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SeaHelp-Anfrage zur Einreise nach Kroatien: Kontrollbesuche von Bootseignern als Geschäftsreise ohne PCR-Test möglich

Einreise Kroatien: Als Geschäftsreisender zum Boot ohne PCR Tes
Ein Kontrollbesuch bei seinem Boot oder der Immobilie in Kroatien kann mit entsprechender Begründung, wie beispielsweise mögliche Reparaturen nach den Winterstürmen, ohne PCR-Test in Kroatien durchgeführt werden.

Bootseigner und Immobilienbesitzer, die in Kroatien nach den Winterstürmen ihre Objekte inspizieren wollten, mussten bisher an der kroatischen Grenze bei der Einreise einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen oder einen PCR-Test in Kroatien durchführen und sich bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses in Kroatien in Quarantäne begeben. SeaHelp hat, um den berechtigten Interessen seiner Mitglieder Rechnung zu tragen, noch einmal ausdrücklich beim kroatischen Innenministerium nachgefragt. Schriftlich wurde bestätigt, dass kein PCR-Test bei der Einreise erforderlich ist, wenn man derzeit bei seinem Objekt in Kroatien nach dem Rechten schauen möchte, um bei eventuellen Schäden Reparaturen in Auftrag zu geben. SeaHelp stellt die Bestätigung im Original in englischer Sprache zum Download zur Verfügung, sie kann an der Grenze vorgezeigt werden.

Hier die SeaHelp-Anfrage im genauen Wortlaut:

Bei SeaHelp melden sich immer wieder Boots- und Yachteigner aus Deutschland und Österreich, die insbesondere nach den Winterstürmen gern zu ihren in kroatischen Marinas beheimateten Booten bzw. auf kroatischem Territorium stehenden Immobilien reisen möchten, um zu kontrollieren, ob dort Schäden entstanden sind, die dringend behoben werden müssen. So etwas erfolgt dann in den meisten Fällen durch Beauftragung kroatischer Handwerker bzw. Techniker.

Es ist davon auszugehen, dass diese Personen die Corona-Regeln strikt einhalten und gesellige Zusammenkünfte vermeiden, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Das dürfte auch in Kreisen der kroatischen Regierung bekannt sein, denn Bootseigner und Immobilienbesitzer waren die ersten, die nach der Grenzschließung im Frühjahr wieder einreisen durften.

Hier die konkrete Frage: Werden Reisen von Bootseignern und Immobilienbesitzern nach Kroatien ebenfalls wie Geschäftsreisen behandelt, wenn sie der Kontrolle ihres Eigentums in Kroatien dienen, um gegebenenfalls Reparaturen durch kroatische Firmen in Auftrag zu geben, falls erforderlich? Diese Personen würden sich an der Grenze durch einen Liegeplatzvertrag für ihr Boot bzw. einen Nachweis über Immobilienbesitz zusätzlich ausweisen. Bitte bedenken Sie: Ihre Heimatländer Deutschland und Österreich weisen generell eine günstigere Neuinfektion mit dem Coronavirus auf als Kroatien.

Die Antwort des kroatischen Innenministeriums kam überraschend schnell:

Bezüglich Ihrer Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass der beschriebene Grund für die Einreise in die Republik Kroatien für die Personen, die Sie in der Anfrage erwähnen und wenn sie aus EU-Mitgliedsstaaten kommen, als dringender persönlicher Grund betrachtet werden kann, da eine dringende Reparatur der Immobilie oder des Schiffes erforderlich ist.

Es ist auch möglich, ihre Einreise in die Republik Kroatien als Geschäftsbesuch zu behandeln, wenn es bereits eine Vereinbarung zwischen dem Schiffseigentümer und der Werft / dem Service bezüglich der Reparatur gibt.

In beiden Fällen ist ein PCR-Testergebnis für SARS-CoV-2 nicht erforderlich. Es ist erforderlich, die glaubwürdige Dokumentation vorzulegen, aus der der angegebene Zweck der Ankunft ersichtlich ist.

Im Falle, dass diese Personen aus Drittländern kommen, müssen sie bei der Einreise in die Republik Kroatien ein negatives PCR-Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden ist, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (gerechnet von der Entnahme des Abstrichs bis zur Ankunft an der Grenzübergangsstelle), oder den PCR-Test auf SARS-CoV-2 sofort bei der Ankunft in der Republik Kroatien (auf eigene Kosten) durchführen lassen, mit der Verpflichtung zur Selbstisolierung bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses.

Hier die Antwort des kroatischen Innenministeriums im Originalwortlaut zum Download.

Schriftliche Nachweise für Einreise nach Kroatien

SeaHelp empfiehlt, dieses Antwortschreiben auszudrucken und mitzuführen, um es auf Verlangen an der slowenisch-kroatischen Grenze den kroatischen Grenzbeamten auszuhändigen. Zusätzlich sollte man zumindest eine Kopie des Liegeplatzvertrages oder bei Immobilienbesitz eine Kopie des jeweiligen Grundbuchauszuges mitführen. Natürlich können wir keine Garantie dafür übernehmen, dass man an der Grenze auch entsprechend der MUP-Stellungnahme verfährt, doch erste SeaHelp-Mitglieder berichten, dass bei Ihnen bei der Einreise kein PCR-Test verlangt wurde. Je nach den persönlichen Gründen sollte man seine Beweggründe für eine Geschäftsreise nach Lesart des kroatischen Innenministeriums allerdings hinreichend schriftlich begründet haben.

EnterCroatia nicht vergessen

Und natürlich sollte man den Kroatien-Trip auch über entercroatia im Vorfeld angemeldet haben.

Anmeldung bei Einreise nach Österreich

Leider entbindet das nicht von den Maßnahmen, die derzeit in Österreich oder Deutschland bei der Einreise gelten: Ab Freitag tritt in Österreich eine Regelung in Kraft, die die vorherige Anmeldung bei der Einreise nach Österreich (auch für Österreicher) verlangt. Wie es heißt, soll man sich erst fünf Tage nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet freitesten können.

In eigener Sache

Ein SeaHelp-Mitglied berichtete der Redaktion von einer positiv beschiedenen Einzelanfrage beim kroatischen Innenministerium. Daraufhin fragte SeaHelp umgehend für alle interessierten Skipper an und erhielt den oben stehenden Bescheid, der sicherlich vielen Mitgliedern den Kontrollbesuch bei ihrem Boot in Kroatien erleichtern wird. Sollten auch Sie als unser Leser weitere Wünsche oder Anregungen äußern wollen, die Sie mit der großen SeaHelp-Gemeinschaft teilen möchten, haben wir dafür immer ein offenes Ohr und setzen uns mit unseren Beziehungen und Möglichkeiten für das Wohl der ganzen SeaHelp-Gemeinschaft ein.

 

 

 

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