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SeaHelp Yachtversicherung: Bestens abgesichert durch die neue Motorenversicherung der SeaHelp Insurance

SeaHelp Yachtversicherungen für Motor und Antrieb

SeaHelp, die führende Organisation, welche seit 2005 Pannenhilfe und weitere Dienstleistungen für die europäische Sportschifffahrt auf dem Wasser anbietet, offeriert seit 2014 auch maßgeschneiderte Versicherungen für Boote und Yachten. Ab sofort können auch Motoren und Antriebe mitversichert werden.

SeaHelp verfügt nicht nur über eine große Expertise und viel Erfahrung bei Yachtversicherungen, die Wassersportler können vor allem auf persönlichen Service zählen, vor allem bei der Schadensabwicklung, das hat sich bei den SeaHelp-Mitgliedern herumgesprochen.

„Egal, ob es um Bootsversicherungen, Segel- oder Motoryacht-Versicherungen geht, bei SeaHelp werden Schäden schon durch die Einsatzkräfte vor Ort minimiert“, sagt SeaHelp-Insurance-Experte Robert Perger. Das würden die Rückversicherer wie Helvetia, Generali, Mannheimer und Uniqa mit reduzierten Prämien honorieren, die SeaHelp direkt an seine Mitglieder weitergebe.

Neuestes Produkt bei den Versicherungen für Boote ist die sogenannte Maschinenbruchklausel

Neuestes Produkt bei den Versicherungen für Boote und Yachten ist die sogenannte Maschinenbruchklausel für Wassersportfahrzeuge. Danach gilt bei der Vollkasko als vereinbart, dass Bruch und Beschädigungen an Motoren und/oder Bruch der Antriebswellen bzw. des Triebes als mitversichert gelten, vorausgesetzt der Schaden tritt während des Betriebes zu Wasser ein, und dieser entsteht durch Überhitzung des Motors oder aus einem verborgenen Mangel oder ohne äußerliche Einwirkung auf den Motor.

„Die Motorenversicherung funktioniert so ähnlich wie eine Garantieverlängerung“, erklärt Versicherungsexperte Perger, möglich sei die Versicherung von bis zu 15 Jahren alten Maschinen. Der Vorteil der neuen Maschinenbruchklausel der SeaHelp-Versicherung sei darin zu sehen, dass Schäden, die von außen verursacht worden seien, bei vielen Kasko-Versicherungen abgedeckt seien, das gelte zum Beispiel für Fälle von Grundberührungen oder wenn der Motor aufgrund des Ansaugens von Plastikteilen überhitze, so Perger.

Die neue Versicherung kann helfen, das Risiko eines Gebrauchtboot-Kaufes zu minimieren

In den Fällen, bei denen Schäden quasi „von innen“ verursacht würden, habe es bisher jedoch nur sehr geringe Versicherungsmöglichkeiten gegeben, so der SeaHelp Insurance-Experte. Robert Perger: „Mit der neuen Motoren-Klausel haben wir einen deutlichen Wettbewerbsvorteil, den wir gern an unsere Mitglieder weitergeben“.

Viele Bootskäufer seien verunsichert, ob der im Boot verbaute Motor in einem guten Zustand ist – „hier können wir das Risiko minimieren helfen, und das mit einer günstigen Zusatzprämie von nur 20 Prozent der Kasko-Prämie“, erklärt Robert Perger.

Voraussetzung für die Leistungserbringung: regelmäßige Wartung der Motoren

Voraussetzung für den genannten Versicherungsschutz sei, dass nachweislich der oder die Motor(en) inklusive des Antriebs gemäß dem Serviceplan und den vorgeschriebenen Service-Intervallen des Herstellers durch eine konzessionierte Bootsfachwerkstatt gewartet wird bzw. werden.

Zudem habe der Versicherungsnehmer von jedem derartigen Schadensfall zehn Prozent des Schadensbetrages selbst zu tragen (Selbstbehalt); der für alle übrigen Schadensfälle in der jeweiligen Police vereinbarte Selbstbehalt berühre diese Vereinbarung nicht, heißt es in den Bedingungen der neuen Maschinenbruchklausel.

 

Weitere Infos zu SeaHelp-Versicherungen

Robert Perger: SeaHelp Ansprechpartner für YachtversicherungenRobert Perger
SeaHelp Ansprechpartner für Yachtversicherungen

Tel: +43 (0) 6133 – 6272 15
Fax: +43 (0) 6133 – 6272 90
Email: insurance@sea-help.eu
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