Deutschland hat am 30. Oktober 2020 seine Reisewarnungen wegen der europaweit steigenden Coronavirus-Neuinfektionen aktualisiert und unter anderem ab dem 1. November 2020 die Länder Italien (mit Ausnahme der Region Kalabrien), Kroatien (Gesamt-Kroatien), Österreich (ohne Jungholz und Mittelberg) sowie Slowenien zum Risikogebiet erklärt. Bei der Rückreise aus Risikogebieten gilt eine Corona-Testpflicht innerhalb von zehn Tagen nach der Heimkehr und Quarantäne-Pflicht.
Wann kommt Reisewarnung aus Österreich für Adria-Region?
Auch wenn derzeit seitens der österreichischen Regierung dazu noch nichts weiter kommuniziert wurde, darf man davon ausgehen, dass sich auch Österreich in Kürze den deutschen Maßnahmen, zumindest in Bezug auf Kroatien anschließen wird. Insbesondere österreichische Staatsbürger, die sich derzeit in den Gebieten der mit Reisewarnung Stufe 4 (u.a. Istrien, Sibenik-Knin und Zadar) noch aufhalten, sollten vorbereitet sein, denn das österreichische Gesundheitsministerium ist für „Schnellschüsse“ bekannt.
Quarantäne und Test für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Deutsche Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen sich in Quarantäne begeben und ihr zuständiges Gesundheitsamt informieren. Seit dem 8. August muss jeder und jede Einreisende aus einem Risikogebiet zudem einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder sich nach Ankunft innerhalb von zehn Tagen auf eine Corona-Infektion testen lassen. Wenn das Testergebnis negativ ist, kann die Quarantäne aufgehoben werden, heißt es auf der Homepage der deutschen Bundesregierung.
Weitere Regelungen am 8. November erwartet
Weiter heißt es: Bund und Länder haben am 27. August beschlossen, die Quarantäne-Regeln weiterzuentwickeln. Um bundesweit hierbei zukünftig eine möglichst einheitliche Regelung zu erreichen, wurde eine neue Muster-Quarantäneverordnung erstellt. Die erstellte Muster-Quarantäneverordnung ist eine Arbeitshilfe für die Länder, auf deren Basis die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit entsprechende eigene Regelungen erlassen. Es ist geplant, dass die Regelungen der verschiedenen Länder in der Regel zum 8. November 2020 in Kraft treten werden.
Kroatien: Jetzt Reisewarnung für ganz Kroatien
Zu Kroatien heißt es auf der Homepage des Auswärtigen Amtes, das sich das COVID-19-Infektionsaufkommen in Kroatien weiterhin auf hohem Niveau bewegt. In inzwischen allen Gespanschaften liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kroatien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Quelle: Auswärtiges Amt
Slowenien: Reisewarnung für ganz Slowenien
Zur Situation in Slowenien schreibt das deutsche Auswärtige Amt: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Primorsko-Notranjska, Koroška, Zasavska, Osrednjeslovenska, Savinjska,Gorenjska, Jugovzhodna Slovenija, Pomurska, Podravska, Posavska und Goriška wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Dies gilt ab dem 1. November 2020 für ganz Slowenien.
Quelle: Auswärtiges Amt
Italien: Reisewarnung für ganz Italien mit Ausnahme Kalabrien
Auch in Italien sind die Neuinfektionen gestiegen. Hier wurde die partielle Reisewarnung ebenfalls auf das ganze Land ausgedehnt, wie dort geschrieben steht: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Abruzzen, Aostatal, autonome Provinz Bozen-Südtirol, Emilia-Romagna, Friaul-Julisch Venetien, Kampanien, Latium, Ligurien, Lombardei, Piemont, Sardinien, Toskana, Venetien und Umbrien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Ab dem 1. November 2020 gilt dies für ganz Italien, mit Ausnahme der Region Kalabrien.
Quelle: Auswärtiges Amt
Österreich: Reisewarnung für ganz Österreich außer Jungholz und Mittelberg
In Bezug auf Österreich warnte Deutschland bisher vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bundesländer Wien, Tirol (mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz), Vorarlberg (mit Ausnahme des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg), Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, das Burgenland und die Steiermark aufgrund hoher Infektionszahlen. Dies gilt ab dem 1. November 2020 für ganz Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz (Tirol) und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg (Vorarlberg).
Quelle: Auswärtiges Amt
Anpassungen an Infektionsgeschehen frühestens in zwei Wochen
Diese deutschen Reisewarnungen, die, wie ausdrücklich erwähnt, kein Reiseverbot darstellen, dürften in Verbindung stehen mit den allgemeinen Maßnahmen in Deutschland, die darauf ausgerichtet sind, die sozialen Kontakte zu reduzieren. Spätestens in 30 Tagen, frühestens in 14 Tagen rechnen wir mit einer Neubewertung der Lage, abhängig von den Infektionszahlen in den jeweiligen Ländern.