch verstärkt schon jetzt auf das „European Green Certificate“ also den grünen Pass, der innerhalb der EU freies Reisen wieder möglich machen soll. Dabei bekommt man einen QR-Code auf das Handy, der kontrollierenden Personen Auskunft über den jeweiligen Status, also ob geimpft, genesen oder getestet erteilen soll. Falls es bei der Implementierung des grünen Passes in das gesamteuropäische System zu Verzögerungen kommen sollte, werde Österreich künftig zunächst auf bilateraler Ebene Abkommen schließen.
Österreich an Testphase zum „Grünen Pass“ beteiligt
Interessant vor diesem Hintergrund: Bereits am 10. Mai hat die bis zum 21. Mai andauernde Testphase bezüglich der Funktionalität des grünen Passes begonnen, an der sich auch Österreich beteiligt, um erste Erfahrungen damit zu sammeln. Man sollte hier aber wohl eher auf bilaterale Abkommen setzen, denn das übliche „Datenschutz-Hickhack“ wird wohl den Terminplan noch heftig durcheinanderwirbeln.
Entwicklung wie 2020: Neuinfektionen in Kroatien sinken im Frühsommer
Übrigens, eine interessante Tatsache lässt sich nicht von der Hand weisen: Legt man die Kurven der Entwicklung der kroatischen Inzidenzahlen des Vorjahres, also 2020 und der Inzidenzzahlen 2021 übereinander, findet man überraschend viele Übereinstimmungen in der Vorsaison, die letztlich auf einen Corona-sicheren Sommer für Boots- und Yachteigner, aber auch anderen Touristen hindeuten. Auch im Vorjahr sanken die Inzidenzwerte an der Adria nach Ostern stark, ob UV-Strahlen oder die bessere Verteilung der Aerosole beim Aufenthalt im Freien dafür verantwortlich waren, werden wohl nachträglich nur die Wissenschaftler beantworten können.