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Tiere an Bord: Mit Hund und Katze in den Urlaub – worauf geachtet werden sollte

Die nächste Urlaubssaison ist bereits in Sicht, die Planungen für den Sommer-Törn mit dem eigenen oder gecharterten Boot laufen auf Hochtouren. Doch wohin mit Hund und Katze? Je nach Reiseziel bietet es sich an, die Tiere einfach mitzunehmen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt Tipps, worauf Frauchen und Herrchen achten sollten, wenn sie in tierischer Begleitung mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Bus unterwegs sind.

Die nächste Saison kommt bestimmt – und schließlich ist irgendwo auf der Welt bekanntlich ja immer Sommer. Doch wohin mit den tierischen Begleitern, wenn die Besitzer eine längere Reise planen? Einfach mitnehmen – das ist für viele Tierliebhaber eine Option. Hierbei sollte jedoch einiges beachtet werden, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.

Denn: für Hunde und Katzen gelten in den EU-Mitgliedstaaten, in Norwegen und Nordirland gewisse Mindeststandards, wenn sie innerhalb dieser Länder verreisen oder aus einem Drittstaat einreisen. Beispielsweise ist geregelt, dass im privaten Reiseverkehr maximal nur fünf Tiere pro Person mitgeführt werden dürfen.

Haustiere müssen mit ihren Haltern zusammen reisen

Diese Bestimmungen gelten übrigens auch, wenn die Tiere mit ihren Haltern dauerhaft umziehen. Und: Haustiere müssen mit ihren Haltern zusammen reisen, es sei denn, eine andere Person ist hierzu schriftlich bevollmächtigt worden. Für Haustiere wie beispielsweise Hamster oder Vögel gelten die jeweiligen nationalen Vorschriften.

Aufgepasst: Werden die Tiere zu Verkaufszwecken transportiert, gelten die EU-Bestimmungen für den gewerblichen Tierhandel.

In der EU gilt: es muss ein sogenannter Heimtierausweis mitgeführt werden

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie Norwegen und Nordirland muss ein gültiger EU-Heimtierausweis vorliegen. Hunde und Katzen müssen mittels eines Mikrochips oder einer Tätowierung identifizierbar sein und über einen gültigen Tollwut-Impfschutz verfügen. Beides muss im EU-Heimtierausweis vermerkt sein.

Liegt das Urlaubsziel außerhalb der EU, gelten bei der Einreise in den Drittstaat die dortigen Bestimmungen. Darüber hinaus werden bei der Wiedereinreise in die EU je nach Urlaubsland weitere Bescheinigungen benötigt. Im Zweifelsfall sollten vor der Reise entsprechende Informationen bei der Botschaft des jeweiligen Urlaubslandes eingeholt werden.

Achtung: auch innerhalb der EU kann es Unterschiede bei den Regelungen geben, vorher informieren hilft

So unterscheiden sich zum Beispiel die Regelungen zu verbotenen Hunderassen auch innerhalb der Europäischen Union. Jeder Mitgliedstaat regelt hier selbst, welche Rassen als gefährlich eingestuft und aus diesem Grund nicht mitgenommen werden dürfen. Weiteres Beispiel: in Finnland, Irland und Malta gelten verschärfte Vorschriften hinsichtlich der Bandwurmbehandlung.

Generell gilt: Herrchen und Frauchen sind für ihr Tier verantwortlich. Verfügt der Hund zum Beispiel nicht über den erforderlichen Tollwutimpfschutz, kann er entweder auf Kosten des Tierhalters in die Heimat zurückgebracht oder kostenpflichtig von einem Tierarzt geimpft und unter amtliche Quarantäne gestellt werden. In Extremfällen kann sogar die Tötung des Tieres angeordnet werden.

Mit Hund und Katze im Flugzeug: nicht alle Tiere werden von allen Airlines akzeptiert

Wer mit seinem Haustier fliegen möchte, sollte Sie sich vor der Buchung darüber informieren, ob die jeweilige Airline Tiere akzeptiert bzw. den Transport auf bestimmte Rassen beschränkt. Außerdem unterscheiden sich die Regelungen in Bezug auf Kosten und zulässige Anzahl der Tiere.

Zumeist besteht die Möglichkeit, das Tier als Übergepäck in einer Transportbox im Frachtraum mitzunehmen. Kleine Tiere können in einem sogenannten Weichschalen-Behälter in der Kabine mitgenommen werden. Wichtig: Halter sollten sich im Vorfeld von der Airline schriftlich bestätigen lassen, dass diese das Tier am jeweiligen Tag und auf dem ausgewählten Flug auch tatsächlich akzeptiert.

Bei dem Transport von Tieren gibt es oft besondere Anmelde- und Check In-Fristen

Außerdem sollten sich die Halter erkundigen, wann sie mit dem Tier zum Check-In erscheinen müssen. In diesem Fall lohnt es sich auch, die Hinweise und Beförderungsbedingungen zu studieren, denn häufig gelten besondere Anmeldefristen. Bei Verstößen gegen die Beförderungsbedingungen kann die Airline den Transport des Tieres verweigern.

Auch auf Flugreisen liegt die Einhaltung der Einreisebestimmungen in der alleinigen Verantwortung des Tierhalters. Wem das zu stressig ist, der kann einen Dienstleister (Animal Shipper) damit beauftragen, sich um Abholung, Check-in und alles Weitere zu kümmern.

Einige Standards für den Tiertransport wurden von der International Air Transport Association geregelt

Gut zu wissen: Der Airline-Dachverband IATA („International Air Transport Association“) macht allgemeine Vorgaben, die für den Transport von Tieren im Flugzeug gelten. Es bestehen beispielsweise Mindestabmessungen für die Größe und Beschaffenheit der Transportboxen.

Auch im Bus und in der Bahn gelten für Hund und Katze besondere Vorschriften: je nach Verkehrsbetrieb und EU-Land können diese unterschiedlich ausgestaltet sein. EU-weite Regelungen gibt es hier nicht. Empfohlen wird daher, sich rechtzeitig vor der Reise zu informieren.

Auch im Bus und in der Bahn gelten für Hunde und Katzen besondere Vorschriften

Im spanischen Hochgeschwindigkeitszug AVE dürfen zum Beispiel Hunde und Katzen bis 10 kg Gewicht mitfahren. Bei der Deutschen Bahn AG und der Österreichischen Bundesbahn kann man seinen Hund oder die Katze kostenlos mitnehmen, allerdings nur in einer Transportbox (maximal 70 x 30 x 50 cm).

Größere Hunde brauchen, sofern es keine Assistenzhunde sind, ein eigenes Ticket. Haben sie einen eigenen Fahrschein, dann gelten die gleichen Bahngastrechte bei Zugausfall und Verspätung wie für die Halterinnen und Halter. Außerdem gilt in vielen Zügen für Hunde Leinenzwang und Maulkorbpflicht.

Wichtig: bereits vor Reiseantritt das Revier auf Haustier-Eignung checken

Bereits bevor die Reise mit dem eigenen Haustier angetreten wird, sollte das Revier auf eine entsprechende Eignung überprüft werden; Hunde benötigen zum Beispiel viel Auslauf. 1a Yachtcharter aus Lübbecke empfiehlt daher, ein Revier mit kürzeren Schlägen und beständiger Küstennähe zu wählen. Außerdem sollten ruhigere Reviere und Zeiten vorgezogen werden als windstärkere.

Hunde, die es gewohnt sind, sich auch zu Hause in Katzenklos oder ähnliche Vorrichtungen zu erleichtern, können auch längere Schläge durchhalten. Diese Gewohnheit muss aber bereits vorhanden sein. Pausen an Land sind jedoch generell für jeden Hund wichtig, um sich zu bewegen.

Eine größere Yacht bietet mehr Platz für den Vierbeiner; der Vercharterer sollte über die Mitnahme eines Haustieres auf jeden Fall informiert werden

Bei der Wahl der Yacht kann für den Hund (je nach Größe) Platz und eine größere Yacht von Vorteil sein, empfiehlt der Charterprofi; das gelte insbesondere dann, wenn mehrere Personen an Bord sind. Viel Platz kann zum Beispiel ein Katamaran bieten.

Bei der unverbindlichen Anfrage oder Buchung ist es wichtig, von vornherein anzugeben, dass ein Hund mit an Bord kommt, denn: nicht alle Vercharterer oder Eigner erlauben größere Hunde oder generell Haustiere an Bord.

Auch auf die Preise kann sich die Mitnahme eines Haustiers auswirken. Diese unterscheiden sich je nach Vercharterer in der Höhe des Preises und Art der Berechnung. Auch ein Relingsnetz kann in der Regel als Extra dazugebucht werden.

Empfehlenswert für den „Bord-Hund“: Schwimmweste mit Griff, ein Relingsnetz kann dazugebucht werden

Eine spezielle Hundeschwimmweste in der richtigen Größe ist die wichtigste Ausrüstung. Sie hat auch einen Griff auf dem Rücken, um den Hund ggf. wieder aus dem Wasser heben zu können. Daran kann auch eine Leine befestigt werden.

Unter sowie an Deck sollte für den Hund ein ruhiges und bequemes Plätzchen geschaffen werden, wohin sich das Tier jederzeit zurückziehen kann, um seinen Schlafbedarf zu decken, und wo es sich sicher fühlt. Eine dicke Decke oder ein Reise-Hundekörbchen/-bett erhöhen den Wohlfühlfaktor. Trinkwasser sollte immer zur Verfügung stehen, besonders an warmen Tagen.

 

Tiere an Bord: Katze an Deck einer Segelyacht / Segelboot
© Simon | Adobe Stock

 

Wer sicher gehen will, testet die See-Tauglichkeit des Vierbeiners vorher auf heimischen Gewässern

Ob der Hund ein Bordhund wird oder es ihm gar nicht bekommt, könnten Halter bereits im Vorfeld zum Beispiel mit einem Dinghi, Ruder- oder Schlauchboot in heimischen Gewässern testen, rät 1 a Yachtcharter. Gebe es die Möglichkeit, vorher auf einer Yacht in einem Hafen zu üben, sei dies ebenfalls eine gute Gelegenheit.

Auch in der Bordapotheke sollten für den Vierbeiner geeignete Mittel gegen Durchfall, Erbrechen, Insektenstiche, Desinfektions- und Verbandszeug vorrätig sein. Hierbei sowie bei den Impfungen kann ein Tierarzt weiterhelfen.

Weitere Informationen zum Tiertransport in Flugzeug, Bahn und Bus gibt es beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland

Verbraucherzentrum Deutschland
c/o Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Bahnhofsplatz 3 | 77694 Kehl,

Tel. +49 (0) 78 51 991 4850
danzeisen@cec-zev.eu
www.cec-zev.eu

Infos über Haustiere an Bord bei allen großen Chartergesellschaften.

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