Der Coronavirus-Lockdown hat ganz offensichtlich auch einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf den Umgang mit den Medien sowie den Medien selbst, wie SeaHelp gerade erst durch einen Beitrag im österreichischen Kurier erfahren musste. Was war geschehen? SeaHelp, im übrigen kein Klub, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen, hatte einem Mitglied und nörglerischen Querulanten quasi aus eigenen Stücken „erlöst“ und die Mitgliedschaft vorsorglich nicht verlängert.
Rufschädigung in Internetforen
Das Mitglied hatte es sich zum Ziel gesetzt, mit bewusst abfälligen Bemerkungen in einschlägigen Internetforen dem Ruf des in Österreich ansässigen Unternehmen zu schaden. Inwieweit solch ein Vorgang über eine journalistische Relevanz für ein Medienunternehmen wie den Kurier verfügt, mag man dort selbst gern einmal hinterfragen.
Geübte SeaHelp-Praxis ist es, Berichte der Homepage zum Thema Adria-Urlaub, insbesondere in der Region Kroatien, auf der Homepage zu veröffentlichen und zusätzlich in den sozialen Netzwerken wie beispielsweise Facebook zu posten, um den Lesern die Möglichkeit zu geben, die Nachrichten zu kommentieren und mit konstruktiven Anmerkungen zu ergänzen.
Streitthema: Quarantäne-Verlängerung
Hier eine Verdeutlichung des zeitlichen Ablaufs:
- Am 15. Mai veröffentlichte SeaHelp einen Beitrag, das Pfingsten wesentliche Reisebeschränkungen für Yachteigner fallen und ein Andriaurlaub möglich sei und bezog sich auf die Veröffentlichung im österreichischen Bundesblatt. Hier der Link zum Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich (Letztes Dokument, Verordnung 196 Artikel 3 Ziffer 3). Danach hätte man ohne anschließende Quarantäne am 1. Juni 2020 (Pfingstmontag) aus Kroatien nach Österreich einreisen können.
- Am späten Nachmittag des 27. Mai, genau genommen um 14.41 h, meldete die Nachrichtenagentur APA kurz, die bestehenden Verordnungen zur Einreise nach Österreich werden verlängert.
- Am Abend des 27. Mai fand sich die Bestätigung dieser Meldung im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich wieder. In der Verordnung 233 unter Artikel 2 Ziffer 2 ausgeführt, dass die Quarantäneverordnung bis zum 15. Juni 2020 verlängert wurde.
- SeaHelp fertigte noch in den Abendstunden des 27. Mai einen entsprechenden Beitrag, der am 28. Mai 2020 online ging und wegen de Dringlichkeit auch noch zusätzlich via Push-Meldung ausgeliefert wurde.
Anhand dieser harten, belastbaren Fakten, basierend auf Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich sieht SeaHelp die Erfordernisse an eine zeitnahe Berichterstattung als erfüllt an, zumal interessierte Nutzer zusätzlich aktiv über Push-Meldungen informiert wurden, also ohne eigenes Zutun diese Information erhielten.
164.000 Leser haben den Beitrag verstanden – nur zwei nicht
Diese Aussage beruhte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf harten, gesetzlichen niedergeschriebenen Fakten, dargelegt im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich. Adressat für eine Beschwerde der aufgeregten „Zwei-Mann-Gemeinde“ bei Facebook wäre zu diesem Zeitpunkt wohl eher der Staat Österreich gewesen und nicht SeaHelp. In der Berichterstattung wurde ordentlich zitiert und darauf hingewiesen, dass eine mögliche Nachfolgeregelung in Kraft treten könne. Die überwiegende Leserschaft, um genau zu sein, nach Google Analytics 164.000 Leser, verstanden die Botschaft. Nur eben die besagten zwei Aufgeregten wollten sie offensichtlich partout nicht verstehen oder haben den Beitrag erst gar nicht gelesen.
Am Donnerstag, den 28. Mai, also der Donnerstag vor Pfingsten, wurde die Quarantäneregelung schließlich doch bis zum 15. Juni verlängert – eine Last-Minute-Aktion, die auch in den Medien übrigens ein gespaltenes Echo fand. Der entsprechende Beitrag wurde unmittelbar nach der Entscheidung der österreichischen Regierung seitens SeaHelp kommuniziert, per Push-Meldung und auch auf Facebook, so dass die Informationen auch allen Interessenten zugänglich waren.
Fakten sprechen gegen Vorwurf der Falschmeldung
So weit, so gut. Aber eben nicht für das künstlich erregte Facebook-Duo. Anstatt, wie man es von mündigen Internetnutzern erwarten könnte, nach Auswertung der Informationen eine eigene Entscheidung zu treffen, erhob es sich zwischenzeitlich über den Rest der Facebook-Nutzer. Die Rede war gar von einem „Kampf gegen SeaHelp-Falschmeldungen“. Eine Äußerung, gegen die sich SeaHelp entschieden zur Wehr setzen musste und die auch durch die nachvollziehbaren Änderungen im österreichischen Bundesgesetzblatt belegt sind.
SeaHelp-Community lieferte wertvolle Infos
SeaHelp vertritt die Auffassung, während der Corona-Pandemie alle relevanten Daten und Fakten zu dem für die Nutzergruppe wichtigen Themenbereich zeitnah zu liefern. So sieht das offensichtlich auch der überwiegende Teil der Mitglieder und mündigen Nutzer der SeaHelp-Kommunikationskanäle. Nur dank ihrer Mithilfe durch konstruktive Beiträge auf Facebook sowie Informationen per Mail bzw. Telefon und eigener weiterführender Recherche ist es SeaHelp gelungen, ein Abbild der tatsächlichen Situation vor Ort zu kommunizieren, dass den Bootseignern und Urlaubern als wertvolle Entscheidungshilfe für einen Aufenthalt in den relevanten Urlaubsgebieten diente.
Facebook keine Spielwiese für querulantorische Nörgler
Wer unsere Kommunikationskanäle sinnvoll und nicht für querulantorische Nörgelei instrumentalisiert, kann dort einen guten Eindruck von der augenblicklichen Situation in Kroatien, Slowenien und Norditalien erhalten und für sich entscheiden, ob ein Urlaub bzw. ein Aufenthalt auf einer Yacht nach seinen persönlichen Bedürfnissen und Lebensumständen in Kroatien Sinn macht. Den unhaltbaren öffentlichen Vorwurf, Falschmeldungen zu verbreiten, konnten wir aber so nicht stehen lassen, da die Fakten für jedermann nachvollziehbar eindeutig dagegen sprachen. Oder um es deutlich zu sagen: „Wer lesen kann, ist klar im Vorteil“.
Für SeaHelp ist mit dieser Richtigstellung der Vorgang abgeschlossen, da wir uns in diesen stürmischen Zeiten – an Land und auch auf See – wieder unserem Kerngeschäft zuwenden: Der Hilfe unserer Mitglieder und einer faktenbasierten Information.