SeaHelp News

SeaHelp nennt Fluggastrechte: Flug verspätet, Anschlussflug verpasst – Was nun?

Fluggastrechte: Flug verspätet, Anschlussflug verpasst – Was n

Wer in den langersehnten Urlaub starten will und zum Beispiel ab einem bestimmten Termin eine Yacht gechartert hat, verlässt sich in der Regel darauf, dass der Flug wie geplant abhebt. Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Flüge verspäten, annulliert werden oder der Anschlussflug verpasst wird. SeaHelp sprach mit Dr. Philipp Kadelbach, Gründer von flightright, über mögliche Ansprüche Betroffener.

„Das Flugchaos ist im Moment an fast allen Flughäfen und Airlines zu spüren“, sagt Dr. Philipp Kadelbach, Gründer von flightright. Bei Flightright sehe er der Jurist einen deutlichen Zuwachs der Zahlen. Im Vergleich zum Vorjahr liege eine Verzehnfachung der Anfragen vor. Auch im Vergleich zum letzten „normalen“ Jahr 2019 lägen doppelt so vielen Anfragen vor.

„Die gute Nachricht für betroffene Reisende: In solchen Fällen haben Reisende nach EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 weitreichende Rechte, und ihnen kann eine Ticketerstattung bzw. eine Entschädigung zustehen“, sagt Kadelbach.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten sei das zumindest eine „kleine Wiedergutmachung“, so der findige Jurist, der selbst leidenschaftlich gern segelt und aktuell beim Offshore Racing Team Rafale skippert. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gelte für Flüge, die in der EU starten oder in der EU landen. Im zweiten Fall müsse die Fluggesellschaft zudem ihren Sitz in der EU haben.

Bei Streichung eines Fluges können Betroffene eine Entschädigung nach EU-Fluggastrecht fordern

Werde ein Flug gestrichen, könne man als Betroffener für den Flugausfall Entschädigung nach EU-Fluggastrecht fordern, wenn die Airline weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert und die Fluggesellschaft die Streichung selbst verursacht habe, rät flightright.

Werde der Flug ohne Verschulden der Airline gestrichen, hätten Betroffene Anspruch auf einen Ersatzflug bzw. eine Umbuchung oder könnten die Ticketkosten inklusive eventueller Zusatzkosten für Sitzplatzreservierungen oder Gepäck zurückverlangen; Gutscheine müssten nicht angenommen werden.

Erfolge die Streichung sehr kurzfristig, trage die Fluggesellschaft daran die Schuld und biete diese den Betroffenen zudem keinen Ersatzflug an, könne man sowohl eine Entschädigung als auch eine Ticket-Rückzahlung fordern.

Gut zu wissen: die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke

Die Höhe des Entschädigungsanspruchs richte sich dabei nach der Länge der Flugstrecke. Wie teuer das Flugticket war, spiele für die Entschädigung keine Rolle. Für Kurzstreckenflüge (weniger als 1.500 Kilometer) stehe den Betroffenen nach EU-Fluggastrechte-Verordung eine Entschädigung von 250 Euro pro Person zu.

Für Mittelstreckenflüge (bis 3.500 Kilometer), z.B. von Berlin nach Mallorca, hätten Betroffene Anspruch auf 400 Euro. Bei Langstreckenflügen (über 3.500 Kilometer) liege die mögliche Entschädigungshöhe bei 600 €.

Bei Verspätungen zahlt die Airline, wenn sie selbst dafür verantwortlich ist – und es sich um mehr als drei Stunden handelt

Wenn der Flug mehr als drei Stunden verspätet am Reiseziel ankommt, könne den Betroffenen nach EU-Recht eine Entschädigung zustehen, sofern die Airline für die Flugverspätung selbst verantwortlich sei, heißt es bei flightright weiter. Komme es verspätungsbedingt zu langen Wartezeiten am Flughafen, müsse die Fluggesellschaft die Betroffenen mit kostenlosen Getränken und Snacks versorgen.

Der Anspruch auf diese Versorgungsleistungen sei ebenfalls in der EU-Verordnung geregelt. „Ganz wichtig: Um bei einer Flugverspätung eine Entschädigung geltend machen zu können, ist die Ankunftsverspätung und nicht die Abflugverspätung relevant“, sagt Philipp Kadelbach.

Generell gelte: Habe die Airline das Problem in Form von Flugausfällen, Verspätungen, Überbuchungen oder verpasste Anschlussflüge selbst verursacht, kann dem Fluggast eine Ausgleichszahlung in Form einer Entschädigung zustehen, wenn der Problemflug unter die EU-Fluggastrechte-Verordnung fällt.

Bei der Entschädigung handelt es sich um einen Schadensersatz für verlorene Zeit und erlittene Unannehmlichkeiten

Kadelbach: „die Entschädigung nach EU-Recht ist sozusagen ein Schadenersatz für Reisende für die verlorene Zeit und die damit einhergehenden Unannehmlichkeiten“.

Unter einer Ticketerstattung verstehe man die Rückzahlung des Ticketpreises. Falle ein Flug ersatzlos aus, oder verschöben sich die Flugzeiten stark, müsse die Fluggesellschaft den Betroffenen ihr Geld erstatten. In einigen Fällen könne den Betroffenen bei einem Flugausfall sogar beides zustehen, eine Erstattung des Flugtickets und eine Entschädigung.

Wichtig: in Deutschland können Betroffene ihre Ansprüche drei Jahre lang geltend machen

In Deutschland können Betroffene ihre Ansprüche aus dem EU-Fluggastrecht bis zu drei Jahre nach dem Problemflug gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen; die Frist werde hierbei zum Jahresende berechnet, heißt es bei flightright.

„Wenn Sie also im Jahr 2021 eine Flugverspätung, eine Annullierung oder eine andere Flugunregelmäßigkeit erlebt haben, können Sie bis Ende 2024 eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung fordern“, rät der Flugrechte-Durchsetzer Kadelbach.

Kann man seine gebuchte Yacht nicht oder nicht rechtzeitig erreichen, muss zwischen individual- und Pauschalreise unterschieden werden

Sollten Urlauber:innen ein Boot oder eine Yacht gechartert haben und durch die momentanen Flugprobleme nicht rechtzeitig dort ankommen, müsse zwischen Individual- und Pauschalreise unterschieden werden.

Seien Flug und Boot separat voneinander gebucht worden, kann es sein, dass besonders bei kurzfristigen Flugannullierungen keine anteiligen Kosten oder Gesamtkosten vom Bootsverleih zurückzuerstatten sind. Gegebenenfalls helfe hier eine Versicherung, oder der Verleih zeige sich kooperativ bei der Erstattung.

Bei einer Pauschalreise können Betroffene u.U. eine Rückzahlung des Reisepreises verlangen

Bei einer Pauschalreise sei das anders: eine Pauschalreise bestehe grundsätzlich aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen (beispielsweise Flug, Hotel, Mietwagen, Boot etc.), die zum Zwecke derselben Reise unter einem Vertrag zusammengefasst werden. Dort seien die Rechte von Urlauber:innen in der EU-Pauschalreise-Richtlinie geregelt.

Diese sage klar: könne eine Reise nicht wie geplant durchgeführt werden, können Veranstaltende sie absagen. „In diesem Fall müssen Reisende ihr Geld für Flug, Hotel und gemieteten Boot/Yacht zurückerhalten“, sagt Kadelbach; hier müsse man auch keine Gutscheine für einen ausgefallenen Pauschalurlaub annehmen, die Betroffenen könnten auf eine Rückzahlung des Reisepreises bestehen.

Wichtig sei hierbei, sich bei Problemen direkt an die Reiseveranstaltenden zu wenden. Nur wenn die Reise ausschließlich aufgrund der Flugannullierung abgesagt worden sei, könnten sich Reisende mit der Entschädigungsforderung nach der Fluggastrechteverordnung direkt an die Airline wenden, für alle weiteren Zahlungen blieben dann die Reiseveranstaltenden in der Pflicht.

Beim Verlust des Gepäcks sollten Betroffene noch am Flughafen einen Report ausfüllen, um ihre Rechte zu wahren

Gehe der Koffer während der Reise verloren (in dem sich die maßgeschneiderte teure Segelgarderobe, die passenden Rettungswesten oder das Tauchequipment befunden hat, Anm. d. Red.), sollten Flugreisende schnellstmöglich tätig werden und direkt am Flughafen am Schalter der Airline einen sogenannten PIR ausfüllen, einen Property Irregularity Report, rät der fightright-Profi.

Außerdem sollte das verspätete Gepäck in einem Zeitraum von 21 Tagen der Airline schriftlich gemeldet werden. Für Pauschalreisende gelte die gleiche Frist, diese müssten den Verlust aber zusammen mit dem PIR-Dokument den Veranstaltenden melden.

Außerdem sei es möglich, sich notwendige Kleidungsstücke und Hygieneartikel, die man aufgrund des Verlusts des Koffers am Ankunftsort benötige, mit Vorlage des Kassenbons später von der Airline erstatten zu lassen (Achtung: da bestimmte Dinge ins Handgepäck gehören, seien Wertsachen wie Schmuck, Geld oder Laptops von der Haftung ausgenommen).

 

Fluggastrechte: Koffer verloren
© PerigTemplate | Adobe Stock

 

 

Jeder kann ganz einfach online prüfen, ob und wieviel Entschädigung es geben kann

„Wenn Sie von einer Flug-Unregelmäßigkeit betroffen sind, sollten Sie prüfen lassen, ob Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten eine Entschädigung von der Airline zusteht bzw. ob Sie eine Ticketerstattung fordern können“, sagt der segelnde Jurist. Mit dem Online-Rechner von flightright könne man das in wenigen Schritten selbst online ermitteln.

„Denken Sie auch daran, sich den Grund für das Flugproblem von der Airline schriftlich bestätigen zu lassen. Das kann für die spätere Geltendmachung Ihrer Ansprüche hilfreich sein“, rät Kadelbach außerdem. Sollte das Flugproblem sehr kurzfristig auftreten, z.B. wenn man bereits am Flughafen sei, und es zu langen Wartezeiten kommen, dann sollten Betroffene gegenüber der Fluggesellschaft „unbedingt auf die Ihnen zustehenden Versorgungsleistungen bestehen“.

Betroffene, die versuchen, ihre Rechte allein durchzusetzen, werden oft vertröstet oder ignoriert

Auf jeden Fall empfiehlt es sich, für die Durchsetzung der Ansprüche professionelle Unterstützung zu suchen, sonst kann es passieren, dass die Fluggesellschaft versucht, das Problem einfach auszusitzen. „Passagiere, die ihre Forderungen auf eigene Faust geltend machen, werden von den Fluggesellschaften oft vertröstet oder sogar komplett ignoriert“, sagt Philipp Kadelbach.

Sein Rat: „Vertrauen Sie auf erfahrene Fluggastrechtsexperten oder Expertinnen wie flightright. Sie helfen dabei, das Recht erfolgreich durchzusetzen“. Dafür müsse man als Betroffener selbst nicht viel tun: „Geben Sie einfach online bei flightright Ihre Flugdaten ein. Besteht ein Anspruch, können Sie uns gleich in einem nächsten Schritt mit der Einforderung Ihrer Ansprüche beauftragen. Anschließend übernehmen die Experten und Expertinnen den Fall und sorgen dafür, dass Betroffene ihr Geld von der Fluggesellschaft erhalten“.

Dann erreicht man als Charterer zwar trotzdem unter Umständen sein gebuchtes Schiff nicht rechtzeitig, aber zumindest erhält man mit Sicherheit eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten – gut zu wissen in der aktuellen Nach-Corona-Zeit, in der es einerseits an den Flughäfen an Personal mangelt, die Fluggastzahlen auf der anderen Seite Urlaubs- und saisonbedingt aber stark steigen.

SeaHelp MitgliedschaftWerbung
SeaHelp Service
Für tagesaktuelle Kraftstoffpreise
bitte hier klicken!
SeaHelp Service

Push Service & Newsletter

Werbung

SeaHelp Neueste Artikel

Werbung
ocean7 - Magazin für Yachting, Reisen und MeerWerbung
SeaHelp News

Ähnliche Beiträge