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Einreise Kroatien auf dem Seeweg: Einige Ports of Entry noch geschlossen

Kroatien Einreise auf dem Seeweg - Port of Entry
Wer auf dem Seeweg nach Kroatien einreist, sollte sich zuvor erkundigen, welcher Port of Entry derzeit geöffnet ist.

So ganz sind die Folgen der COVID-19 Pandemie für die Wassersportler in Kroatien noch nicht ausgestanden. Wer nicht mit dem Auto, sondern mit dem Boot eine Einreise nach Kroatien plant, sollte beachten, dass noch nicht alle Port of Entry wieder geöffnet sind. Wie SeaHelp (Stand 8. Juni 2020) auf telefonische Rückfrage mitgeteilt wurde, sind die Ports of Entry in Umag, Poreč, Rovinj, Mali Lošinj, Korčula und Ubli immer noch geschlossen. Einreisende auf eigenem Kiel sollten rechtzeitig umplanen auf andere Häfen, um einzuklarieren.

Offizielle Übersetzung:

Hier die Übersetzung der Information der kroatischen Behörden, die leider nur in kroatischer Sprache im Internet zur Verfügung steht:

Alle kroatischen und ausländischen Boote und Yachten dürfen in die Republik Kroatien einreisen. Um ungeplante Menschenmassen zu wird dem Eigentümer oder Benutzer eines ausländischen Bootes oder einer ausländischen Yacht bei der Einreise in die Republik Kroatien empfohlen, seine Daten im Voraus über die Website https://entercroatia.mup.hr/ einzureichen.
Anmerkung der Redaktion: Weiters wird empfohlen die geplante Route, geplante Liegeplätze & Ankerplätze, Handynummer und E-Mail-Adresse extra aufzuführen und gegebenenfalls den Grenzbeamten zu übergeben.

Ausländer, die Yachten und Boote in der Republik Kroatien besitzen, mit Ausnahme von Bürgern, die von der Verpflichtung befreit sind, den Grund für ihre Einreise nachzuweisen (Tschechische Republik, Ungarn, Österreich, Republik Estland, Republik Lettland, Republik Litauen, die Republik Polen, die Republik Slowenien, die Bundesrepublik Deutschland und die Slowakische Republik) gemäß der Änderung des Beschlusses über das vorübergehende Verbot des Grenzübertritts der Republik Kroatien vom 28.05.2020 können die Staatsgrenze überschreiten, wenn sie Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie Eigentümer des Schiffes sind, und Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie Benutzer des Schiffes sind. Zusammen mit den Unterlagen, aus denen das Eigentum an dem Schiff hervorgeht, muss ein Liegeplatzvertrag und / oder eine Bescheinigung der Marina vorgelegt werden, dass das Schiff in dem Zielhafen einen Liegeplatz gebucht hat.

Für alle Schiffe, die nicht über integrierte automatische Identifikationssysteme (AIS) oder ein anderes elektronisches Navigationsverfolgungssystem verfügen, wird empfohlen, alle Stationen vom Beginn des Törns bis zum Ende derselben aufzuzeichnen.

Mitgliedererfahrungen werden gern veröffentlicht

SeaHelp freut sich natürlich auch immer über praktische Erfahrungen aus der großen Anzahl der Mitglieder, die uns täglich erreichen. Wir geben sie gern weiter, denn sie sind nicht nur in Corona-Zeiten eine wertvolle Hilfe für alle Mitglieder.

Ein SeaHelp-Mitglied schrieb uns diesbezüglich: Um die aktuelle Situation für Boote zu ergänzen, hier unsere neuen Erfahrungen. Die Einreise mit einem eigenen Segelboot ist von Slowenien aus (in unserem Fall Koper) nach Kroatien möglich. Die Einklarierung musste bei uns in Pula erfolgen, da in Istrien nur dieser Port of entry offen ist (24h). Auch bei der Ausreise muss das wieder berücksichtigt werden. Wann die anderen Büros in Umag oder Rovinj wieder öffnen, dazu konnte der Beamte in Pula keine Auskunft geben. Soweit unsere Erfahrungen.

 

Update 16.6.2020

Die kroatische Regierung hatte die Eröffnung aller saisonalen Grenzübergänge für den internationalen Seeverkehr aufgrund der COVID-19-Epidemie vorübergehend verschoben. Davon waren Umag-ACI Marina, Novigrad, Sali, Božava, Primošten, Komiža, Hvar, Vis, Stari Grad auf der Insel Hvar, Vela Luka und Cavtat betroffen. Aus den gleichen Gründen wurden zu diesem Zeitpunkt sechs permanente Grenzübergänge vorübergehend geschlossen, nämlich Umag, Poreč, Rovinj, Mali Lošinj, Korčula und Ubli für den internationalen Personenverkehr im Seeverkehr. Diese Grenzübergänge sind mit Wirkung vom 13. Juni wieder geöffnet.

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